Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, den Sperrvermerk bei Produkt 030.243.010 - Schulverwaltungsangelegenheiten, Sachkonto 703001002 in Höhe von 544.000 € aufzuheben.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2020 – 2024 wurden
die Etatmittel für die Digitalisierungsaufwendungen für die städt. Schulen zwar
grundsätzlich bereitgestellt, allerdings mit einem Sperrvermerk versehen. Die
Verwaltung wurde gebeten, im nächsten Ausschuss für Schule und Sport das mit
den Schulen abgestimmte IT Konzept vorzustellen.
Mittelfristiges
Konzept zur IT-Ausstattung der Meerbuscher Schulen
Alle städt. Schulen haben dem Schulträger ein Medienkonzept eingereicht. Neben den bereits begonnenen, parallellaufenden Prozessen der Breitbandanbindungen und dem Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes in den Schulen lassen sich folgende Ausstattungsbedarfe benennen:
1. Ausstattung aller Unterrichtsräume mit Projektionstechnik
2. Anschaffung von iPads in den passenden Koffern
3. Mobiles Device Management
4. Apps und sonstige Software
Ausstattung mit Präsentationstechnik und
mobilen Endgeräten
Im ersten Schritt
sollen im Jahr 2020 beginnend Fach- und Unterrichtsräume mit
Präsentationstechnik (z. B. Beamer, ggf. zzgl. eines AppleTV, interaktive
Displays o.ä.) ausgestattet werden. Hierzu erhält jede Schule ein Ausstattungsbudget
für die Präsentationstechnik. Dies erfolgt angepasst an die Zügigkeit der
Schule. Bei den Grundschulen liegt folgender Budgetschlüssel für die
Beschaffung von Präsentationstechnik zugrunde:
2 Züge = 8.000 € / 3 Züge = 12.000 €.
Bei den weiterführenden Schulen: 4 Züge = 20.000 € für die Realschule / 5 Züge = 30.000 € je Gymnasium und 25.000 € für die 4-zügige Gesamtschule.
Die Präsentation von digitalen Inhalten mit Bild und Ton ist eine zeitgemäße Anforderung und nicht nur als technische Verbesserung (Ablösung von Overheadprojektoren) zu betrachten. Diese Entscheidung hat die jeweilige Schule im Rahmen ihres jeweiligen Budgets im Einvernehmen mit dem Schulträger und basierend auf dem schuleigenen pädagogischen Konzept zu treffen.
Darüber hinaus könnte im Jahr 2020 mit dem sukzessiv aufbauenden Roll-out von sogenannten „iPad-Klassen“ oder anderen mobilen Endgeräten begonnen werden. Aus Vereinfachungsgründen wird im nachfolgenden Text immer von iPads gesprochen.
In der ersten Ausstattungsphase können die Grundschulen entsprechend ihrer Zügigkeit mit je 16 iPad‘s in einem passenden Koffer für die Sicherung, den Ladeprozess und die Softwareverteilung (Apps) ausgestattet werden. Somit könnten im Jahr 2020 zunächst 352 iPads für die Grundschulen beschafft werden. Ein Koffer wird mit je 9.000 € veranschlagt.
Ebenfalls können alle weiterführenden Schulen entsprechend ihrer Zügigkeit mit je 16 iPads und einem passenden Koffer für die Sicherung, den Ladeprozess und die Softwareverteilung (Apps) ausgestattet werden (288 iPads).
Eine Umstellung von festen, klassischen PCs auf mobile Endgeräte könnte sich im Nebeneffekt als ein positives Instrument zur Raumgewinnung herausstellen, da z. B. der Wegfall von PC-Räumen eine alternative Nutzungsmöglichkeit eröffnet.
Für den Einsatz von mobilen Endgeräten befürwortet der Schulträger den Einsatz IOs-basierter Apple-Geräte.
Die Präferenz des Schulträgers Stadt Meerbusch ist die Beschaffung von Apple Geräten.
Anstelle von iPads können sich die Schulen im Rahmen ihres Budgets auch
für alternative, Windows-basierte Endgeräte entscheiden. Der Einsatz von
Android-basierten Geräten ist vom Schulträger aus nachfolgenden Gründen nicht
vorgesehen.
