Betreff
Bebauungsplan Nr. 319, Meerbusch-Lank-Latum, "Dichterviertel"
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/1181/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 319, Meerbusch-Lank-Latum,“Dichterviertel“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 319, Meerbusch - Lank-Latum, “Dichterviertel“ beschlossen. Die vorrangigen Planungsziele sind der Erhalt des kleinteiligen Gebietscharakters und der typischen Gebäudekubaturen, die Regelung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Erhalt der gebietsprägenden Dachlandschaft.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand in dem Zeitraum vom 04. März bis 18. März 2020 statt, musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung aller dienstlichen Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr bereits ab dem 16. März 2020 vorzeitig beendet werden. Aus diesem Grund wurde die frühzeitige Beteiligung vollständig in dem Zeitraum vom 08. Juni bis 22. Juni 2020 wiederholt. Es wurden insgesamt sechs Stellungnahmen eingereicht, über die der Rat der Stadt zusammen mit den Stellungnahmen der Offenlage in der Abwägung zum Satzungsbeschluss entscheiden wird.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanvorentwurfs wurden auf Grundlage der erfolgten Vermessungsarbeiten im Planentwurf konkretisiert, insgesamt ergänzt und vervollständigt und sind der Anlage zu entnehmen. Der beigefügte Bebauungsplanentwurf mit Begründung soll nun offengelegt werden. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4 a (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine