Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2020 an die zurzeit fünf im
Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse
für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie
durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von
Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern,
beinhalten und die für Meerbuscher Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie
folgt zu zahlen:
AWO Bildungswerk der
Generationen gGmbH
Der Träger
meldet 2020 keine Stunden an
0,00 €
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Grevenbroich e.V.
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 374 x
3,45 €uro 1.290,00 €
Forum
Kath. Forum für Familienbildung
Krefeld-Viersen
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 30 x 3,45 €uro 103,50 €
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss
Der Träger
meldet 2020 keine Stunden an 0,00 €
Familienforum Edith Stein Neuss
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 253 x 3,45 €uro 872,85
€
Insgesamt:
2.266,35
€
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie
erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für
das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien
Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss
zu ergänzen.
Die Familienbildung ist
ein wichtiger Bestandteil der familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort.
Eltern können nicht nur wichtige Informationen für ihr Leben mit Kindern
erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals ihr „persönliches
Netzwerk“, dass meist über viele Jahre erhalten bleibt.
Aufgrund
der Corona-Pandemie konnten viele Angebote in der ersten Jahreshälfte nur
teilweise oder gar nicht stattfinden. Durch den „lockdown“ durften die Träger
der Familienbildung nicht weiterarbeiten. Auch nachdem die Regelungen gelockert
wurden, gab es bis Ende Juli keinen Regelbetrieb wie in den vergangenen Jahren.
Zum Teil standen weiterhin Räume nicht zur Verfügung, zum anderen haben
insbesondere Eltern oft andere Sorgen, als an den Angeboten zur Förderung der
Erziehung teilzunehmen.
Den
Trägern der Familienbildung sind hier Einnahmeausfälle entstanden, da Kurse
nicht angeboten werden konnten bzw. es keine ausreichende Teilnehmerzahl gab.
Der
Landtag hat am 14. April 2020 mit dem „Gesetz
zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in
Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die
Auswirkungen einer Pandemie“ (sog. Epedemie-Gesetz) auch Änderungen im
Weiterbildungsgesetz (neu §§ 13 Absatz 1a und 16 Absatz 2a) beschlossen.
Demnach erhalten Volkshochschulen und andere nach dem WbG anerkannte
Einrichtungen die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz auch dann, wenn sie
die erforderlichen Unterrichtsstunden oder Teilnehmertage infolge der
Pandemie-bedingten Schließungen im Jahr 2020 nicht erbringen konnten. Die
Abschlagszahlungen der WbG-Mittel für das 2. Quartal wurden im April bzw. Mai
2020 zugewiesen.
Um die
Existenz der anerkannten Einrichtungen der Familienbildung nicht zu gefährden,
ist den Trägern die Möglichkeit einer Förderung aus dem NRW-Rettungsschirm
ermöglicht worden. Demnach können für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum
31.08.2020 75 Prozent der entgangenen Teilnahmebeiträge als Billigkeitsleistung
gefördert werden. Das Antragsverfahren hierzu wird vom LVR-Landesjugendamt
abgewickelt.
Für die
Zeit nach dem 31.08.2020 wird derzeit von einer Normalisierung der Situation
ausgegangen. Sollte sich die Pandemie-Lage anders entwickeln, ist mit einer
entsprechenden Reaktion des Landes zu rechnen.
Durch
einen Träger wurde der Verwaltung eine finanziell schwierige Lage gemeldet.
Dieser Träger wurde auf die Unterstützungsmöglichkeiten des Landes hingewiesen
und um eine genaue Angabe zu den finanziellen Auswirkungen durch die in
Meerbusch ausgefallenen Kurse gebeten. Eine Antwort liegt bis jetzt nicht vor.
Insgesamt
bleibt zu hoffen, dass die Träger der Familienbildung die Zeit der Corona-Krise
ohne größere wirtschaftliche Einbrüche bewältigen werden.
Die Förderung der Stadt Meerbusch umfasst seit 2015 auf
Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote, die
a) von einem durch das Land anerkannten Träger der
Familienbildung durchgeführt und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land
gefördert werden,
b) gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie
durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von
Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern,
beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.
In Meerbusch fanden im Jahr 2019 (beispielhaft) folgende
Kurse statt:
·
Eltern-Baby und Eltern-Kind Gruppen bieten Zeit und Raum für
Gemeinsamkeiten, frühe soziale Erfahrungen für die Kinder, dienen aber auch den
Eltern als „Kontaktgruppe“ um mit Müttern und Vätern, die sich in der gleichen
familiären Situation befinden, in den Austausch zu treten und über gemeinsame
Erfahrungen zu sprechen. Das gemeinsame Spielen mit den Kindern trägt zur
emotionalen Bindung zwischen Kindern und Eltern bei.
·
Vater-Kind-Angebote bieten spezielle Erlebnisse nur für Väter
mit ihren Kindern. Diese Tage finden oft in der Natur statt und beinhalten
große Abenteuer!
·
Seminare und Vorträge zu verschiedenen Erziehungsthemen wie
z.B. Präventionsangebote gegen Missbrauch und Gewalt, Mediennutzung bei
Kindern, „Wie Hund und Katze“ – Geschwister, eine besondere Herausforderung,
„Auch Eltern brauchen Eingewöhnung in der Kita“ - „loslassen, vertrauen,
ermutigen“ zur Unterstützung der Erziehungskompetenz der Eltern.
Um
Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07.
gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06.
bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2019 geplanten Unterrichtsstunden
vorzulegen.
Alle
Träger haben diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt.
Über die
tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist 2020 ein Verwendungsnachweis
mit Endabrechnung vorzulegen.
Eine
Übersicht über die im Jahr 2019 geleisteten Unterrichtsstunden ist der
Beratungsvorlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Die
Kosten belaufen sich für das Jahr 2020 auf 2.266,35
€; die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur
Verfügung.
Alternativen: