Betreff
Sanierung der Obdachlosenunterkunft Strümper Straße
Vorlage
FB2/1169/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt aufgrund der Delegation des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 28.05.2020 die Sanierung der Obdachlosen- und Übergangsheime Strümper Straße 79, 81 und 83, Meerbusch-Osterath.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierungsplanung mit qualifizierter Kostenschätzung unter Berücksichtigung energetischer Aspekte den zuständigen Gremien (Sozial-, Bau- und Umweltausschuss) vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Im Haupt- und Finanzausschuss am 28.05.2020 wurde die Vorlage SIM/1148/2020 „Neubau bzw. bauliche Sanierung der Obdachlosenunterkunft Strümper Straße“ aus dem Techn. Dezernat erörtert und nach Ankündigung eines am 09.06.2020 eingereichten Antrags der FDP Fraktion zunächst in den Sozialausschuss zur Beschlussfassung vertagt (siehe Niederschrift HFWA Seite 11).

 

Konzeptionell und grundsätzlich hinsichtlich eines Neubaus hatte sich der Sozialausschuss schon in seiner Sitzung am 18.09.2019 mit der städtischen Unterbringung im Obdach auch in Verbindung mit einem neuen Standort auseinandergesetzt. Siehe Vorlage FB2/0971/2019 „Konzept für die Unterbringung von Wohnungslosen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 10.12.2019 auf Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2019 aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 18.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung mit der Suche eines für den Neubau einer Obdachlosenunterkunft geeigneten Grundstückes mit Darstellung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen. Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Mittelbereitstellung für das Neubauvorhaben in den Haushalt 2020 zustimmt, soll die bauliche Realisierung möglichst bereits in 2020 erfolgen.“

 

Die erneute Erörterung im Sozialausschuss berücksichtigt nunmehr die Situation, dass für einen Neubau in 2020 kein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht und die Sanierung am aktuellen Standort im Haupt-und Finanzausschuss am 28.05.2020 mehrheitlich, vorbehaltlich des FDP Antrags vom 09.06.2020, als geeignet erachtet wurde.

Hinsichtlich der baufachlichen Umsetzung der Sanierung wird hier auf die o.g. SIM Vorlage (Vorlage SIM/1148/2020) verwiesen. Im Zuge der Ausarbeitung der Entwurfsplanung wird auch die Frage der Ausgestaltung der energetischen Sanierung geprüft. Der Leiter von Service Immobilien, Herr Klein, berichtet in der Sitzung.

 

Auch wenn die o.g. FB2 Vorlage (Vorlage FB2/0971/2019) vom 18.09.2019 inhaltlich vornehmlich an den Umständen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit einem Neubau ausgerichtet war, sind die hier enthaltenden Informationen zu den Bewohnern, deren Lebenssituation und den helfenden Strukturen weiterhin gültig. Insoweit wird auch hier auf diese Vorlage verwiesen.

 

Eine aktualisierte Übersicht zur Verweildauer der aktuell dem Obdach zugewiesenen Personen wird in der Tabelle dargestellt. Konkretisierend wird darauf hingewiesen, dass gerade unter den männlichen Einzelpersonen immer wieder Personen dem Obdach zugewiesen werden, die ihre Sucht bagatellisieren, sozialdienstliche und (sucht-)therapeutische Gesprächsangebote ablehnen oder nur widerwillig wahrnehmen. Eine Motivation zu Abstinenz oder zu Veränderungen kann hier nicht erarbeitet werden und führt zwangsläufig zu einer Verstätigung der problematischen Lebenssituation.

 

Nach § 67 SGB XII sollen Personen, bei denen Lebensverhältnisse mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Grundsätzlich leben alle Menschen, die obdachlos sind, in besonderen Lebensverhältnissen. Soweit die sozialen Schwierigkeiten durch Maßnahmen anderer Sozialleistungsträger, z. B. von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter beseitigt werden können, haben diese Maßnahmen Vorrang vor den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII.

 

 

Strümper Str. 79

Strümper Str. 81

Strümper Str. 83

Erdgeschoss 1

2 Personen

3 Personen (darunter 1 Kind)

6 Personen (darunter 4 Kinder)

EG 2

frei

Büro Hausmeister und Caritas

frei

EG 3

1 Person/ frei

 

 

EG 4

2 Personen

 

 

Obergeschoss 1

2 Personen

2 Personen

3 Personen
 (darunter 2 Kinder)

OG 2

2 Personen

1 Person/frei

frei

OG 3

frei/frei

 

 

OG 4

2 Personen

 

 

Dachgeschoss 1

FB 1

2 Personen

1 Person

DG 2

1 Person

frei/frei

7 Personen (davon 5 Kinder

DG 3

1 Person

 

 

DG 4

1 Person

 

 

 

Verweildauer in Jahren

Anzahl der Personen

0 – 1 Jahr

10

1 – 2 Jahre

1

2 – 3 Jahre

2

3 – 4 Jahre

7

4 – 5 Jahre

8

5 – 7 Jahre

0

bis 10 Jahre

2

über 10 Jahre

9

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Eine qualifizierte Kostenschätzung und damit die Auswirkungen auf den Haushalt werden erst im Nachgang zur Beschlussfassung im Rahmen der Entwurfsplanung erarbeitet.

 


Alternativen:

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