Im Sportstättenentwicklungskonzept vom 14. Oktober 2018 wurde unter
Bilanzierung des Bedarfs an Hallen und Räumen für Sport und Bewegung darauf
hingewiesen, dass eine gute Versorgungslage in der Gesamtstadt besteht, auf
Ortsteile bezogen ist die Versorgungslage allerdings sehr unterschiedlich.
Es bestehen aufgrund der vielen nicht ballspieltauglichen Gymnastikräume
und Einfeldhallen in den Abendstunden, vor allem im Winter. Engpässe bei der
Hallenversorgung.
Zitat aus dem
Sportstättenentwicklungskonzept:
„Somit wird bei den Hallen und Räumen der kooperativen Planungsgruppe
(Hallenkoordinatoren / Stadt-Sport-Verband) die Aufgabe zukommen, die
Bilanzierungsergebnisse zu interpretieren und konkrete Empfehlungen auszusprechen.“
Als Leitziel wurde im Sportstättenentwicklungskonzept festgehalten, dass die
Kapazitäten in Räumen, Turn- und Sporthallen möglichst effizient ausgelastet
sowie sinnvoll und bedarfsgerecht ergänzt werden sollen.
Es wurden folgende Unter-/Zwischenziele erarbeitet:
(1) Überarbeitung der Prioritätenlisten zur
Vergabe von Hallenzeiten
(2) Einführung eines digitalen
Hallenverwaltungs- und Hallenbuchungssystem
(3) Bildung von sportartenspezifischen
Sporthallenzentren
(4) Nutzung anderer Räume für Sport und Bewegung
(5) Kontrolle der tatsächlichen Hallenbelegung
(6) Ausweitung der Hallennutzungszeiten an
Wochenenden und in den Ferien
(7) Einführung von Hallennutzungsentgelten als
letztes Steuerungsinstrument der Hallenbelegung
Ist-Aufnahme
Zu (1): Überarbeitung der
Prioritätenlisten zur Vergabe von Hallenzeiten: Der Stadt-Sport-Verband
vergibt die Hallenzeiten für den Trainingsbetrieb und prüft mindestens
halbjährlich die Prioritäten im Rahmen der Langzeitbelegungspläne der
Sporthalle.
Zu (2): Einführung eines
digitalen Hallenverwaltungs- und Hallenbuchungssystem: Es wurden Gespräche
mit dem App-Entwickler playsports (Meerbuscher Unternehmen im Areal Böhler),
der Sportverwaltung und Hr. Bachmann (Hallenkoordinator in Lank-Latum) geführt
und die Anforderungen definiert. Die Firma playsports erarbeitet aktuell ein
Angebot.
Zu (3) Bildung von
sportartenspezifischen Sporthallenzentren: Dies gehört mit zu (1). Aufgrund
der „Stadtteilbezogenheit“ der Vereine ist die Belegung von Hallen nur unter
dem Blickwinkel der Sportart kaum zu realisieren.
Zu (4) Nutzung anderer Räume für
Sport und Bewegung: In Betracht kommen könnte unter Umständen aus dem
städt. Gebäudeportfolio das Bürgerhaus in Lank, wo z.B. Yoga-Gruppen u. ä.
untergebracht werden könnten. Allerdings fehlen Umkleide- und Sanitärbereiche,
so dass dies mehr ein theoretischer Ansatz ist.
Zu (5) Kontrolle der
tatsächlichen Hallenbelegung: Der Stadt-Sport-Verband kam 2019 auf die
Verwaltung zu und teilte zutreffend mit, dass eine Überprüfung von Seiten des
Stadt-Sport-Verbands personell nicht geleistet werden kann, da bereits die
Hallenbelegung mit ganz großen ehrenamtlichem Engagement erfolge. Daraufhin
übernahm die Sport- und Schulverwaltung diese Aufgabe. Nach den Herbstferien
wurden die Hausmeister sowie Schließdienste der 2-fach und 3-fach Sporthallen
angewiesen, die entsprechenden Hallen stichprobenartig zu überprüfen. In dieser
Jahreszeit haben die Sporthallen in der Regel die höchste Auslastung.
Es wurde ein Zeitraum von 5 Wochen (30.Oktober bis 06. Dezember 2019)
ausgewählt, in jeder Woche wurde ein anderer Tag überprüft. Aufgrund von
Personalknappheit (langfristige Erkrankung des Hausmeisters), wurde auf eine
Überprüfung der Hallenzeiten im Mataré-Gymnasium verzichtet. Hier ist der
Verwaltung bekannt, dass diese Halle im Winter von großen Gruppen des MHV und
von GWR Büderich genutzt wird.
