Betreff
Ernennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen sowie Beantragung der Förderung eines weiteren Familienzentrums
Vorlage
FB2/1155/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 (KiBiz n. F.) die Anerkennung folgender Kindertageseinrichtungen als plusKITA:

 

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Sonnengarten“

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Kunterbunt“

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Rasselbande“

·         Ev. Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“

·         Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“

 

sowie folgender Einrichtung als Kita mit zusätzlicher Sprachförderung:

 

·         Kath. Kindertageseinrichtung „Marienheim“

 

und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Zuschüsse nach § 45 KiBiz n.F. zu gewähren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den Antrag zur Ernennung der Kita „Glückskinder“ in Trägerschaft des OBV Meerbusch e. V. als weiteres Familienzentrum beim Land zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

 

1. plusKITA-Einrichtungen und zusätzliche Sprachförderung

Mit Wirkung zum 01.08.2020 tritt das reformierte Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz neue Fassung –  KiBiz n. F.) in Kraft. In der bisherigen und aktuell noch geltenden Fassung des KiBiz ist seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 die Förderung von plusKITAs (§ 16 a KiBiz) und sog. Sprachfördereinrichtungen (§ 16 b KiBiz) vorgesehen. Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Der jährliche Landeszuschuss für solche Einrichtungen beträgt bisher mindestens 25.000 €, die für pädagogisches Personal einzusetzen sind. Sprachfördereinrichtungen erhalten mindestens 5.000 € pro Kindergartenjahr, um zusätzliche Sprachförderangebote für Kinder mit entsprechendem Bedarf zu schaffen. Beide Fördertatbestände waren auf fünf Jahre begrenzt und wurden für den Übergangszeitraum im Kindergartenjahr 2019/2020 bis zur Reform des KiBiz weitergewährt.

 

Die Stadt Meerbusch erhielt in diesem Zuge bisher jährliche Fördermittel in Höhe von 50.000 € für plusKITAs, sodass zwei Einrichtungen als solche anerkannt werden konnten, sowie 50.000 € für die zusätzliche Sprachförderung, die an insgesamt zehn ausgewählte Kindertageseinrichtungen weiterbewilligt wurden.

 

Mit Inkrafttreten der KiBiz-Reform zum Kindergartenjahr 2020/2021 wird die Bezuschussung von zusätzlichem Sprachförderbedarf nur noch in begründeten Ausnahmefällen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren ermöglicht und stattdessen der Ausbau der plusKITAs forciert. Hierfür stellt das Land für das kommende Kindergartenjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die weiter zu bewilligende Fördersumme wurde erhöht auf mindestens 30.000 € je plusKITA und die Berechnungsgrundlage des Landes für die Verteilung der Zuschüsse wurde angepasst.

 

Der Anteil des Jugendamts ergibt sich gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 ff. KiBiz n. F. für zunächst fünf Jahre zu 75 Prozent aus der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende – im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und zu 25 Prozent aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren im Jugendamtsbezirk in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

 

Hieraus ergibt sich für die Stadt Meerbusch eine Fördersumme von insgesamt 185.000 €, sodass für zunächst fünf Jahre sechs plusKITAs mit jeweils 30.000 € und eine Einrichtung mit zusätzlicher Sprachförderung mit 5.000 € bezuschusst werden können. Die Auswahl der Kindertageseinrichtungen, die zu plusKITAs entwickelt werden sollen, wurde zu 75 % anhand der prozentualen Anteile der Eltern, welche gemäß der Elternbeitragssatzung in Einkommensstufe 1 (jährliches Einkommen bis zu 30.000 €) und damit beitragsfrei sind, im Verhältnis zur gesamten Elternschaft in der jeweiligen Einrichtung sowie zu 25 % anhand der prozentualen Anteile der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, im Verhältnis zur Gesamtanzahl der betreuten Kinder in der jeweiligen Kindertageseinrichtung ermittelt.

 

Als Grundlage für die Berechnung wurden bzgl. der Anzahl der Eltern in Einkommensstufe 1 Daten aus dem Fachprogramm SoPart für den Monat März 2019 herangezogen sowie zur Ermittlung der Anzahl der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, die Daten nach § 99 Absatz 7 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zum Stichtag 1. März 2019 aus dem Fachprogramm KiBiz.web verwendet. Daraus resultierend wurden die städtischen Kindertageseinrichtungen „Sonnengarten“, „Lummerland“, „Kunterbunt“ und „Rasselbande“ sowie die evangelischen Kindertageseinrichtungen „Schatzkiste“ und „Krähennest“ ausgewählt.

 

Zudem soll der katholischen Kindertageseinrichtung „Marienheim“ weiterhin ein Zuschuss für zusätzliche Sprachförderung in Höhe von jährlich 5.000 € gewährt werden. Ein entsprechender Antrag des Trägers ist am 29.01.2020 im Jugendamt eingegangen. Die Kita erhält seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 entsprechende Mittel und finanziert daraus eine qualifizierte Fachkraft für die Sprachförderung von Kindern mit entsprechendem Förderbedarf. Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 KiBiz n. F. kann in Ausnahmefällen bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/2025 ein Teil der auf das Jugendamt entfallenden Mittel an Einrichtungen als Zuschuss für zusätzliche Sprachförderung weitergeleitet werden, wenn die Fördermittel zur kontinuierlichen Sicherung der pädagogischen Arbeit bei einzelnen Tageseinrichtungen auf Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf erforderlich sind. Dies ist bei der Kindertageseinrichtung „Marienheim“ gegeben. Des Weiteren wird die Kita von überdurchschnittlich vielen Kindern, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen, besucht. Der prozentuale Anteil liegt hier bei über 20 %, sodass in der Einrichtung „Marienheim“ ein hoher Bedarf an zusätzlichen Sprachförderangeboten zur Deckung der Förderbedarfe dieser Kinder besteht. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zur Weitergewährung der Mittel für die Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung „Marienheim“ für die kommenden fünf Kindergartenjahre wird beim Landesjugendamt beantragt.

 

2. Beantragung der Förderung der Kita „Glückskinder“ als weiteres Familienzentrum

 

Mit Rundschreiben des Landschaftsverbandes vom 06.03.2019 hat das Ministerium dem Jugendamt mitgeteilt, dass zum Kindergartenjahr 2019/2020 für eine weitere Kindertageseinrichtung in Meerbusch der Ausbau zu einem Familienzentrum beantragt werden kann. Aus organisatorischen Gründen wurde im vergangenen Jahr um Verschiebung dieses Kontingents gebeten, sodass die Beantragung eines neuen Familienzentrums nun zum 01.08.2020 erfolgen soll. Die Landesregierung will im Kindergartenjahr 2020/2021 150 neue Familienzentren fördern lassen. In Nordrhein-Westfalen wird es dann voraussichtlich über 2.900 Familienzentren geben, in denen rund 3.900 Kindertageseinrichtungen zusammenarbeiten.

 

Die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke wurde nach einem zum Kindergartenjahr 2018/2019 weiterentwickelten Förderschlüssel vorgenommen, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Bei der Verteilung wurden die Kriterien „Kinder unter sieben Jahren“ und „SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweiligen Jugendamtsbezirk mit gleicher Gewichtung zu Grunde gelegt. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Darüber hinaus ist es Ziel dieses Indexes, wieder mehr Familienzentren auch weniger sozialbelasteten Jugendamtsbezirken zuzuweisen.

 

Familienzentren werden vor allem für Kinder und Eltern gebraucht, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Denn, ob Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese ergreifen, das hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Benachteiligte Familien benötigen daher gezielte niedrigschwellige und alltagsnahe Angebote, denn gerade für sie ist der Gang in Beratungs- und Bildungseinrichtungen nicht immer selbstverständlich, obwohl der Wunsch nach Unterstützung hier besonders groß ist. Deshalb werden die örtlichen Jugendämter gebeten, Familienzentren prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Allerdings können bei einer Bedarfsdeckung Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Damit erhalten die örtlichen Jugendämter wieder mehr Flexibilität bei ihrer Standortentscheidung.

 

Im Rahmen der KiBiz-Reform wurde der Landeszuschuss von 13.000 € auf 20.000 € für jedes Familienzentrum pro Kindergartenjahr erhöht. Die Fördermittel werden auch schon in der etwa einjährigen Zertifizierungsphase gewährt. Die Entscheidung, welche konkreten Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erweitert werden, obliegt der örtlichen Jugendhilfeplanung.

