Betreff
Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen gemäß § 48 KiBiz NRW ab dem Kindergartenjahr 2020/21
Vorlage
FB2/1157/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verwendung des Landeszuschusses in Höhe von 128.000 € mit einer Erhöhung durch das Jugendamt um 25 % (= gesamt 160.000 €) zunächst wie folgt:

 

·         anteilige Auszahlung des Zuschusses an Träger, deren Einrichtungen bereits Öffnungen über das geforderte Maß hinaus anbieten,

·         die Verwaltung klärt die Betreuungs-Bedarfe über eine Öffnungszeit von 7.00 – 17.00 Uhr hinaus oder an Wochenend- und Feiertagen sowie bei unregelmäßigem Betreuungsbedarf und anteilige Auszahlung des Zuschusses an die jeweiligen Träger für die Umsetzung der bedarfsgerechten Maßnahmen,

·         dem Jugendhilfeausschuss wird über die Entwicklung laufend berichtet.

 


Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz) zum 01.08.2020 in der neuen Fassung stellt das Land gemäß § 48 KiBiz dem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Das Jugendamt entscheidet im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung aufgenommen werden.

Die Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in Kindertageseinrichtungen, wie

 

·         Öffnungszeiten, die über eine Öffnungszeit von 47 Std. hinausgehen (die max. Betreuungszeit von 45 Std. pro Kind soll dabei jedoch nicht überschritten werden),

·         Öffnungszeiten an Wochenend- und Feiertagen,

·         Öffnungszeiten und Betreuungsangebote vor 7.00 Uhr und nach 17.00 Uhr,

·         zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder Notfallangebote,

·         bis zu 15 Öffnungstage, wenn die Einrichtung nur an 15 oder weniger Öffnungstagen schließt,

·         ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 1.

 

 

Insgesamt steht dem Jugendamtsbezirk Meerbusch hierfür im Kindergartenjahr 2020/21 ein Zuschuss in einer Höhe von 128.000 € zur Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist eine Erhöhung des Betrages um 25 Prozent durch das örtliche Jugendamt und dessen Einsatz für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung und Weiterleitung an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespersonen. Der Eigenanteil ist im Haushalt 2020 berücksichtigt.

 

In der Stadt Meerbusch werden zum Stichtag 01.08.2020 26 öffentlich geförderte Kindertagesstätten betrieben. Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen liegen in der Regel bei 45 Stunden, einige Einrichtungen bieten bereits eine Öffnung von 47,5 bis 48 Stunden, 3-4 Einrichtungen 50 Stunden an (s. Tabelle).

 

 

 

 

Seitens der Verwaltung wurden die freien Kitaträger aufgefordert, eine Bedarfseinschätzung vorzunehmen und ihre Bedarfe hinsichtlich flexiblerer Öffnungszeiten zu übermitteln. Beantragt wurde der Landeszuschuss bisher wie folgt:

 

 

Horizonte GmbH für das
Familienzentrum St. Nikolaus

tägl. Öffnungszeit von 07.00 Uhr - 16.30 Uhr, damit eine
Gesamtöffnungszeit von 47, 5 Std., d.h. 0,5 Std. mehr als gefordert

Kath. Kirchengemeinde Büderich für
die Einrichtung Karl-Borromäus

Gesamtöffnungszeit von 47, 5 Std., d.h. 0,5 Std. mehr als
gefordert

Lebenshilfe Neuss für Kita Farbenland

nicht mehr als 15 Schließungstage;
- Möglichkeit, Räumlichkeiten für  längere Öffnungszeiten an
Tagespflegeperson zur Verfügung zu stellen

Ev. Kirchengemeinde Lank,
Kita Schulstr.

Öffnungszeit beträgt mehr als 47 Std.
(Mo, Fr. 7.00 -16.00, Di - Do 7-17.00  = 48 Std.)

Kinderzentren Kunterbunt,
Kiku Nepomuk

max. 7 Schließungstage, Öffnungszeit mehr als 47 Std.
(07.00-17.00 Uhr = 50 Stunden)

Kinderzentren Kunterbunt,
Rheinräuber

max. 7 Schließungstage, Öffnungszeit mehr als 47 Std.
(07.30-17.30 Uhr, zzt. gem. Kita-Navigator vorgesehen)

 

 

 

Erfahrungen und Einschätzungen der Kitas zu den Betreuungs-Bedarfen der Eltern

 

Die Kindertagesstätte „Tabaluga“ hat im Febr./März dieses Jahres in Absprache mit dem Elternbeirat für 2 Monate eine Testphase begonnen mit einer um 1 Stunde verlängerten Öffnungszeit an 2 Tagen in der Woche. Leider endete diese aufgrund der Corona-Pandemie früher als geplant. Die Einrichtung war in dieser Zeit an 2 Tagen von 7.00 – 17.00 Uhr geöffnet. 15 Familien haben dieses genutzt. Insgesamt ist diese verlängerte Öffnungszeit von Kindern und Eltern gut aufgenommen worden. Den Eltern hätte es ausreichend Spielraum gegeben, ihre individuellen beruflichen Bedürfnisse miteinander abzustimmen.

 

„Evangelischen Kita Lank“

Die Öffnung der Einrichtung bis 17.00 Uhr ist für die allermeisten Familien ausreichend, sehr wenige äußern den Wunsch nach einer längeren Öffnung z.B. bis 18.00/18.30 Uhr. Für einen kurzen Zeitraum gab es in der Evangelischen Kita ein Betreuungsangebot bis 18.00 Uhr. Dies stellte sich als sehr anstrengend für die Kinder dar, die hungrig und müde abgeholt wurden, was im Anschluss sich auch auf den Familienalltag negativ auswirkte. Die Kita hat das Angebot wieder zurückgefahren, da die Kinder oftmals doch früher abgeholt wurden und somit unnötige Personalressourcen in den Abendstunden gebunden wurden.

 

„Rasselbande“

Im laufenden Kindergartenjahr wurde vom Team der Einrichtung eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten der Blockkinder (35 Std.) eingeführt. Dies beinhaltet, dass die Eltern sich aussuchen können, ob sie ihre Kinder täglich in der Zeit von 7.30 bis 14.30 Uhr oder von 7.30 Uhr bis 14.00 und an einem Tag der Woche bis 16.30 Uhr bringen möchten. Diese Veränderung wurde von den Eltern dankbar angenommen.

Eine Verlängerung der Öffnungszeit in der Bringphase auf 7.00 Uhr ist für Januar 2021 beabsichtigt, so dass hier eine weitere Wahlmöglichkeit im Rahmen einer flexiblen Betreuungszeit geschaffen wird.

Generell ist eine Verlängerung der Öffnungszeiten von 7.00 – 17.00 Uhr in Planung, die Umsetzung soll im Laufe des kommenden Kindergartenjahres realisiert werden.

 

Einrichtungen des OBV

In der Einrichtung „Schatzinsel“ wird bereits eine Öffnungszeit von 50 Stunden vorgehalten. Eine Gruppe von ca. 20 Kindern (1/5 der Kitakinder) nimmt die lange Öffnung bis 17.00 Uhr in Anspruch. 

Im Rahmen der Neueröffnung der Kita „Glückskinder“ wurde eine bewusste Entscheidung gegen diese lange Öffnungszeit getroffen, da eine Öffnung länger als 16.30 Uhr nicht bzw. nur von sehr wenigen genutzt würde und eine längere Öffnung auch in personeller Hinsicht kaum zu realisieren sei. Nicht alle Mitarbeiter sind bereit oder in Lage in den Randzeiten zu arbeiten.

Der Träger hatte für die Kita Schatzinsel sogar eine digitale Erfassung der Betreuungszeiten durch eine Chipkarte eingeführt, allerdings kommt es bei dieser Erfassung immer wieder zu Fehlern insbesondere durch vergessene Buchungen. Daher wird in der neuen Kita „Glückskinder“ wieder auf die bewährten Anwesenheitslisten zurückgegriffen.

 

„Farbenland“, Einrichtung der Lebenshilfe gGmbH in Lank

Die Einrichtungsleitung sieht derzeit nur wenig Bedarf an einer Ausweitung der Öffnungszeiten. Denkbar wäre hier aber ein Angebot mit einer Tagespflegeperson in den Räumlichkeiten der Kita, um eventuelle Bedarfe abzudecken.