Apple ist eine klare Empfehlung der Medienberatung NRW; insbesondere für Grundschulen aufgrund der Einfachheit der Bedienung. Man muss noch nicht lesen können, um das Gerät zu bedienen. Tippen auf Symbole genügt daher bereits ab Klasse 1, um diese mobilen Endgeräte sinnvoll in den Unterricht zu integrieren. iPads bringen in der Grundinstallation bereits die meisten multimedialen Funktionen mit: so können z. B. sofort Musikstücke, Filme, Videos produziert und bearbeitet werden.
Apple bietet die meisten Apps für den pädagogischen Bereich. Diese sind überwiegend kostenlos bzw. durch Rabattstaffelung günstig zu beziehen.
Größter und entscheidender Unterschied: Android ist eine „Open-Source-Software“. Dies bedeutet, dass jeder z.B. die Möglichkeit hat, Apps zu programmieren und über den Playstore zu vertreiben. Leider kommt es immer wieder dazu, dass Apps aufgrund von Sicherheitsbedenken aus dem Play-Store entfernt werden müssen. Angebote aus dem Apple Store weisen im Regelfall eine geringere Fehlerhaftigkeit auf, die Systemarchitektur von iOS Apple Apps richtet meist bei Fehlfunktionen weniger Schaden an.
Letztlich ist die Integration von Apple-Geräten vorbildlich. Keine andere Plattform bietet ein so nahtloses Arbeiten auf verschiedenen mobilen Endgeräten an den gleichen Inhalten. Aufgrund der Preise für Bildungseinrichtungen und der Großabnahme durch das kommunale Rechenzentrum Niederrhein gibt es keinen Preisunterschied zu Tablets anderer Anbieter. Wie oben bereits dargestellt, können die Schulen aus dem Warenkorb des Rechenzentrums Niederrhein auch andere Geräte wählen.
Zu dem Einsatz von Apple Geräten ein Auszug aus dem
Medienentwicklungsplan der Stadt Düsseldorf.
„Das amerikanische Unternehmen Apple Inc. hat mit der Vorstellung des
iPhones (2007) und des iPads (2010) die Nutzung mobiler Endgeräte entscheidend
geprägt. Seitdem sind das mobile Arbeiten und die Nutzung von Apps im Alltag
nicht mehr wegzudenken. Im Jahr 2010 hat Apple das iPad vorgestellt. Aufgrund
des größeren Bildschirms im Vergleich zu einem Smartphone, des geringen
Gewichts und der umfassenden Möglichkeiten des mobilen Arbeitens und Lernens
wurde das iPad auch schnell für den Einsatz als Lehr- und Lernmittel in
Bildungseinrichtungen interessant. Apple hat diesen Trend frühzeitig erkannt
und ein umfangreiches Bildungs- Ökosystem entwickelt, das aus einer Vielzahl
von Tools und Schnittstellen besteht. Diese ermöglicht es Schulen und
Schulträger, das iPad als zentrales und vielseitiges Instrument im Unterricht
einzusetzen.
Seit 2012 setzt das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
iPad- Klassensätze in den Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt
Düsseldorf ein und nutzt erfolgreich die von Apple bereitgestellten
Möglichkeiten, um das Arbeiten mit mobilen Endgeräten in allen
Unterrichtsfächern voranzutreiben und weiterzuentwickeln.
Nachfolgend wird das Apple-Bildungsökosystem kurz vorgestellt und auf
die Vorteile der einfachen und übergreifenden Integration in die IT der Schulen
und des Schulverwaltungsamtes eingegangen.
Das iPad als umfassendes
Lernmittel
Das iPad ist aufgrund der einfachen und intuitiven Bedienung sehr gut
für die Arbeit im Unterricht geeignet. Schülern und Lehrern fällt es sehr
leicht, oftmals auch aufgrund der persönlichen Erfahrungen mit Apple Produkten
im privaten Umfeld, die Handhabung zu erlernen. Im Vergleich zu einem Notebook
bietet das iPad eine sehr kurze Rüstzeit und ist in Sekunden einsatzbereit. In
den Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf werden iPads in
abschließbaren Schränken mit Ladestationen in Unterrichtsräumen oder auf iPad-Wagen
verwahrt und können somit in fast jeder Unterrichtssituation schnell, flexibel
und ortsunabhängig eingesetzt werden. Auch technisch bieten iPads alle
Möglichkeiten eines stationären Endgerätes oder eines Notebooks.
Apple bietet mit seinen Geräteverwaltungstools die Möglichkeit,
geteilte iPads einzurichten. In der Praxis bedeutet das, dass für jeden Schüler
ein eigener Benutzeraccount (Apple-ID) durch das Schulverwaltungsamt
bereitgestellt werden kann, mit dem die Schüler sich auf allen iPads des
Gerätepools der Schule anmelden können. Somit kann jeder Schüler mit den
eigenen Einstellungen, Apps und Dokumenten arbeiten. Nach der Nutzung meldet
sich der Schüler vom iPad ab und andere Schüler können sich an demselben Gerät
anmelden und ihren Benutzeraccount nutzen.
Sollten in Zukunft alle Schüler mit einem mobilen Endgerät ausgestattet
werden, so bieten iPads sehr gute Voraussetzungen als umfassendes Lernmittel.
Es können digitale Lehrbücher und Lehranwendungen gespeichert und
ortsunabhängig genutzt werden und der Zugriff auf digitale Lern Plattformen und
das Internet ist ortsunabhängig möglich.
Umfangreiche Apps für den
Bildungsbereich
Das Apple Bildungs-Ökosystem zeichnet sich außerdem durch einen sehr
umfangreichen Bestand an Apps für den Bildungsbereich und für das kreative
Arbeiten sowie die einfache Bereitstellung dieser Anwendungen auf den iPads
aus. Es gibt Apps für fast jede Unterrichtssituation und jeden
Unterrichtsinhalt. Diese bieten oftmals neuartige Ansätze wie Augmented oder
Virtual Reality. In Verbindung mit klassischen Lern- und Lehrformen können
somit ganz neue Unterrichtsformen entstehen, welche die Kreativität der Schüler
und Lehrer anregen und den Unterrichtsstoff greifbarer und oftmals auch
interessanter für die Schüler machen.
Durch das Volume Purchase Program (VPP) von Apple kann das
Schulverwaltungsamt Volumenlizenzen für kostenpflichtige Apps einfach
beschaffen und diese Apps anschließend an die Schüler und Lehrer verteilen. Mit
Hilfe des integrierten Lizenzmanagements kann das Schulverwaltungsamt alle
Lizenzen einfach und von einem Ort aus verwalten.
Verwaltungstools für Lehrkräfte
Apple bietet Lehrern zwei zentrale Tools, damit diese den Einsatz von
iPads im Unterricht einfach zentral steuern und Unterrichtsinhalte verwalten
können. Diese Tools integrieren sich nahtlos in das gesamte Apple
Bildungs-Ökosystem und sind ebenso einfach und intuitiv zu bedienen. Dabei
spielt es keine Rolle, ob der Lehrer ein iPad oder ein MacBook als
Steuerungseinheit einsetzt.
Mit der Schoolwork App werden Lehrkräfte befähigt, die Möglichkeiten
von iPads im Unterricht effektiver zu nutzen. Sie können Inhalte mit Schülern
auf deren iPads teilen, Fortschritte der Schüler sehen und somit den Unterricht
an die Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers anpassen. Auch Handouts mit
Notizen, Aufgaben, Ankündigungen, eingebetteten Dokumenten oder selbst
Aktivitäten in einzelnen Apps können an die Schüler versandt und von diesen
anschließend genutzt werden. Auch das gemeinsame Arbeiten von Lehrenden und
Lernenden an Dokumenten oder Aufgaben in Echtzeit ist möglich. Somit können
Lehrende den Lernenden umgehend Feedback geben und Hilfestellung leisten.
Die Classroom App wiederum dient Lehrenden als digitaler
Unterrichtsassistent. Sie ermöglicht die Steuerung und Kontrolle aller iPads
während des Unterrichts. Die Lehrenden haben somit immer im Blick, was die
Schülerinnen und Schüler gerade auf den iPads machen. So können die Lehrenden
beispielsweise die iPads auf bestimmte Apps oder Webseiten festlegen, sodass Schülerinnen
und Schüler sich in der jeweiligen Unterrichtssituation auf die gewünschten
Inhalte fokussieren und nicht durch andere Apps oder Inhalte abgelenkt werden.
Auch verschiedene Einstellungen wie die Internet- oder Audioeinstellungen
können die Lehrenden auf den iPads der Lernenden situationsbedingt verwalten.
Apple School Manager und Mobile
Device Management
Der Apple School Manager steht den Schulträgern als webbasiertes
IT-Managementtool zur Verwaltung von Benutzern, Geräten und Inhalten. Es können
zentral neue Apple- IDs (und somit Benutzer) erstellt werden, Einstellungen
festgelegt und digitale Inhalte gekauft und verteilt sowie Geräte Schulen und
Klassen zugeordnet werden.
In Verbindung mit einem unterstützten Mobile Device Management können
neue iPads automatisch registriert und konfiguriert werden. Auch die
Integration in Identity- und Accessmanagementlösungen ist möglich. Die Nutzung
des Apple School Managers vereinfacht die Bereitstellung und Verwaltung von
iPads für das Schulverwaltungsamt enorm.
Apple TV als Präsentationsmedium
Apple TV ist eine Set-Top-Box mit deren Hilfe Inhalte von Apple Geräten
auf jede Form von unterstütztem Display oder Beamer dargestellt werden können.
Sofern ein Apple TV am entsprechenden Präsentationsmedium angeschlossen und
konfiguriert ist, kann der Inhalt von jedem iPad im Raum auf das
Präsentationsmedium mit der AirPlay-Funktion kabellos übertragen werden. Somit
können Arbeitsergebnisse durch die Schülerinnen und Schüler einfach vor der
Klasse präsentiert oder Inhalte durch die Lehrenden für alle Schülerinnen und
Schüler auf dem Präsentationsmedium gezeigt werden.“
Es gibt für die Schulen der Stadt Meerbusch allerdings keine
Verpflichtung, iPads zu nutzen.
Aus Kostengründen wird auch immer wieder diskutiert, ob nicht Schülerinnen und Schüler ihr eigenes Endgerät mitbringen sollten und dies im Unterricht einsetzen und der Schulträger WLAN und Präsentationstechnik zur Verfügung stellt. Dies ist sicherlich für einfache Rechercheaufgaben per Internet möglich, als flächendeckendes Konzept für eine Digitalisierung im Unterricht allerdings nicht geeignet.
Auch hierzu ein Zitat aus dem Medienentwicklungsplan der Stadt Düsseldorf:
„Bring Your Own Device
Das Konzept Bring Your Own Device (BYOD) beschreibt im Bildungsbereich
die weit verbreitete Forderung, dass Schüler und Lehrer ihre eigenen privaten
mobilen Endgeräte zum Einsatz in der Schule im pädagogischen Netz verwenden
sollen. Diese Möglichkeit ist allerdings nicht zielführend, da die Aufwände zur
Umsetzung eines BYOD- Konzeptes und die damit verbundene Schaffung der
notwendigen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der öffentlichen
Debatte selten tiefgründig analysiert werden.