 

Bisher sind im Stadtgebiet Meerbusch bereits sieben Familienzentren geschaffen worden, zwei davon als Verbund-Familienzentren unter Einbeziehung von zwei Kindertageseinrichtungen. Folgende Kindertageseinrichtungen fungieren bisher als Familienzentrum:

 

 

                Im Stadtteil Büderich

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Sonnengarten“

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Fronhof“

 

·         Kath. Kindertageseinrichtungen „Karl-Borromäus“ und „Marienheim“ (Verbundeinrichtung)

 

Im Stadtteil Osterath

·         Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus

 

Im Stadtteil Strümp/Bösinghoven

·         Einrichtung des KiGa 71 e. V. in Strümp und Einrichtung des KiGa 71 e. V. in Bösinghoven (Verbundeinrichtung)

 

Im Stadtteil Lank

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Unter’m Regenbogen“

·         Ev. Kindertageseinrichtung „Schulstraße“

 

Die Ortsteile Büderich mit insgesamt drei und Lank mit zwei zertifizierten Familienzentren, sind bereits ausreichend versorgt. Da Osterath als zweitgrößter Stadtteil von Meerbusch bisher lediglich über ein Familienzentrum verfügt und ein Ziel des Ausbaus solcher Einrichtungen eine flächendeckende Versorgung mit niederschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten ist, soll nun ein weiteres Familienzentrum in Osterath entstehen. Dieser Stadtteil zeigt bereits in den letzten drei Kita-Jahren, dass durch die wachsenden Neubaugebiete sowie einem steten Generationenwechsel im Altbestand vermehrt Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren zu verzeichnen sind. Hier zu nennen ist beispielsweise das vor zwei Jahren fertiggestellte Wohngebiet auf dem ehemaligen Ostara-Gelände, das einen Zuzug vieler Familien mit mindestens einem Kind unter sechs Jahren mit sich brachte.

 

Der weitere geplante Ausbau in Osterath, u. a. im Bereich Kamper Weg und Am Schweinheimer Kirchweg/Struckslindenweg wird diese Entwicklung zukünftig noch verstärken. Aufgrund der daraus resultierenden erhöhten Bedarfe an Kita-Plätzen wurde im April 2020 der Betrieb in der Kita „Glückskinder“ Am Schweinheimer Kirchweg 5 in Trägerschaft des OBV Meerbusch e. V. aufgenommen. Diese sechsgruppige Kita eignet sich hervorragend als Familienzentrum, da die Einrichtung über entsprechende Räumlichkeiten zur Nutzung für Beratungsangebote, Kurse für Eltern oder Ähnliches verfügt. Zudem begünstigen kurze Wege einen niederschwelligen Zugang für Familien zu den Leistungen des Familienzentrums. Durch die Lage der Einrichtung würde der Bedarf im Osterather Norden optimal gedeckt werden können, so dass ein flächendeckendes Angebot in Osterath gegeben wäre.

 

Nach Beantragung der Entwicklung der Kita „Glückskinder“ zu einem Familienzentrum beim Land ist die Teilnahme an einem Zertifizierungsverfahren erforderlich, um das anerkannte Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ zu erhalten. Das Verfahren und die Verleihung des Gütesiegels erfolgt durch die PädQUIS gGmbH.

 

In Absprache mit dem Träger wird noch die optionale Bildung eines Verbundes mit der Kita-Schatzinsel geklärt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Durch die Reduzierung der Zuschüsse für zusätzliche Sprachförderung und den Ausbau der plusKITAs ergeben sich für das Haushaltsjahr 2020 Abweichungen zu den Planwerten. Die Einnahmen im Rahmen der zusätzlichen Sprachförderung sinken um 18.750 €, die entsprechenden Ausgaben durch Weiterleitung der Mittel an freie Träger reduzieren sich um 6.250 €. Im Rahmen der Ernennung zusätzlicher plusKITAs steigen die Einnahmen auf dieser Haushaltsposition um 50.000 € sowie die Ausgaben durch Weiterbewilligung an die freien Träger um 25.000 €. Die zusätzlichen Einnahmen für die Kita „Glückskinder“ als weiteres Familienzentrum und die entsprechende Ausgabe durch Weiterleitung der Mittel an den OBV Meerbusch e. V. wurden im Haushalt 2020 sowie in Folgejahren bereits berücksichtigt. Es entstehen somit nach Abzug der Mehrausgaben insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 12.500 € für das Haushaltsjahr 2020.

 


Alternativen:

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