 

Elternabfrage in den Einrichtungen der Kath. Kirche in Büderich

Bis auf eine Familie, die eine Öffnung der Kita bis 19.00 Uhr befürworten würde, waren alle Eltern mit einer Öffnung von 7.15-16.45 zufrieden.

 

Schon jetzt finden sich in jedem größeren Ortsteil Einrichtungen mit einem Betreuungsangebot, welche seitens des Landes förderfähig wären.

 

  • So ist der Ortsteil Büderich mit den Einrichtungen „Fronhof“, „Kiku Nepomuk“ und den „Kiku Rheinräuber“ mit einer Öffnungszeit von 50 Stunden und den beiden katholischen Einrichtungen mit 47,5 Stunden bereits gut aufgestellt.
  • Im Ortsteil Strümp deckt die Kita „Schatzinsel“ eine Öffnungszeit von 50 Stunden ab.
  • In Osterath ist die Kita „Rasselbande“ (s.o.) ebenfalls in der Planung einer Ausweitung auf 50 Stunden. Für die Kita „Entdeckerknirpse“ scheint eine Verlängerung der Betreuungszeit an dem bisher noch kurzen Freitag angezeigt.
  • In Lank-Latum und Rheingemeinden haben wir bei der Ev. Kirchengemeinde bereits eine Öffnungszeit von 48 Stunden, in der Kita „Farbenland“ der Lebenshilfe 47,5 Stunden und die Möglichkeit vielleicht in Zusammenarbeit mit einer Tagespflegeperson längere Betreuungszeiten abzudecken.

 

 

Vorgehen

 

Aufgrund der vorgenannten Erfahrungen und Einschätzungen aus den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk Meerbusch ist noch kein Bedarf im Allgemeinen an längeren Öffnungszeiten, insbesondere in den Randzeiten, erkennbar. Der Großteil der Eltern kommt auch mit dem Regelangebot von 45 Stunden als Öffnungszeiten gut zurecht.

 

 

Das Wahlrecht der Eltern soll an den gewählten Öffnungszeiten bedarfsgerecht erhalten bleiben:

 

·         Das Angebot der Einrichtungen mit Öffnungszeiten über 47 Stunden wird durch die Landesmittel gesichert.

 

·         In den verschiedenen Meerbuscher Ortsteilen sind verstärkt Kitas vorzuhalten, die Betreuungszeiten zwischen 7.00 und 17.00 Uhr anbieten.

 

·         Für die Kita „Tabaluga“ wird eine tageweise Verlängerung der Öffnungszeiten weiter in der Praxis erprobt.

 

·         In einem weiteren Schritt ist zu klären, welche Kitas in den einzelnen Ortsteilen als Schwerpunkt-Kitas eine Betreuung in den sogenannten Randzeiten, also vor 7.00 Uhr oder nach 17.00 Uhr, entweder durch die Ausweitung des Betriebes oder die Kooperation mit Tagespflegepersonen anbieten können.

 

 

Der Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt / Bedarfsprognosen in der Pandemiezeit:

Landesweit ist auch noch in den nächsten Jahren mit erheblichen Engpässen bei den Erzieherinnen als Fachkräfte zu rechnen. Auch in den Meerbuscher Kitas ist eine angespannte Personalsituation durch Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt vorhanden und oftmals geht es vielmehr um die Frage, wie die aktuellen Öffnungszeiten im Regelangebot gewährleistet werden können. Insofern wird diese zu befürwortende Landesinitiative in Teilen zumindest nicht zeitnah zu den gewünschten Effekten führen können. Durch die aktuelle Entwicklung um die Corona Krise ist eine realistische Bedarfsprognose aufgrund vielfach veränderten Rahmenbedingungen in den Familien kaum möglich und aktuell wenig zielführend.

 

Die Verwaltung wird im engen Austausch mit den Trägern, den Einrichtungsleitungen, den Tagespflegepersonen und den Elternbeiräten den bedarfsgerechten Ausbau weiter betreiben, insofern handelt es sich hier zunächst um einen Zwischenstand vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Umsetzungsbedingungen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Durch die Erhöhung des Landeszuschusses um 25 % ergibt sich ein maximaler Kostenrahmen von 32.000,00 €, der durch den Städtischen Haushalt im Kindergartenjahr 2020/21 gedeckt werden müsse.

 


Alternativen:

 

keine