Betreff
Förderung der Familienbildung
Vorlage
FB2/1189/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2020 an die zurzeit fünf im Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten und die für Meerbuscher Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie folgt zu zahlen:

 

AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH

Der Träger meldet 2020 keine Stunden an                                                                    0,00 €

 

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers         374 x 3,45 €uro                      1.290,00 €

 

Forum

Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers            30 x 3,45 €uro                        103,50 €

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

Der Träger meldet 2020 keine Stunden an                                                                                0,00 €

 

Familienforum Edith Stein Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers          253 x 3,45 €uro                       872,85 €

Insgesamt:   2.266,35 €

 


Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.

 

Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, dass meist über viele Jahre erhalten bleibt.

 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Angebote in der ersten Jahreshälfte nur teilweise oder gar nicht stattfinden. Durch den „lockdown“ durften die Träger der Familienbildung nicht weiterarbeiten. Auch nachdem die Regelungen gelockert wurden, gab es bis Ende Juli keinen Regelbetrieb wie in den vergangenen Jahren. Zum Teil standen weiterhin Räume nicht zur Verfügung, zum anderen haben insbesondere Eltern oft andere Sorgen, als an den Angeboten zur Förderung der Erziehung teilzunehmen.

 

Den Trägern der Familienbildung sind hier Einnahmeausfälle entstanden, da Kurse nicht angeboten werden konnten bzw. es keine ausreichende Teilnehmerzahl gab.

 

Der Landtag hat am 14. April 2020 mit dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ (sog. Epedemie-Gesetz) auch Änderungen im Weiterbildungsgesetz (neu §§ 13 Absatz 1a und 16 Absatz 2a) beschlossen. Demnach erhalten Volkshochschulen und andere nach dem WbG anerkannte Einrichtungen die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz auch dann, wenn sie die erforderlichen Unterrichtsstunden oder Teilnehmertage infolge der Pandemie-bedingten Schließungen im Jahr 2020 nicht erbringen konnten. Die Abschlagszahlungen der WbG-Mittel für das 2. Quartal wurden im April bzw. Mai 2020 zugewiesen.

 

Um die Existenz der anerkannten Einrichtungen der Familienbildung nicht zu gefährden, ist den Trägern die Möglichkeit einer Förderung aus dem NRW-Rettungsschirm ermöglicht worden. Demnach können für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.08.2020 75 Prozent der entgangenen Teilnahmebeiträge als Billigkeitsleistung gefördert werden. Das Antragsverfahren hierzu wird vom LVR-Landesjugendamt abgewickelt.

 

Für die Zeit nach dem 31.08.2020 wird derzeit von einer Normalisierung der Situation ausgegangen. Sollte sich die Pandemie-Lage anders entwickeln, ist mit einer entsprechenden Reaktion des Landes zu rechnen.

 

Durch einen Träger wurde der Verwaltung eine finanziell schwierige Lage gemeldet. Dieser Träger wurde auf die Unterstützungsmöglichkeiten des Landes hingewiesen und um eine genaue Angabe zu den finanziellen Auswirkungen durch die in Meerbusch ausgefallenen Kurse gebeten. Eine Antwort liegt bis jetzt nicht vor.

 

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die Träger der Familienbildung die Zeit der Corona-Krise ohne größere wirtschaftliche Einbrüche bewältigen werden.

 

Die Förderung der Stadt Meerbusch umfasst seit 2015 auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote, die

 

a) von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,

b) gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.

 

In Meerbusch fanden im Jahr 2019 (beispielhaft) folgende Kurse statt:

·         Eltern-Baby und Eltern-Kind Gruppen bieten Zeit und Raum für Gemeinsamkeiten, frühe soziale Erfahrungen für die Kinder, dienen aber auch den Eltern als „Kontaktgruppe“ um mit Müttern und Vätern, die sich in der gleichen familiären Situation befinden, in den Austausch zu treten und über gemeinsame Erfahrungen zu sprechen. Das gemeinsame Spielen mit den Kindern trägt zur emotionalen Bindung zwischen Kindern und Eltern bei.

·         Vater-Kind-Angebote bieten spezielle Erlebnisse nur für Väter mit ihren Kindern. Diese Tage finden oft in der Natur statt und beinhalten große Abenteuer!

·         Seminare und Vorträge zu verschiedenen Erziehungsthemen wie z.B. Präventionsangebote gegen Missbrauch und Gewalt, Mediennutzung bei Kindern, „Wie Hund und Katze“ – Geschwister, eine besondere Herausforderung, „Auch Eltern brauchen Eingewöhnung in der Kita“ - „loslassen, vertrauen, ermutigen“ zur Unterstützung der Erziehungskompetenz der Eltern.

 

Um Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07. gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06. bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2019 geplanten Unterrichtsstunden vorzulegen.

 

Alle Träger haben diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt.

 

Über die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist 2020 ein Verwendungsnachweis mit Endabrechnung vorzulegen.

 

Eine Übersicht über die im Jahr 2019 geleisteten Unterrichtsstunden ist der Beratungsvorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2020 auf 2.266,35 €; die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.

 


Alternativen: