Betreff
Bericht über ein weiteres Handlungsfeld des Sportstättenentwicklungskonzeptes, hier Hallenbelegung
Vorlage
FB3/0385/2020
Art
Informationsvorlage

Im Sportstättenentwicklungskonzept vom 14. Oktober 2018 wurde unter Bilanzierung des Bedarfs an Hallen und Räumen für Sport und Bewegung darauf hingewiesen, dass eine gute Versorgungslage in der Gesamtstadt besteht, auf Ortsteile bezogen ist die Versorgungslage allerdings sehr unterschiedlich.

 

Es bestehen aufgrund der vielen nicht ballspieltauglichen Gymnastikräume und Einfeldhallen in den Abendstunden, vor allem im Winter. Engpässe bei der Hallenversorgung.

 

 

 

Zitat aus dem Sportstättenentwicklungskonzept:

 

„Somit wird bei den Hallen und Räumen der kooperativen Planungsgruppe (Hallenkoordinatoren / Stadt-Sport-Verband) die Aufgabe zukommen, die Bilanzierungsergebnisse zu interpretieren und konkrete Empfehlungen auszusprechen.“ Als Leitziel wurde im Sportstättenentwicklungskonzept festgehalten, dass die Kapazitäten in Räumen, Turn- und Sporthallen möglichst effizient ausgelastet sowie sinnvoll und bedarfsgerecht ergänzt werden sollen.

 

Es wurden folgende Unter-/Zwischenziele erarbeitet:

 

(1)    Überarbeitung der Prioritätenlisten zur Vergabe von Hallenzeiten

(2)    Einführung eines digitalen Hallenverwaltungs- und Hallenbuchungssystem

(3)    Bildung von sportartenspezifischen Sporthallenzentren

(4)    Nutzung anderer Räume für Sport und Bewegung

(5)    Kontrolle der tatsächlichen Hallenbelegung

(6)    Ausweitung der Hallennutzungszeiten an Wochenenden und in den Ferien

(7)    Einführung von Hallennutzungsentgelten als letztes Steuerungsinstrument der Hallenbelegung

 

Ist-Aufnahme

 

Zu (1): Überarbeitung der Prioritätenlisten zur Vergabe von Hallenzeiten: Der Stadt-Sport-Verband vergibt die Hallenzeiten für den Trainingsbetrieb und prüft mindestens halbjährlich die Prioritäten im Rahmen der Langzeitbelegungspläne der Sporthalle.

 

Zu (2): Einführung eines digitalen Hallenverwaltungs- und Hallenbuchungssystem: Es wurden Gespräche mit dem App-Entwickler playsports (Meerbuscher Unternehmen im Areal Böhler), der Sportverwaltung und Hr. Bachmann (Hallenkoordinator in Lank-Latum) geführt und die Anforderungen definiert. Die Firma playsports erarbeitet aktuell ein Angebot.

 

Zu (3) Bildung von sportartenspezifischen Sporthallenzentren: Dies gehört mit zu (1). Aufgrund der „Stadtteilbezogenheit“ der Vereine ist die Belegung von Hallen nur unter dem Blickwinkel der Sportart kaum zu realisieren.

 

Zu (4) Nutzung anderer Räume für Sport und Bewegung: In Betracht kommen könnte unter Umständen aus dem städt. Gebäudeportfolio das Bürgerhaus in Lank, wo z.B. Yoga-Gruppen u. ä. untergebracht werden könnten. Allerdings fehlen Umkleide- und Sanitärbereiche, so dass dies mehr ein theoretischer Ansatz ist.

 

Zu (5) Kontrolle der tatsächlichen Hallenbelegung: Der Stadt-Sport-Verband kam 2019 auf die Verwaltung zu und teilte zutreffend mit, dass eine Überprüfung von Seiten des Stadt-Sport-Verbands personell nicht geleistet werden kann, da bereits die Hallenbelegung mit ganz großen ehrenamtlichem Engagement erfolge. Daraufhin übernahm die Sport- und Schulverwaltung diese Aufgabe. Nach den Herbstferien wurden die Hausmeister sowie Schließdienste der 2-fach und 3-fach Sporthallen angewiesen, die entsprechenden Hallen stichprobenartig zu überprüfen. In dieser Jahreszeit haben die Sporthallen in der Regel die höchste Auslastung.

 

Es wurde ein Zeitraum von 5 Wochen (30.Oktober bis 06. Dezember 2019) ausgewählt, in jeder Woche wurde ein anderer Tag überprüft. Aufgrund von Personalknappheit (langfristige Erkrankung des Hausmeisters), wurde auf eine Überprüfung der Hallenzeiten im Mataré-Gymnasium verzichtet. Hier ist der Verwaltung bekannt, dass diese Halle im Winter von großen Gruppen des MHV und von GWR Büderich genutzt wird.

 

Folgende Ergebnisse brachten die Überprüfungen:

 

Büderich: 2-fach Sporthalle Maria-Montessori-Gesamtschule

 


Lank-Latum: 2-fach Sporthalle Forstenberg

 

 

 


 

Osterath: 2-fach Sporthalle der Realschule

 

Strümp 2-fach und 3-fach Sporthalle des Städtischen Meerbusch Gymnasiums

 

2-fach Sporthalle = Halle 2

 


 

3-fach Sporthalle = Halle 1

 


Es zeigte sich bei den Überprüfungen, dass teilweise die angegebenen Vereine in den Hallen nicht die tatsächlichen Nutzer waren, hier muss eine weitere Überprüfung und ggf. Anpassung erfolgen. Des Weiteren waren einige Hallen nicht ausreichend oder gar nicht belegt. Hier sollte durch den Stadt-Sport-Verband überprüft werden, ob die Hallenzeiten nicht anderweitig vergeben werden können. Aufgefallen ist beispielsweise, dass in der 3-fach Halle des SMG am Mittwoch in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:15 Uhr Karate stattfindet, obwohl die Freigabe zur Nutzung des Gymnastikraums bereits erfolgt ist und das Karatetraining dort in der Zeit geplant ist. Somit wäre Mittwochs in der Zeit 16:30 bis 18:15 Uhr die komplette 3-fach Sporthalle des SMG frei.

 

Zu (6): Ausweitung der Hallennutzungszeiten an den Wochenenden und in den Ferien: Aus Sicht der Verwaltung gibt es nur in den Ferien die Möglichkeit, größere Sanierungs- und Reparaturarbeiten vorzunehmen. Ein weiterer Punkt ist, dass die Hausmeister ihren Urlaub ausschließlich in den Ferien nehmen können. Trotzdem ist es seit Jahren gelebte Praxis, dass Vereine auch in den Ferien, sofern irgendwie möglich, die Hallen nutzen können und Schlüsselgewalt bekommen. Zudem wird durch den Service Immobilien dann die jeweilige Halle außerplanmäßig gereinigt (regelmäßige Reinigung in der Schulzeit). Hierdurch entstehen der Stadt Zusatzkosten. Somit kommt die Verwaltung den Vereinen in den Ferien sehr entgegen.

 

Zu (7) Einführung von Hallennutzungsentgelten: Sollte als letzte Maßnahme ergriffen werden. Kommt aktuell noch nicht in Betracht.

 

Übersicht Priorisierungen aus dem Sportstättenentwicklungsplan:

 


Fazit:

 

Gerade bei der Überarbeitung der Prioritätenliste zur Vergabe von Hallenzeiten, der Bildung von sportartenspezifischen Sporthallenzentren sowie ggf. der Nutzung anderer Räume für Sport und Bewegung ist das Entgegenkommen der Vereine unverzichtbar. Denn dadurch müssen unter Umständen gewohnte Trainingszeiten und –orte getauscht werden. Dies kann aber dazu führen, dass der Fehlbedarf an Hallenzeiten reduziert wird. Zusätzliche positive Nebeneffekte könnten sein, dass durch die sportartenspezifische Nutzung Vereine mehr miteinander kooperieren und so z.B. mehr freie Kapazitäten oder Einsparungen bei Übungsleitern entstehen. Dazu werden nach der nun vorliegenden Auswertung der Hallenbelegung der Stadt-Sport-Verband, die Vereine und die Sportverwaltung Gespräche führen. Wie der obigen Auswertung zu entnehmen ist, sind immer mal wieder Hallen nur wenig frequentiert, allerdings handelt es sich mitunter auch nur um einzelne Tage und einzelne Belegungszeiten.

 

Aufgrund der aktuellen Sporthallensituation ist eine ungebremste Mitgliederaufnahme leider nicht überall möglich., so dass Vereine ggf. bei bestimmten Sportarten aufgrund fehlender Kapazitäten einen Aufnahmestopp erklären müssen. Dies kann so lange notwendig sein, bis wieder freie Kapazitäten im Bestand vorhanden sind oder eine neue Sporthalle in die Nutzung geht.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter