Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt
aufgrund der Delegation des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
vom 28.05.2020 die Sanierung der Obdachlosen- und Übergangsheime Strümper
Straße 79, 81 und 83, Meerbusch-Osterath.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierungsplanung mit qualifizierter Kostenschätzung unter Berücksichtigung energetischer Aspekte den zuständigen Gremien (Sozial-, Bau- und Umweltausschuss) vorzulegen.
Sachverhalt:
Im Haupt- und Finanzausschuss am
28.05.2020 wurde die Vorlage SIM/1148/2020 „Neubau bzw. bauliche Sanierung der
Obdachlosenunterkunft Strümper Straße“ aus dem Techn. Dezernat erörtert und
nach Ankündigung eines am 09.06.2020 eingereichten Antrags der FDP Fraktion
zunächst in den Sozialausschuss zur Beschlussfassung vertagt (siehe Niederschrift
HFWA Seite 11).
Konzeptionell und grundsätzlich hinsichtlich eines Neubaus hatte sich der Sozialausschuss schon in seiner Sitzung am 18.09.2019 mit der städtischen Unterbringung im Obdach auch in Verbindung mit einem neuen Standort auseinandergesetzt. Siehe Vorlage FB2/0971/2019 „Konzept für die Unterbringung von Wohnungslosen.
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften hat am 10.12.2019 auf Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2019 aus der Sitzung des Sozialausschusses vom
18.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung mit der Suche eines für
den Neubau einer Obdachlosenunterkunft geeigneten Grundstückes mit Darstellung
der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen. Unter dem Vorbehalt,
dass der Rat der Mittelbereitstellung für das Neubauvorhaben in den Haushalt
2020 zustimmt, soll die bauliche Realisierung möglichst bereits in 2020
erfolgen.“
Die erneute Erörterung im Sozialausschuss berücksichtigt nunmehr die Situation, dass für einen Neubau in 2020 kein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht und die Sanierung am aktuellen Standort im Haupt-und Finanzausschuss am 28.05.2020 mehrheitlich, vorbehaltlich des FDP Antrags vom 09.06.2020, als geeignet erachtet wurde.
Hinsichtlich der baufachlichen Umsetzung der Sanierung wird hier auf die o.g. SIM Vorlage (Vorlage SIM/1148/2020) verwiesen. Im Zuge der Ausarbeitung der Entwurfsplanung wird auch die Frage der Ausgestaltung der energetischen Sanierung geprüft. Der Leiter von Service Immobilien, Herr Klein, berichtet in der Sitzung.
Auch wenn die o.g. FB2 Vorlage (Vorlage FB2/0971/2019) vom 18.09.2019 inhaltlich vornehmlich an den Umständen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit einem Neubau ausgerichtet war, sind die hier enthaltenden Informationen zu den Bewohnern, deren Lebenssituation und den helfenden Strukturen weiterhin gültig. Insoweit wird auch hier auf diese Vorlage verwiesen.
Eine aktualisierte Übersicht zur Verweildauer der aktuell dem Obdach zugewiesenen Personen wird in der Tabelle dargestellt. Konkretisierend wird darauf hingewiesen, dass gerade unter den männlichen Einzelpersonen immer wieder Personen dem Obdach zugewiesen werden, die ihre Sucht bagatellisieren, sozialdienstliche und (sucht-)therapeutische Gesprächsangebote ablehnen oder nur widerwillig wahrnehmen. Eine Motivation zu Abstinenz oder zu Veränderungen kann hier nicht erarbeitet werden und führt zwangsläufig zu einer Verstätigung der problematischen Lebenssituation.
Nach § 67 SGB XII sollen Personen, bei denen Lebensverhältnisse mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Grundsätzlich leben alle Menschen, die obdachlos sind, in besonderen Lebensverhältnissen. Soweit die sozialen Schwierigkeiten durch Maßnahmen anderer Sozialleistungsträger, z. B. von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter beseitigt werden können, haben diese Maßnahmen Vorrang vor den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII.
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Strümper Str. 79 |
Strümper Str. 81 |
Strümper Str. 83 |
Erdgeschoss 1 |
2 Personen |
3 Personen (darunter 1 Kind) |
6 Personen (darunter 4 Kinder) |
EG 2 |
frei |
Büro Hausmeister und Caritas |
frei |
EG 3 |
1 Person/ frei |
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EG 4 |
2 Personen |
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Obergeschoss 1 |
2 Personen |
2 Personen |
3 Personen |
OG 2 |
2 Personen |
1 Person/frei |
frei |
OG 3 |
frei/frei |
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|
OG 4 |
2 Personen |
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Dachgeschoss 1 |
FB 1 |
2 Personen |
1 Person |
DG 2 |
1 Person |
frei/frei |
7 Personen (davon 5 Kinder |
DG 3 |
1 Person |
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|
DG 4 |
1 Person |
|
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Verweildauer in
Jahren |
Anzahl der Personen |
0 – 1 Jahr |
10 |
1 – 2 Jahre |
1 |
2 – 3 Jahre |
2 |
3 – 4 Jahre |
7 |
4 – 5 Jahre |
8 |
5 – 7 Jahre |
0 |
bis 10 Jahre |
2 |
über 10 Jahre |
9 |
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Eine qualifizierte
Kostenschätzung und damit die Auswirkungen auf den Haushalt werden erst im
Nachgang zur Beschlussfassung im Rahmen der Entwurfsplanung erarbeitet.
Alternativen:
. / .