Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt, dass das Wohnhaus Hindenburgstr. 31 in Meerbusch- Büderich unter der lfd. Nr. 168 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1
Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler in die
Denkmalliste einzutragen.
Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.
Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 17. März 2020 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest, begründet sie und stellt den Schutzumfang dar.
(vgl. Anlage)
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt:
Alternativen:
keine