Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verwendung des Landeszuschusses in Höhe von 128.000 € mit einer Erhöhung durch das Jugendamt um 25 % (= gesamt 160.000 €) zunächst wie folgt:
·
anteilige Auszahlung des Zuschusses an Träger, deren Einrichtungen
bereits Öffnungen über das geforderte Maß hinaus anbieten,
·
die Verwaltung klärt die Betreuungs-Bedarfe über eine Öffnungszeit
von 7.00 – 17.00 Uhr hinaus oder an Wochenend- und Feiertagen sowie bei
unregelmäßigem Betreuungsbedarf und anteilige Auszahlung des Zuschusses an die
jeweiligen Träger für die Umsetzung der bedarfsgerechten Maßnahmen,
·
dem Jugendhilfeausschuss wird über die Entwicklung laufend
berichtet.
Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz) zum 01.08.2020 in der neuen Fassung
stellt das Land gemäß § 48 KiBiz dem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss
zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen zur
Verfügung. Das Jugendamt entscheidet im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung
auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung
aufgenommen werden.
Die Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von
kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in
Kindertageseinrichtungen, wie
·
Öffnungszeiten, die über eine Öffnungszeit von 47 Std. hinausgehen
(die max. Betreuungszeit von 45 Std. pro Kind soll dabei jedoch nicht
überschritten werden),
·
Öffnungszeiten an Wochenend- und Feiertagen,
·
Öffnungszeiten und Betreuungsangebote vor 7.00 Uhr und nach 17.00
Uhr,
·
zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder
Notfallangebote,
·
bis zu 15 Öffnungstage, wenn die Einrichtung nur an 15 oder
weniger Öffnungstagen schließt,
·
ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 1.
Insgesamt steht dem Jugendamtsbezirk Meerbusch hierfür im
Kindergartenjahr 2020/21 ein Zuschuss in einer Höhe von 128.000 € zur
Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist eine
Erhöhung des Betrages um 25 Prozent durch das örtliche Jugendamt und dessen
Einsatz für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung und
Weiterleitung an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder
Anstellungsträger von Kindertagespersonen. Der Eigenanteil ist im Haushalt 2020
berücksichtigt.
In der Stadt Meerbusch werden zum Stichtag 01.08.2020 26
öffentlich geförderte Kindertagesstätten betrieben. Die Öffnungszeiten der
Kindertageseinrichtungen liegen in der Regel bei 45 Stunden, einige
Einrichtungen bieten bereits eine Öffnung von 47,5 bis 48 Stunden, 3-4
Einrichtungen 50 Stunden an (s. Tabelle).
Seitens der Verwaltung wurden die freien Kitaträger
aufgefordert, eine Bedarfseinschätzung vorzunehmen und ihre Bedarfe
hinsichtlich flexiblerer Öffnungszeiten zu übermitteln. Beantragt wurde der
Landeszuschuss bisher wie folgt:
Horizonte
GmbH für das |
tägl.
Öffnungszeit von 07.00 Uhr - 16.30 Uhr, damit eine |
Kath.
Kirchengemeinde Büderich für |
Gesamtöffnungszeit
von 47, 5 Std., d.h. 0,5 Std. mehr als |
Lebenshilfe
Neuss für Kita Farbenland |
nicht
mehr als 15 Schließungstage; |
Ev.
Kirchengemeinde Lank, |
Öffnungszeit
beträgt mehr als 47 Std. |
Kinderzentren
Kunterbunt, |
max.
7 Schließungstage, Öffnungszeit mehr als 47 Std. |
Kinderzentren
Kunterbunt, |
max.
7 Schließungstage, Öffnungszeit mehr als 47 Std. |
Erfahrungen und Einschätzungen der Kitas zu den
Betreuungs-Bedarfen der Eltern
Die Kindertagesstätte „Tabaluga“ hat im Febr./März dieses
Jahres in Absprache mit dem Elternbeirat für 2 Monate eine Testphase begonnen
mit einer um 1 Stunde verlängerten Öffnungszeit an 2 Tagen in der Woche. Leider
endete diese aufgrund der Corona-Pandemie früher als geplant. Die Einrichtung
war in dieser Zeit an 2 Tagen von 7.00 – 17.00 Uhr geöffnet. 15 Familien haben
dieses genutzt. Insgesamt ist diese verlängerte Öffnungszeit von Kindern und
Eltern gut aufgenommen worden. Den Eltern hätte es ausreichend Spielraum
gegeben, ihre individuellen beruflichen Bedürfnisse miteinander abzustimmen.
