Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Wohnhaus Hindenburgstr. 31 in Meerbusch- Büderich
Vorlage
FB4/1182/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass das Wohnhaus Hindenburgstr. 31 in Meerbusch- Büderich unter der lfd. Nr. 168 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.


Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.

Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 17. März 2020 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest, begründet sie und stellt den Schutzumfang dar.

(vgl. Anlage)

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

 

keine