Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite Fraktionssitzungen neben Präsenzsitzungen auch als Telefon- bzw. Videokonferenz in Form von online-Sitzungen zuzulassen und für die Teilnahme ein Sitzungsgeld zu gewähren. Die Regelung gilt analog auch für Videokonferenzen der Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin.
Sachverhalt:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17. und
24. April 2020 diverse Hinweise zu kommualverfassungsrechtlichen
Fragestellungen während des Bestehens einer epidemischen Lange von landesweiter
Tragweite gegeben. Diese betreffen u.a. auch die Durchführung von
Fraktionssitzungen.
Entsprechend der Hinweise können
Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Corionavirus zur Vorbereitung
der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenz, auch in Form
von online-Sitzungen, durchgeführt werden.
Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer
Selbstorganisation entschieden hat, auch online-Sitzungen zuzulassen, kann sie
darüber hinaus entscheiden, dass für diese Fraktionssitzungen auch ein Sitzungsgeld
ausgezahlt wird, wenn solche online-Sitzungen im gleichen Rahmen stattfinden
wie gewöhnliche Fraktionssitzungen. Hierfür ist der Nachweis zu führen, dass zu
der Sitzung im Vorfeld eingeladen wurde und die üblichen Personen teilnehmen.
Die Teilnehmer einer online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung
ordnungsgemäß vom Vorsitzenden durch Aufruf festzustellen und schriftlich
festzuhalten.
Angesichts des Gebotes, während der Coronapandemie soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden, sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite (aktuell bis 14.06.2020) Video-Fraktionssitzungen zuzulassen und für die Teilnahme wie beschrieben ein Sitzungsgeld zu zahlen. Die Regelung sollte auch für Videokonferenzen der Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin gelten. Einschließlich der bereits für den 30.04. geplanten Videokonferenz haben bisher 8 jeweils mindestens 2-stündige Videokonferenzen stattgefunden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Ratsmitglieder erhalten neben der Aufwandsentschädigung ein
Sitzungsgeld von 20,30 €, sachkundige Bürger ein Sitzungsgeld von 31,00
€/Sitzung. Die Möglichkeit, Videositzungen durchzuführen und hierfür ein
Sitzungsgeld zu zahlen, führt nicht zu Mehrkosten.
Alternativen:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss lehnt die
Zulassung von online-Fraktions-sitzungen bei
Vorliegen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und die damit
verbundene Gewährung von Sitzungsgeldern ab.