Folgende Ergebnisse brachten die Überprüfungen:
Büderich: 2-fach Sporthalle Maria-Montessori-Gesamtschule
Lank-Latum: 2-fach
Sporthalle Forstenberg
Osterath: 2-fach
Sporthalle der Realschule
Strümp 2-fach und
3-fach Sporthalle des Städtischen Meerbusch Gymnasiums
2-fach Sporthalle =
Halle 2
3-fach Sporthalle =
Halle 1
Es zeigte sich bei den Überprüfungen, dass teilweise die angegebenen
Vereine in den Hallen nicht die tatsächlichen Nutzer waren, hier muss eine
weitere Überprüfung und ggf. Anpassung erfolgen. Des Weiteren waren einige
Hallen nicht ausreichend oder gar nicht belegt. Hier sollte durch den
Stadt-Sport-Verband überprüft werden, ob die Hallenzeiten nicht anderweitig
vergeben werden können. Aufgefallen ist beispielsweise, dass in der 3-fach
Halle des SMG am Mittwoch in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:15 Uhr Karate
stattfindet, obwohl die Freigabe zur Nutzung des Gymnastikraums bereits erfolgt
ist und das Karatetraining dort in der Zeit geplant ist. Somit wäre Mittwochs
in der Zeit 16:30 bis 18:15 Uhr die komplette 3-fach Sporthalle des SMG frei.
Zu (6): Ausweitung der
Hallennutzungszeiten an den Wochenenden und in den Ferien: Aus Sicht der
Verwaltung gibt es nur in den Ferien die Möglichkeit, größere Sanierungs- und
Reparaturarbeiten vorzunehmen. Ein weiterer Punkt ist, dass die Hausmeister
ihren Urlaub ausschließlich in den Ferien nehmen können. Trotzdem ist es seit
Jahren gelebte Praxis, dass Vereine auch in den Ferien, sofern irgendwie
möglich, die Hallen nutzen können und Schlüsselgewalt bekommen. Zudem wird
durch den Service Immobilien dann die jeweilige Halle außerplanmäßig gereinigt
(regelmäßige Reinigung in der Schulzeit). Hierdurch entstehen der Stadt
Zusatzkosten. Somit kommt die Verwaltung den Vereinen in den Ferien sehr
entgegen.
Zu (7) Einführung von
Hallennutzungsentgelten: Sollte als letzte Maßnahme ergriffen werden. Kommt
aktuell noch nicht in Betracht.
Übersicht Priorisierungen aus dem Sportstättenentwicklungsplan:
Fazit:
Gerade bei der Überarbeitung der Prioritätenliste zur Vergabe von
Hallenzeiten, der Bildung von sportartenspezifischen Sporthallenzentren sowie
ggf. der Nutzung anderer Räume für Sport und Bewegung ist das Entgegenkommen
der Vereine unverzichtbar. Denn dadurch müssen unter Umständen gewohnte
Trainingszeiten und –orte getauscht werden. Dies kann aber dazu führen, dass
der Fehlbedarf an Hallenzeiten reduziert wird. Zusätzliche positive
Nebeneffekte könnten sein, dass durch die sportartenspezifische Nutzung Vereine
mehr miteinander kooperieren und so z.B. mehr freie Kapazitäten oder
Einsparungen bei Übungsleitern entstehen. Dazu werden nach der nun vorliegenden
Auswertung der Hallenbelegung der Stadt-Sport-Verband, die Vereine und die
Sportverwaltung Gespräche führen. Wie der obigen Auswertung zu entnehmen ist,
sind immer mal wieder Hallen nur wenig frequentiert, allerdings handelt es sich
mitunter auch nur um einzelne Tage und einzelne Belegungszeiten.
Aufgrund der aktuellen Sporthallensituation ist eine ungebremste Mitgliederaufnahme leider nicht überall möglich., so dass Vereine ggf. bei bestimmten Sportarten aufgrund fehlender Kapazitäten einen Aufnahmestopp erklären müssen. Dies kann so lange notwendig sein, bis wieder freie Kapazitäten im Bestand vorhanden sind oder eine neue Sporthalle in die Nutzung geht.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter