Betreff
Anpassung der mittelfristigen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in Osterath
Vorlage
FB2/1156/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisherige mittelfristige Bedarfsplanung für die Versorgung der Kinder in Kindertageseinrichtungen zugunsten einer verbesserten Versorgung im Stadtteil Osterath von einer 4-gruppigen Einrichtung auf eine 5-gruppige Einrichtung anzupassen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften, möglichst kurzfristig den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes 134 für den Standort „Kranenburger Str.“ zu fassen.

 


Sachverhalt:

Mit der Vorlage im Jugendhilfeausschuss am 11.09.2019 (Vorlage FB2/0344/2019) zu den Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf den Infrastrukturbedarf in der Kindertagesbetreuung, bezugnehmend auf die von der Bürgermeisterin im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 18.06.2019 (Vorlage BM/0334/2019) vorgestellte Informationsvorlage, wurde verwaltungsseitig bereits die geplante Siedlungsentwicklung in Meerbusch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe und die vorhandene Infrastruktur dargestellt und auch die bereits geplanten und noch erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes erläutert.

 

Gleichzeitig beschloss der Jugendhilfeausschuss mittelfristig das Ziel, die Versorgung von 98% aller Kinder im Alter von über drei Jahren und 52% aller Kinder im Alter von unter drei Jahren mit bedarfsgerecht ausgestalteten Betreuungsplätzen sicherzustellen. Bei der Ermittlung der Quote für die Versorgung der U3-Kinder wurde von einer Nachfragequote von 10% für Kinder im Alter von 0 – 1 Jahren, 50% im Alter von 1 – 2 Jahren und 95% im Alter von 2 – 3 Jahren ausgegangen. Betrachtet man nur die Kinder im Alter von 1 – 2 und 2 – 3 Jahren, müsste eine Betreuungsquote von 72,5% erreicht werden.

 

Die auf dieser Grundlage erforderlichen Neubaumaßnahmen wurden perspektivisch in der aktuellen und der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt und entsprechend abgebildet.

Derzeit sind folgende Maßnahmen erfasst:

Ortsteil

Maßnahmen

Umsetzung (chronologisch)

Osterath

6-gruppige Kita; Schweinheimer Kirchweg

Inbetriebnahme 04/2020

Büderich

6-gruppige Kita; Laacher Weg/Ligusterweg

Inbetriebnahme 08/2020

Büderich

6-gruppige Kita; Weißenberger Weg/ Lötterfeld

Projektplanung bereits begonnen, 2020/2021

Osterath

4-gruppiger Neubau

2021/2022

Nierst

4-gruppiger Neubau

2021/2022

Büderich

6-gruppiger Neubau; Böhler Erweiterungsfläche

2022/2023

Osterath

6-gruppiger Neubau; Kamperweg / Ivangsheide

2025/2026

 

Die bisherige Ausbauplanung musste vor dem Hintergrund der zu erfüllenden Rechtsansprüche auch an der Frage einer zeitnahen Umsetzbarkeit der Maßnahmen orientiert werden. In Ermangelung bebaubarer Grundstücke sind die weiteren Schritte auch an den Möglichkeiten auszurichten. So wurde angenommen, dass ein – ohne B-Plan – bebaubares Grundstück aufgrund der Größe eher für 4 Gruppen gefunden werden könnte. Vor diesem Hintergrund wurde für die Versorgung von Osterath zunächst die Mindestgröße von 4 Gruppen zugrunde gelegt, mit der zumindest die, im Mangelfall vorrangige, Versorgung der Ü3 Kinder sichergestellt würde, auch wenn dies zu Lasten der U3 Versorgung ginge.

Mit der planmäßigen Inbetriebnahme des 6-gruppigen Neubaus am Schweinheimer Kirchweg in Betriebsträgerschaft des OBV Osterath (Kita Glückskinder) konnte schon ein wesentlicher Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten Versorgung vollzogen werden. Mit einer um eine Gruppe auf dann 5-Gruppen erweiterten Planung in 2021 (Platzzahlen in roter Schrift) könnte hingegen eine Bedarfsdeckung mit unterschiedlichen Gruppenkonstellationen besser erreicht werden, wie die nachstehende Tabelle (Stand September 2019) deutlich macht.

 

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Kinder u3

376

393

397

400

398

419

Kinder ü3

472

494

487

478

479

502

Kinder gesamt

848

887

884

878

877

921

Differenz zum Vorjahr

18

39

-3

-6

-1

44

 Plätze 01.08.

558

620

613

609

609

609

     u3

108

136

136

136

136

136

     ü3

450

484

477

473

473

473

davon Überbelegungen

31

11

4

 

 

 

Plätze in Kindertagespflege

80

80

80

80

80

80

geplante Neubauten:

116

82

0

0

0

0

    u3 Plätze

20

28

 

 

 

 

    ü3 Plätze

96

54

 

 

 

 

Platzbedarf gem. Bedarfsquoten

658

688

684

676

676

710

    u3

196

204

206

208

207

218

    ü3

463

484

477

468

469

492

Bedarfsdifferenz zum Vorjahr

23

30

-5

-7

0

33

Differenz Angebot und Bedarf

-20

12

9

13

13

-21

      u3

-8

12

10

8

9

-2

      ü3

-13

0

0

5

4

-19

 

Soweit aufgrund der aktuellen Zahlen vorrübergehend (2021-2024) mehr U3 Plätze ausgewiesen werden als für den Stadtteil erforderlich sein könnten, würden diese durch unterjährige Zuzüge oder durch Belegungen aus den anderen Stadtteilen in Anspruch genommen werden.

 

Eine 5-gruppige Einrichtung stellt den besten Kompromiss aus betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Gesichtspunkten im Betrieb einer Kindertageseinrichtung dar. In einer weiteren über 2025 hinausgehenden Betrachtung löst das Neubaugebiet Kamperweg weitere Bedarfe aus. Eine gute strukturelle Versorgung im Stadtgebiet bietet bei der Kompensation von Bedarfsspitzen entsprechende Voraussetzungen für eine erforderliche Bedarfsanpassung.

 

Da keine unmittelbar bebaubaren Grundstücke in Osterath vorhanden sind, wurde im Weiteren bei der Suche nach rein städtischen Flächen gesucht, auch um Hemmnisse durch einen Grundstücksankauf zu vermeiden. Nach Prüfung kommt nur ein städtisches Grundstück für die Errichtung in Frage. Die städt. Fläche befindet sich an der Kranenburger Str. und wurde in der Vergangenheit auch schon als Fläche für ein städt. Flüchtlings-, und zuletzt auch Obdachlosenwohnheim erwogen. Diese Fläche würde die Realisierung einer größeren als einer 4-gruppigen Einrichtung zulassen. Für die Realisierung ist der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 134 durch den Ausschuss Planung und Liegenschaften zu fassen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Anpassungen würden für 2021/2022 vorgenommen. Im Produkt: 010.111.140  Technisches Gebäudemanagement unter  7 01012140 Kita Osterath  sind bisher 2,6 Millionen Euro an Investitionskosten eingeplant. Erträge aus Landeszuschüssen in Höhe von 1.755.000 € in Produkt 060.365.010 Förderung v. Kindern in Kindertageseinrichtungen.

 


Alternativen:

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