Da Lehrende und Lernende diese Endgeräte im pädagogischen Netzwerk
einsetzen würden, wäre die Umsetzung eines BYOD-Konzeptes, bei dem eine freie
Endgerätewahl besteht und ausschließlich private Endgeräte eingesetzt werden,
in den Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund von
datenschutzrechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen
sehr komplex und mit sehr hohen Aufwänden verbunden. Mobile Endgeräte, die zu
pädagogischen Zwecken eingesetzt werden und Zugriff auf das pädagogische
Netzwerk sowie die bereitgestellten zentralen Dienste besitzen, benötigen einen
gewissen Grad an Management mit Hilfe eines Mobile Device Management Systems
durch das Schulverwaltungsamt, um beispielweise Lern- und Lehranwendungen
bereitstellen und verwalten zu können und Sicherheitsmechanismen zu
implementieren und zu aktualisieren. Solche Eingriffe auf private mobile
Endgeräte von Lehrenden und Lernenden kann das Schulverwaltungsamt aufgrund von
Haftungsrisiken nicht ohne Weiteres durchführen. Es muss außerdem
sichergestellt werden, dass alle Endgeräte die notwendigen technischen
Eigenschaften besitzen, kompatibel mit den pädagogischen Anwendungen der Schule
und des Schulträgers sind und den Datenschutz- und Sicherheits- Anforderungen
des Schulträgers entsprechen.
Die Umsetzung eines solchen BYOD-Konzeptes wird außerdem durch die
Vielzahl von Endgeräteherstellern, Betriebssystemen und Anwendungen weiter
erschwert, da weitere verschiedene Management-Dienste beschafft und betrieben
sowie für alle Endgerätetypen ein entsprechender Support gewährleistet werden
müsste, was wiederum dem Ziel der Homogenisierung der IT-Infrastruktur
entgegenwirken würde. Außerdem bedarf eine solche Lösung eine sorgfältige und
umfassende Behandlung durch die Schulen in ihren Medienkonzepten, die unter
anderem Lösungen für Versicherung, Lagerung, Haftung, Datenschutz und
Sozialverträglichkeit beinhalten.“
Für die einzelne Schule ergeben sich aufgrund der dargestellten Überlegungen die nachgenannten Budgets. Hierbei ist zu betonen, dass dies zunächst mathematische Werte sind, die eine Mischung aus der Beschaffung von Präsentationstechnik und mobilen Endgräten darstellen. Jede Schule kann innerhalb dieses Budgets Verschiebungen zugunsten oder zu Lasten von mobilen Endgeräten oder Präsentationstechnik wählen.
Grundschulen
Schule |
Zügigkeit |
Präsentationstechnik |
Mobile Endgeräte |
Gesamt je HH-Jahr bis 2024 |
Adam-Riese-Schule |
3 |
12.000 € |
27.000 € |
39.000 € |
Brüder-Grimm-Schule |
3 |
12.000 € |
27.000 € |
39.000 € |
St. Mauritius-Schule |
2 |
8.000 € |
18.000 € |
26.000 € |
Martinus-Schule |
3 |
12.000 € |
27.000 € |
39.000 € |
Eichendorff-Schule |
2 |
8.000 € |
18.000 € |
26.000 € |
Pastor-Jacobs-Schule |
3 |
12.000 € |
27.000 € |
39.000 € |
Theodor-Fliedner-Schule |
3 |
12.000 € |
27.000 € |
39.000 € |
Nikolaus-Schule |
3 |
12.000 € |
27.000 € |
39.000 € |
Weiterführende Schulen
Schule |
Zügigkeit |
Präsentationstechnik |
Mobile Endgeräte |
Gesamt je HH-Jahr bis 2024 |
Realschule Osterath |
4 |
20.000 € |
36.000 € |
56.000 € |
Mataré-Gymnasium |
5 |
30.000 € |
40.000 € |
70.000 € |
Meerbusch-Gymnasium |
5 |
30.000 € |
40.000 € |
70.000 € |
Maria-Montessori-Gesamtschule |
4 |
25.000 € |
36.000 € |
61.000 € |
Mobile Device Management, Apps
und Software
Für die Administration und das Management der Geräte wird eine MDM (Mobile Device Management) angeschafft. Diese Software dient unter anderem für die App-Verteilung, Update des Betriebssystems etc. Damit einhergehend haben die Schulen auch einen entsprechenden Bedarf an Apps und Software gemeldet. Für deren Anschaffung stellt der Schulträger einen zunächst jährlich wachsenden Betrag zur Verfügung. Über Sammelkäufe können hier erhebliche Rabatte erzielt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Der mittelfristige, investive Finanzierungsplan für die nächsten fünf Jahre (2020 – 2024) stellt sich wie folgt dar.
Beschaffung neuer
Medien (7.03001002.715.001 / 78310000)
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Gesamtansatz (gerundet bei der
Etatermittlung auf 544.000 €, Einzeladdition der Positionen 543.000 €) |
544.000 € |
544.000 € |
544.000 € |
544.000 € |
544.000 € |
davon Mittel aus dem Digitalpakt |
258.000 € |
258.000 € |
258.000 € |
258.000 € |
258.000 € |
Eigenanteil Schulträger |
286.000 € |
286.000 € |
286.000 € |
286.000 € |
286.000 € |
verteilt sich auf |
|
|
|
|
|
Präsentationstechnik |
193.000 € |
193.000 € |
193.000 € |
193.000 € |
193.000 € |
Grundschulen |
88.000 € |
88.000 € |
88.000 € |
88.000 € |
88.000 € |
weiterf. Schulen |
105.000 € |
105.000 € |
105.000 € |
105.000 € |
105.000 € |
|
|
|
|
|
|
Mobile Endgeräte |
350.000 € |
350.000 € |
350.000 € |
350.000 € |
350.000 € |
Grundschulen |
198.000 € |
198.000 € |
198.000 € |
198.000 € |
198.000 € |
weiterführende Schulen |
152.000 € |
152.000 € |
152.000 € |
152.000 € |
152.000 € |
Ab dem Jahr 2025 beginnt der Wiederbeschaffungsturnus für die im Jahr 2020 beschafften Geräte.
Die in diesen Zahlen dargestellte Schwerpunktsetzung beinhaltet eine angestrebte Ausstattungsquote von 2:1 (Schülerin und Schüler / Endgerät). Sie wird nach Ablauf des gegenwärtigen Zeitraums der Finanzplanung bei den Grundschulen erreicht werden können, bei den weiterführenden Schulen wird die Quote Schüler / Gerät 1:3 betragen. Je nachdem, ob Schulen Beamer, interaktive Displays oder Displays als Präsentationstechnik bevorzugen, wird es noch nicht in jedem Unterrichtsraum Präsentationstechnik geben. Somit sind ggf. auch nach dem Ende des Digitalpaktes weitere Investitionen des Schulträgers in die digitale Ausstattung der Schulen notwendig. Diese sind derzeit noch nicht zu quantifizieren, da zunächst Erfahrungen mit den bis dato beschafften Geräten zu sammeln sind. Alle genannten Quoten sind mathematische Werte, wie bereits dargestellt, erhalten die Schulen die Möglichkeit, eigene Schwerpunktbildungen vorzunehmen.
Einige Schulträger planen, unter Beteiligung von elternfinanzierten, mobilen Endgeräten, eine Ausstattungsquote von Schüler/Gerät von 1:1. Allerdings kann dies nach momentaner Rechtslage zum Thema Lernmittelfreiheit in NRW nur aufgrund freiwilliger Elternleistung geschehen. Das Verlangen des Schulträgers an Eltern, sie mögen ihr Kind mit einem bestimmten mobilen Endgerät für den Schulbesuch auszustatten, ist gegenwärtig rechtlich nicht durchsetzbar. Bring your own device ist, wie dargestellt, auch keine finale Lösung für eine Digitalisierung im Unterricht. Diese Bestrebungen wird die Verwaltung selbstverständlich im Auge behalten und dem Ausschuss für Schule und Sport anlassbezogen zur Beratung vorlegen.
Fazit
Die Ausstattung der Schulen kann mit mobilen Endgeräten, die entweder mit dem Betriebssystem iOS oder Windows betrieben werden, erfolgen. Eine Kombination mit Android ist rein technisch gesehen möglich, führt jedoch zu immensem Administrationsaufwand und damit einhergehend erheblichen Kosten.
Alternativen:
Der Sperrvermerk bei Produkt 030.243.010 -
Schulverwaltungsangelegenheiten, Sachkonto 703001002/78310000
in Höhe von 544.000 € wird nicht aufgehoben, die Schulen erhalten im
Jahr 2020 keine Präsentationstechnik und keine mobilen Endgeräte.