Betreff
Durchführung von online-Fraktionssitzungen bei Vorliegen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite; Gewährung von Sitzungsgeldern
Vorlage
BM/1143/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite Fraktionssitzungen neben Präsenzsitzungen auch als Telefon- bzw. Videokonferenz in Form von online-Sitzungen zuzulassen und für die Teilnahme ein Sitzungsgeld zu gewähren. Die Regelung gilt analog auch für Videokonferenzen der Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin.

 


Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17. und 24. April 2020 diverse Hinweise zu kommualverfassungsrechtlichen Fragestellungen während des Bestehens einer epidemischen Lange von landesweiter Tragweite gegeben. Diese betreffen u.a. auch die Durchführung von Fraktionssitzungen.

Entsprechend der Hinweise können Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Corionavirus zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenz, auch in Form von online-Sitzungen, durchgeführt werden.

Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstorganisation entschieden hat, auch online-Sitzungen zuzulassen, kann sie darüber hinaus entscheiden, dass für diese Fraktionssitzungen auch ein Sitzungsgeld ausgezahlt wird, wenn solche online-Sitzungen im gleichen Rahmen stattfinden wie gewöhnliche Fraktionssitzungen. Hierfür ist der Nachweis zu führen, dass zu der Sitzung im Vorfeld eingeladen wurde und die üblichen Personen teilnehmen. Die Teilnehmer einer online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten.

Angesichts des Gebotes, während der Coronapandemie soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden, sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite (aktuell bis 14.06.2020) Video-Fraktionssitzungen zuzulassen und für die Teilnahme wie beschrieben ein Sitzungsgeld zu zahlen. Die Regelung sollte auch für Videokonferenzen der Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin gelten. Einschließlich der bereits für den 30.04. geplanten Videokonferenz haben bisher 8 jeweils mindestens 2-stündige Videokonferenzen stattgefunden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Ratsmitglieder erhalten neben der Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld von 20,30 €, sachkundige Bürger ein Sitzungsgeld von 31,00 €/Sitzung. Die Möglichkeit, Videositzungen durchzuführen und hierfür ein Sitzungsgeld zu zahlen, führt nicht zu Mehrkosten.

 


Alternativen:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss lehnt die Zulassung von online-Fraktions-sitzungen bei Vorliegen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und die damit verbundene Gewährung von Sitzungsgeldern ab.