Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zieht die Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses an sich und beschließt, dass bezüglich der Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 11.12.2020

  • im Bereich der Einmündung Büdericher Allee wechselseitig mehrere Längsparker markiert werden,
  • an den beiden Fahrbahnrändern nördlich der Einmündung Büdericher Allee sog. Nasen mit ca. 1 m Breite als Querungshilfe montiert werden,
  • neben der Beschilderung VZ 136 (Vorsicht Kinder) auch zwei Piktogramme mit denselben Symbolen auf der Fahrbahn aufgebracht werden.

 


Sachverhalt:

 

Die Bürgeranregung war bereits Gegenstand der Diskussion in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 10.03.2020. Dieser hatte die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob auf dem Brühler Weg im Bereich zwischen Am Hövel und der Lichtsignalanlage am Friedhof eine Tempo 30 Strecke oder eine Querungshilfe angeordnet werden kann. Auf der Suche nach alternativen Lösungen im Geiste der Diskussion im Ausschuss sowie unter Abänderung der im Bürgerantrag geforderten, aber nicht realisierbaren Maßnahmen und mit Blick auf weitere Anregungen aus dem benachbarten Wohngebiet hat die Verwaltung verschiedene Maßnahmen geprüft. Schwerpunkt der Hinweise und Anregungen ist die nicht vorhandene Querungsmöglichkeit am Brühler Weg im Bereich zwischen der Straße Am Hövel und Büdericher Allee insbesondere für junge Schüler und ältere Mitbürger, die in den Ortskern oder zur Schule entlang der Büdericher Allee gehen wollen.

 

Durch ein versetztes Parken (siehe Plan) beabsichtigt die Verwaltung eine weitere Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erreichen, was in der Regel auch nachfolgend erfolgt.

Der Brühler Weg wird zwischen südlicher Einmündung Am Hövel und dem Weseler Weg durch versetztes Parken, das durch markierte Stellplätze auf der Fahrbahn sichtbar gemacht wird, für die Verkehrsteilnehmer unattraktiver und im Verkehrsfluß langsamer. Durch die Ausweisung von Stellplätzen mittels der Markierungen werden 10 bis 12 Stellplätze (davon 2 zusätzliche) in diesem Bereich der Straße Brühler Weg geschaffen. Zwischen den Stellplätzen ist weiterhin durch ein vorhandenes absolutes Haltverbot das Parken untersagt. Es werden keine neuen Schilder aufgestellt.

 

Darüber hinaus wird durch die Verwaltung eine Querungshilfe im Bereich des Brühler Wegs zwischen der Straße Am Hövel und der Straße Büdericher Allee (siehe Plan) installiert. Durch die Querungshilfe in Form einer beidseitigen Fahrbahneinengung durch Nasen am Straßenrand mit jeweils rund 1 m Breite ist ein einfacheres und sichereres Queren der zu Fuß Gehenden über den Brühler Weg in Richtung Ortskern und Schule in Büderich gegeben. Die verbleibende Fahrbahnbreite ist ausreichend groß auch für größere Fahrzeuge. Eine gleichzeitige Begegnung von 2 PKW ist aber nicht möglich. Zusätzlich wird der vorhandene Gehweg beidseitig mobilitätsgerecht mit Absenkungen hergestellt. Die beidseitigen Nasen erhalten jeweils abweisende rot-weiße Baken mit 50 cm Höhe als Hinweis auf die Fahrbahneinengung.

 

Der Bereich der Querungshilfe wird zusätzlich durch eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 136 (Vorsicht Kinder) der Straßenverkehrsordnung (StVO) und weiteren Piktogrammen auf der Fahrbahn unmittelbar vor der Querungshilfe dieses Verkehrszeichens für die Verkehrsteilnehmer besser sichtbar gemacht.

 

Bzgl. des Wunsches nach Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h muss deutlich gemacht werden, dass die Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Reduzierung der Geschwindigkeit nicht vorliegen. Geschwindigkeitsbegrenzungen, z.B. durch Verkehrszeichen 274-30 (30 km/h) StVO sollen auf bestehenden Straßen aus Sicherheitsgründen nur angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Das ist hier wie bereits erwähnt nicht der Fall.

 

Darüber hinaus kann 30 km/h im Nahbereich vor sozialen Einrichtungen angeordnet werden. Das wäre möglich vor Kindergärten, vor Kindertageseinrichtungen, vor Schulen, vor Alten- und Pflegeheime und vor Krankenhäuser (Aufzählung abschließend), aber nur, wenn entsprechende Einrichtungen über einen unmittelbaren Zugang zur Straße verfügt. Zu beachten ist hier insbesondere, dass der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich i.d.R. auf den unmittelbaren Bereich der tatsächlich benutzten Eingänge und auf insgesamt 300 m Länge zu begrenzen ist.

 

Auf der Straße Brühler Weg befindet sich keine der o.g. Einrichtungen. Daher ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit leider nicht möglich.

 

Grundsätzlich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter ungünstigen Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h (§ 3 StVO).

 

Eine gesicherte Querung der Straße Brühler Weg ist über den signalisierten Knotenpunkt Brühler Weg / Dorfstraße sowie im weiteren Verlauf am Friedhof über eine Bedarfslichtsignalanlage möglich. Die Lichtsignalanlage Dorfstraße / Brühler Weg befindet sich in fußläufiger Entfernung von ca. 150 m. Hier führt auch der mit der Kreispolizeibehörde sowie der Schulverwaltung offizielle abgestimmte Schulweg entlang.

 

Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen):

 

- Erkennbarkeit bei 50 km/h = mind. 100 m,

- kann angeordnet werden, wenn der Fußgängerquerverkehr im Bereich der vorhandenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt.

- Anordnung bei einer Kfz- Stärke nur unter 750 Kfz/h möglich und nur wenn ca. 50 - 100 Personen in der Stunde die Fahrbahn überqueren.

- darf nur angeordnet werden, wenn keine LZA in der Nähe vorhanden ist.

 

Die Erkennbarkeit (Kurvenbereiche) sowie die Nähe zur LZA an der Dorfstraße (L30) / Brühler Weg macht das Einrichten eines FGÜ nicht möglich. Auch die Fußgänger, die die Fahrbahn an dieser Stelle queren wollen, dürften die 100 in der Stunde bei weitem nicht erreichen.

 

Die Verwaltung hofft, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen in Form von versetztem Fahrbahnlängsparken und einer Querungshilfe mit Umbau der Nebenanlagen und auffälliger Markierung unter Beachtung der notwendigen Sicherheit und der Zulässigkeit der Maßnahmen den Wünschen der Anlieger zu entsprechen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Maßnahmen kosten in Summe ca. 15.000,00 €.

 


Alternativen:

 

Es bieten sich keine sinnvollen Alternativen wegen der Kurve im Fahrbahnverlauf an.