Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 2. Februar 2020 zum Anschluss des Stadtteils Strümp an das Stadtbahnnetz anstelle der geplanten Trasse der K9n
Vorlage
DezIII/1123/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der Entscheidungsbefugnisse bei Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite zieht der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften an sich und beschließt:

 

  • Den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 2. Februar 2020 zum Anschluss des Stadtteils Strümp an das Stadtbahnnetz anstelle der geplanten Trasse der K9n abzulehnen.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, den Anschluss des Stadtteils Strümp an das Stadtbahnnetz der Linie U74 zu prüfen.

 


Sachverhalt:

 

In der Bürgeranregung vom 2. Februar 2020 beantragt der BUND, „anstelle der geplanten Trasse der K9n Teil 2 den Stadtteil Strümp mit einer Verlängerung der U74 an das Stadtbahnnetz der Rheinbahn anzuschließen“ (siehe Anlage).

 

Die Realisierung der K9n insgesamt oder auch nur eines Teilstücks steht aufgrund der aktuellen Beschlusslage nicht zur Diskussion.

Unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Förderung des Personennahverkehrs kann es gleichwohl sinnvoll sein, zur Entlastung der Straße den Stadtteil Strümp zusätzlich an das Stadtbahnnetz anzubinden.

 

Vor einer Entscheidung hierüber sind aber die entsprechenden Parameter zu untersuchen. Hierzu gehören unter anderem die jetzigen und erwarteten Pendlerströme, eine Prognose der voraussichtlichen Fahrgastzahlen, die Kosten für den Bau einer Schienenstrecke und die im späteren Betrieb entstehende Kreisumlage, aber natürlich auch die grundsätzliche technische und planungsrechtliche Realisierbarkeit eines solchen Projektes.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, im Rahmen der derzeit in Arbeit befindlichen Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der M-Bahn auch eine Einschätzung der Realisierbarkeit der beantragten Erweiterung der Stadtbahn nach Strümp vornehmen zu lassen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den Haushalt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage konnten die Mehrkosten für eine Erweiterung der laufenden Machbarkeitsstudie noch nicht ermittelt werden.


Alternative:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zieht die Entscheidung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften an sich und beschließt den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 2. Februar 2020 zum Anschluss des Stadtteils Strümp an das Stadtbahnnetz anstelle der geplanten Trasse der K9n abzulehnen.