„Evangelischen Kita Lank“
Die Öffnung der Einrichtung bis 17.00 Uhr ist für die
allermeisten Familien ausreichend, sehr wenige äußern den Wunsch nach einer
längeren Öffnung z.B. bis 18.00/18.30 Uhr. Für einen kurzen Zeitraum gab es in
der Evangelischen Kita ein Betreuungsangebot bis 18.00 Uhr. Dies stellte sich
als sehr anstrengend für die Kinder dar, die hungrig und müde abgeholt wurden,
was im Anschluss sich auch auf den Familienalltag negativ auswirkte. Die Kita hat
das Angebot wieder zurückgefahren, da die Kinder oftmals doch früher abgeholt
wurden und somit unnötige Personalressourcen in den Abendstunden gebunden
wurden.
„Rasselbande“
Im laufenden Kindergartenjahr wurde vom Team der
Einrichtung eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten der Blockkinder (35
Std.) eingeführt. Dies beinhaltet, dass die Eltern sich aussuchen können, ob
sie ihre Kinder täglich in der Zeit von 7.30 bis 14.30 Uhr oder von 7.30 Uhr
bis 14.00 und an einem Tag der Woche bis 16.30 Uhr bringen möchten. Diese
Veränderung wurde von den Eltern dankbar angenommen.
Eine Verlängerung der Öffnungszeit in der Bringphase auf
7.00 Uhr ist für Januar 2021 beabsichtigt, so dass hier eine weitere
Wahlmöglichkeit im Rahmen einer flexiblen Betreuungszeit geschaffen wird.
Generell ist eine Verlängerung der Öffnungszeiten von 7.00
– 17.00 Uhr in Planung, die Umsetzung soll im Laufe des kommenden
Kindergartenjahres realisiert werden.
Einrichtungen des OBV
In der Einrichtung „Schatzinsel“ wird bereits eine Öffnungszeit
von 50 Stunden vorgehalten. Eine Gruppe von ca. 20 Kindern (1/5 der Kitakinder)
nimmt die lange Öffnung bis 17.00 Uhr in Anspruch.
Im Rahmen der Neueröffnung der Kita „Glückskinder“ wurde
eine bewusste Entscheidung gegen diese lange Öffnungszeit getroffen, da eine
Öffnung länger als 16.30 Uhr nicht bzw. nur von sehr wenigen genutzt würde und
eine längere Öffnung auch in personeller Hinsicht kaum zu realisieren sei.
Nicht alle Mitarbeiter sind bereit oder in Lage in den Randzeiten zu arbeiten.
Der Träger hatte für die Kita Schatzinsel sogar eine
digitale Erfassung der Betreuungszeiten durch eine Chipkarte eingeführt,
allerdings kommt es bei dieser Erfassung immer wieder zu Fehlern insbesondere
durch vergessene Buchungen. Daher wird in der neuen Kita „Glückskinder“ wieder
auf die bewährten Anwesenheitslisten zurückgegriffen.
„Farbenland“, Einrichtung der Lebenshilfe gGmbH in Lank
Die Einrichtungsleitung sieht derzeit nur wenig Bedarf an
einer Ausweitung der Öffnungszeiten. Denkbar wäre hier aber ein Angebot mit
einer Tagespflegeperson in den Räumlichkeiten der Kita, um eventuelle Bedarfe
abzudecken.
Elternabfrage in den Einrichtungen der Kath. Kirche in
Büderich
Bis auf eine Familie, die eine Öffnung der Kita bis 19.00
Uhr befürworten würde, waren alle Eltern mit einer Öffnung von 7.15-16.45
zufrieden.
Schon jetzt finden sich in jedem größeren Ortsteil
Einrichtungen mit einem Betreuungsangebot, welche seitens des Landes
förderfähig wären.
- So
ist der Ortsteil Büderich mit den Einrichtungen „Fronhof“, „Kiku Nepomuk“
und den „Kiku Rheinräuber“ mit einer Öffnungszeit von 50 Stunden und den
beiden katholischen Einrichtungen mit 47,5 Stunden bereits gut
aufgestellt.
- Im
Ortsteil Strümp deckt die Kita „Schatzinsel“ eine Öffnungszeit von 50
Stunden ab.
- In
Osterath ist die Kita „Rasselbande“ (s.o.) ebenfalls in der Planung einer
Ausweitung auf 50 Stunden. Für die Kita „Entdeckerknirpse“ scheint eine
Verlängerung der Betreuungszeit an dem bisher noch kurzen Freitag
angezeigt.
- In
Lank-Latum und Rheingemeinden haben wir bei der Ev. Kirchengemeinde
bereits eine Öffnungszeit von 48 Stunden, in der Kita „Farbenland“ der
Lebenshilfe 47,5 Stunden und die Möglichkeit vielleicht in Zusammenarbeit
mit einer Tagespflegeperson längere Betreuungszeiten abzudecken.
Vorgehen
Aufgrund der vorgenannten Erfahrungen und Einschätzungen
aus den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk Meerbusch ist noch kein
Bedarf im Allgemeinen an längeren Öffnungszeiten, insbesondere in den
Randzeiten, erkennbar. Der Großteil der Eltern kommt auch mit dem Regelangebot
von 45 Stunden als Öffnungszeiten gut zurecht.
Das Wahlrecht der Eltern soll an den gewählten
Öffnungszeiten bedarfsgerecht erhalten bleiben:
·
Das Angebot der Einrichtungen mit Öffnungszeiten über 47 Stunden
wird durch die Landesmittel gesichert.
·
In den verschiedenen Meerbuscher Ortsteilen sind verstärkt Kitas
vorzuhalten, die Betreuungszeiten zwischen 7.00 und 17.00 Uhr anbieten.
·
Für die Kita „Tabaluga“ wird eine tageweise Verlängerung der
Öffnungszeiten weiter in der Praxis erprobt.
·
In einem weiteren Schritt ist zu klären, welche Kitas in den
einzelnen Ortsteilen als Schwerpunkt-Kitas eine Betreuung in den sogenannten
Randzeiten, also vor 7.00 Uhr oder nach 17.00 Uhr, entweder durch die
Ausweitung des Betriebes oder die Kooperation mit Tagespflegepersonen anbieten
können.
Der Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt / Bedarfsprognosen in
der Pandemiezeit:
Landesweit ist auch noch in den nächsten Jahren mit
erheblichen Engpässen bei den Erzieherinnen als Fachkräfte zu rechnen. Auch in
den Meerbuscher Kitas ist eine angespannte Personalsituation durch
Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt vorhanden und oftmals geht es vielmehr um die
Frage, wie die aktuellen Öffnungszeiten im Regelangebot gewährleistet werden
können. Insofern wird diese zu befürwortende Landesinitiative in Teilen
zumindest nicht zeitnah zu den gewünschten Effekten führen können. Durch die
aktuelle Entwicklung um die Corona Krise ist eine realistische Bedarfsprognose
aufgrund vielfach veränderten Rahmenbedingungen in den Familien kaum möglich
und aktuell wenig zielführend.
Die Verwaltung wird im engen Austausch mit den Trägern, den Einrichtungsleitungen, den Tagespflegepersonen und den Elternbeiräten den bedarfsgerechten Ausbau weiter betreiben, insofern handelt es sich hier zunächst um einen Zwischenstand vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Umsetzungsbedingungen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Durch die Erhöhung des
Landeszuschusses um 25 % ergibt sich ein maximaler Kostenrahmen von 32.000,00
€, der durch den Städtischen Haushalt im Kindergartenjahr 2020/21 gedeckt
werden müsse.
Alternativen:
keine