Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Grabstein I, Dorfstraße am Alten Kirchturm
Vorlage
FB4/1120/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass der Grabstein I, der in Meerbusch Büderich (Dorfstraße) am Alten Kirchturm steht, unter der lfd. Nr. 165 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.

Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 15. August 2019 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest, begründet sie und stellt den Schutzumfang dar. (vgl. Anlage)

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

 

keine