Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, die bisherige mittelfristige Bedarfsplanung für die Versorgung der
Kinder in Kindertageseinrichtungen zugunsten einer verbesserten Versorgung im
Stadtteil Osterath von einer 4-gruppigen Einrichtung auf eine 5-gruppige
Einrichtung anzupassen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften, möglichst kurzfristig den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes 134 für den Standort „Kranenburger Str.“ zu fassen.
Sachverhalt:
Mit der Vorlage im
Jugendhilfeausschuss am 11.09.2019 (Vorlage FB2/0344/2019) zu den Auswirkungen
der Bevölkerungsentwicklung auf den Infrastrukturbedarf in der
Kindertagesbetreuung, bezugnehmend auf die von der Bürgermeisterin im Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und
Liegenschaften am 18.06.2019 (Vorlage BM/0334/2019) vorgestellte
Informationsvorlage, wurde verwaltungsseitig bereits die geplante
Siedlungsentwicklung in Meerbusch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die
Betreuungsbedarfe und die vorhandene Infrastruktur dargestellt und auch die
bereits geplanten und noch erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des
Betreuungsangebotes erläutert.
Gleichzeitig beschloss der Jugendhilfeausschuss
mittelfristig das Ziel, die Versorgung von 98% aller Kinder im Alter von über
drei Jahren und 52% aller Kinder im Alter von unter drei Jahren mit
bedarfsgerecht ausgestalteten Betreuungsplätzen sicherzustellen. Bei der
Ermittlung der Quote für die Versorgung der U3-Kinder wurde von einer
Nachfragequote von 10% für Kinder im Alter von 0 – 1 Jahren, 50% im Alter von 1
– 2 Jahren und 95% im Alter von 2 – 3 Jahren ausgegangen. Betrachtet man nur
die Kinder im Alter von 1 – 2 und 2 – 3 Jahren, müsste eine Betreuungsquote von
72,5% erreicht werden.
Die auf dieser Grundlage erforderlichen
Neubaumaßnahmen wurden perspektivisch in der aktuellen und der mittelfristigen
Haushaltsplanung berücksichtigt und entsprechend abgebildet.
Derzeit sind folgende Maßnahmen erfasst: Ortsteil |
Maßnahmen |
Umsetzung (chronologisch) |
Osterath
|
6-gruppige Kita; Schweinheimer Kirchweg |
Inbetriebnahme 04/2020 |
Büderich |
6-gruppige Kita; Laacher Weg/Ligusterweg |
Inbetriebnahme 08/2020 |
Büderich |
6-gruppige Kita; Weißenberger Weg/ Lötterfeld |
Projektplanung bereits begonnen, 2020/2021 |
Osterath
|
4-gruppiger Neubau |
2021/2022 |
Nierst |
4-gruppiger Neubau |
2021/2022 |
Büderich |
6-gruppiger Neubau; Böhler Erweiterungsfläche |
2022/2023 |
Osterath
|
6-gruppiger Neubau; Kamperweg / Ivangsheide |
2025/2026 |
Die bisherige Ausbauplanung musste vor dem
Hintergrund der zu erfüllenden Rechtsansprüche auch an der Frage einer
zeitnahen Umsetzbarkeit der Maßnahmen orientiert werden. In Ermangelung
bebaubarer Grundstücke sind die weiteren Schritte auch an den Möglichkeiten
auszurichten. So wurde angenommen, dass ein – ohne B-Plan – bebaubares Grundstück
aufgrund der Größe eher für 4 Gruppen gefunden werden könnte. Vor diesem
Hintergrund wurde für die Versorgung von Osterath zunächst die Mindestgröße von
4 Gruppen zugrunde gelegt, mit der zumindest die, im Mangelfall vorrangige,
Versorgung der Ü3 Kinder sichergestellt würde, auch wenn dies zu Lasten der U3
Versorgung ginge.
Mit der planmäßigen Inbetriebnahme des
6-gruppigen Neubaus am Schweinheimer Kirchweg in Betriebsträgerschaft des OBV
Osterath (Kita Glückskinder) konnte schon ein wesentlicher Schritt in Richtung
einer bedarfsgerechten Versorgung vollzogen werden. Mit einer um eine Gruppe
auf dann 5-Gruppen erweiterten Planung in 2021 (Platzzahlen in roter Schrift)
könnte hingegen eine Bedarfsdeckung mit unterschiedlichen
Gruppenkonstellationen besser erreicht werden, wie die nachstehende Tabelle
(Stand September 2019) deutlich macht.
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Kinder u3 |
376 |
393 |
397 |
400 |
398 |
419 |
Kinder ü3 |
472 |
494 |
487 |
478 |
479 |
502 |
Kinder gesamt |
848 |
887 |
884 |
878 |
877 |
921 |
Differenz zum Vorjahr |
18 |
39 |
-3 |
-6 |
-1 |
44 |
Plätze 01.08. |
558 |
620 |
613 |
609 |
609 |
609 |
u3 |
108 |
136 |
136 |
136 |
136 |
136 |
ü3 |
450 |
484 |
477 |
473 |
473 |
473 |
davon Überbelegungen |
31 |
11 |
4 |
|
|
|
Plätze in Kindertagespflege |
80 |
80 |
80 |
80 |
80 |
80 |
geplante Neubauten: |
116 |
82 |
0 |
0 |
0 |
0 |
u3 Plätze |
20 |
28 |
|
|
|
|
ü3 Plätze |
96 |
54 |
|
|
|
|
Platzbedarf gem. Bedarfsquoten |
658 |
688 |
684 |
676 |
676 |
710 |
u3 |
196 |
204 |
206 |
208 |
207 |
218 |
ü3 |
463 |
484 |
477 |
468 |
469 |
492 |
Bedarfsdifferenz zum Vorjahr |
23 |
30 |
-5 |
-7 |
0 |
33 |
Differenz Angebot und Bedarf |
-20 |
12 |
9 |
13 |
13 |
-21 |
u3 |
-8 |
12 |
10 |
8 |
9 |
-2 |
ü3 |
-13 |
0 |
0 |
5 |
4 |
-19 |
Soweit aufgrund der aktuellen Zahlen
vorrübergehend (2021-2024) mehr U3 Plätze ausgewiesen werden als für den
Stadtteil erforderlich sein könnten, würden diese durch unterjährige Zuzüge
oder durch Belegungen aus den anderen Stadtteilen in Anspruch genommen werden.
Eine 5-gruppige Einrichtung stellt den besten
Kompromiss aus betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Gesichtspunkten im
Betrieb einer Kindertageseinrichtung dar. In einer weiteren über 2025
hinausgehenden Betrachtung löst das Neubaugebiet Kamperweg weitere Bedarfe aus.
Eine gute strukturelle Versorgung im Stadtgebiet bietet bei der Kompensation
von Bedarfsspitzen entsprechende Voraussetzungen für eine erforderliche Bedarfsanpassung.
Da keine unmittelbar bebaubaren Grundstücke in
Osterath vorhanden sind, wurde im Weiteren bei der Suche nach rein städtischen
Flächen gesucht, auch um Hemmnisse durch einen Grundstücksankauf zu vermeiden.
Nach Prüfung kommt nur ein städtisches Grundstück für die Errichtung in Frage.
Die städt. Fläche befindet sich an der Kranenburger Str. und wurde in der
Vergangenheit auch schon als Fläche für ein städt. Flüchtlings-, und zuletzt
auch Obdachlosenwohnheim erwogen. Diese Fläche würde die Realisierung einer
größeren als einer 4-gruppigen Einrichtung zulassen. Für die Realisierung ist
der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 134 durch den
Ausschuss Planung und Liegenschaften zu fassen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt: Anpassungen würden für 2021/2022 vorgenommen. Im Produkt:
010.111.140 Technisches
Gebäudemanagement unter 7 01012140 Kita
Osterath sind bisher 2,6 Millionen Euro
an Investitionskosten eingeplant. Erträge aus Landeszuschüssen in Höhe von
1.755.000 € in Produkt 060.365.010 Förderung v. Kindern in
Kindertageseinrichtungen.
Alternativen:
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