Betreff
Bericht zu den Förderrichtlinien für die soziale Arbeit mit Älteren
Vorlage
FB2/0403/2020
Art
Informationsvorlage

Auf Grundlage der Förderrichtlinien für die soziale Arbeit mit Älteren gewährt die Stadt Meerbusch freiwillige Zuschüsse an die Anbieter offener Seniorenarbeit in Höhe von ca. 35.000 € jährlich. Die finanzielle Zuwendung setzt sich zusammen aus einer Sockelförderung, die auf Basis der Größe der Einrichtung und den Öffnungszeiten jährlich in gleicher Höhe ausgezahlt wird und einer kriterienbezogenen Förderung, die in den Verwendungsnachweisen variiert. Zu den Kriterien dieser Förderung gehören:

-       Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund

-       Generationsübergreifende Angebote

-       Hauptamtliche Leitung (gilt nicht für die Begegnungsstätte der AWO)

-       Barrierefreiheit

-       Teilnahme eines Mitarbeiters an einer Fortbildung

-       Regelmäßige Mittagstisch – Angebote

-       Öffnung an mindestens 1 Wochenende im Monat

-       PC und Internetnutzung für Besucher

-       Konzept und Maßnahmen zur Förderung der Selbstorganisation

-       Beratungsangebot mindestens 1 x in der Woche

-       3 - 5 Öffnungstage pro Monat

-       6 – 10 Öffnungstage pro Monat

-       Mehr als 10 Öffnungstage pro Monat

 

Seit Mitte März 2020 finden aufgrund der durch die Pandemie erforderlich gewordenen Sicherheitsvorschriften, keine Angebote in den Einrichtungen statt. Dabei sind gerade ältere Menschen von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen besonders betroffen. Aus Sorge vor einer Ansteckung werden soziale Kontakte eingestellt oder zumindest reduziert. Ebenso Verwandtenbesuche oder Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände. Die damit verbundene Isolation kann zur Vereinsamung und schlimmstenfalls zur Depression führen.

Die Träger der offenen Seniorenarbeit spielen hier als Anlaufstellen in den verschiedenen Ortsteilen eine wichtige Rolle, um dem entgegen zu wirken. Nachfragen bei den Pfarren und Wohlfahrtsverbänden haben ergeben, dass aktuell der Kontakt zu den üblichen Besuchern der Einrichtungen telefonisch aufrecht erhalten wird, auch „Telefonfreundschaften“ wurden schon über diesen Weg gestiftet.

Die Erfahrungen der nächsten Zeit werden zeigen, inwieweit es den Einrichtungen gelingt alternative Angebote für Senioren zu gestalten, die hilfreich und sicher sind. Im Hinblick auf ihre Finanzierung ergibt sich derzeit allerdings die Problematik, dass die Öffnungszeiten als Berechnungsgrundlage zur städtischen Förderung nicht genutzt werden können um eine Finanzierung im bisherigen Umfang zu realisieren.

 

Überblick der in 2019  gezahlten Fördersummen

 

Gesamt

Sockelbetrag

Kriterienbezogene Förderung

Personalkosten

AWO Begegnungsstätte

16.011,71

9.451,20

934,14

5.626,37

Heilig Geist

471,01

100,00

371,01

 

St. Mauritius

4.513,21

2.923,20

1.590,01

 

Ev. Kirchengemeinde Bü

3.987,01

2.675,25

1.311,76

 

AWO Lank*

0,00

 

St. Stephanus

3.814,96

2.662,20

1.152,76

 

AWO Osterath

214,84

100,00

114,84

 

St. Nikolaus

247,34

100,00

147,34

 

St. Franziskus

100,00

100,00

0,00

 

Vikarie St. Cyriakus

214,84

100,00

114,84

 

St. Martin

214,84

100,00

114,84

 

St. Pankratius

250,17

100,00

150,17

 

SUMME 2018

30.039,93

18.411,85

6.001,71

5.626,37

 

 

*Aufgrund einer Rückerstattung wurde keine Förderung ausgezahlt

 

 Soweit für ein bestimmtes Angebot tatsächliche Kosten nun aktuell nicht entstehen, dürfte hier auch die Kriterienförderung ausbleiben können. Verwaltungsseitig wird dieser Punkt mit den Träger geklärt, um Probleme bei den Verwendungsnachweisen im kommenden Jahr gar nicht erst aufkommen zu lassen. Sollte der Träger darlegen können, dass er in dieser und der kommenden Zeit der Corona-Krise andere „neue“ Leistungen im Rahmen der Seniorenförderung erbracht hat, wird eine Anerkennung im Rahmen der Richtlinie verwaltungsseitig wohlwollend geprüft. Über die weitere Entwicklung wird dem Ausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen berichtet.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter