Betreff
Landesprogramm "Gemeinsam klappt`s"
Vorlage
FB2/0380/2020
Aktenzeichen
FB 2/
Art
Informationsvorlage

Gemeinsam klappt’s / Durchstarten in Ausbildung und Arbeit

 

Die Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW „Gemeinsam klappt’s“ (siehe dazu auch Vorlage zur Sitzung des Sozialausschusses vom 30.04.2019) soll die Integrationschancen junger volljähriger Geflüchteter in den Kommunen verbessern und neue Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen schaffen. Hierbei liegt der Fokus in der Zielgruppe von jungen erwachsenen Geflüchteten im Alter von 18 bis 27 Jahren, die in Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind.

 

Die Bürgermeisterin hat bereits im April 2019 die Bereitschaft signalisiert, unter Federführung des Rhein-Kreises Neuss (Kommunales Integrationszentrum) an der Landesinitiative mitzuwirken.

 

Auf der Grundlage der im Dezember 2019 in Kraft gesetzten Förderrichtlinie zu „Gemeinsam klappt’s“ gliedert sich die Initiative in insgesamt sechs Bausteine:

 

 

Förderbaustein 1 Coaching

 

Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht und verbessert ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden werden dabei unterstützt, ihre Kompetenzen zu erkennen und weiterzuentwickeln – so steigern sie ihre Selbstsicherheit und ihre Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Es werden berufliche Möglichkeiten in den Blick genommen und das Leistungsniveau der Teilnehmenden gefördert, um die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu verbessern. Individuelle Probleme sollen frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.

 

 

Förderbaustein 2 Berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung

 

Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber hat das Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern. Dieser Förderbaustein soll während der Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung genutzt werden. Für die Qualifikation für den Beruf und das Arbeitsleben sind gute Sprachkenntnisse unerlässlich, sie sollen daher auch berufsbegleitend weiter gefördert werden. Durch Qualifizierungen und Weiterbildungen sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmenden berufsbegleitend verbessert werden.

 

 

Förderbaustein 3 Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

 

Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zu Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschule hat. Um beruflich gute Perspektiven zu haben, wird als Grundlage ein Schulabschluss benötigt. Daher wird das Nachholen eines Abschlusses ermöglicht. So sollen die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entscheidend verbessert werden. Die Sprachkompetenz ist eine grundlegende Fähigkeit, um in der Schule und später im Beruf erfolgreich zu sein und soll bei Bedarf gesteigert werden. Wer richtig lernt, kann mehr erreichen. Selbstmotivation, Selbstorganisation und Lernstrategien sind Kompetenzen, die den Teilnehmenden vermittelt werden sollen.

 

 

Förderbaustein 4 Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse

 

Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel, die Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wiederherzustellen. Dies kann auf zwei Arten umgesetzt werden: 

  • In Form von innovativen niederschwelligen Kursen und Maßnahmen, die neu geschaffen werden und Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie zum Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
  • In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF angeboten werden, aber für die Zielgruppe bislang nicht zugänglich sind. 

Die Gründe für Benachteiligungen, die einen Einfluss auf Schul-, Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit haben, sind vielfältig. Diese Hürden sollen abgebaut werden.

 

Soziale Kompetenzen und Werte spielen in unserer Gesellschaft, in der es auf Kooperation und Kommunikation ankommt, eine ausschlaggebende Rolle und sollen vermittelt und gefördert werden.

 

 

Förderbaustein 5 Innovationsfonds

 

Im Rahmen des Innovationsfonds werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen. 

 

Zielsetzungen sind die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsreife. Hier sollen mögliche Defizite mithilfe innovativer Ideen ausgeglichen werden, um grundlegende Fertigkeiten und Fähigkeiten sicherzustellen. Auf der Unternehmensseite sollen mögliche Hemmnisse abgebaut werden, damit Unternehmen vermehrt junge geflüchtete Menschen ausbilden und beschäftigen können.

 

 

Förderbaustein 6 Teilhabemanagement

 

Die Teilhabemanager / Teilhabemanagerinnen aus diesem Förderbaustein werden von der geschäftsführenden Stelle, dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Rhein-Kreises Neuss beantragt.

 

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) hat als geschäftsführende Stelle die Aufgabe, den Gesamtprozess zu koordinieren, die Arbeitsergebnisse zu dokumentieren, die Umsetzung der Arbeitsergebnisse zu beobachten, die verwaltungsinterne Kommunikation zu organisieren sowie die Aufgabe, eine Bündniskerngruppe einzurichten.

 

Die Bündniskerngruppe setzt sich aus den Kommunen und anderen Institutionen aus den Bereichen Migration und Integration, Arbeit und Wirtschaft, Soziales und Bildung (u.a. Jobcenter, Arbeitsagentur, Jugendmigrationsdienst) zusammen. Sie soll die Erhebung von Bedarfen der Zielgruppe koordinieren, das Wissen über die Lebenssituation der Zielgruppe zusammenstellen, eine Transparenz über bereits bestehende Strukturen und Angebote schaffen und daraus resultierend lokale Angebote planen. Die Bündniskerngruppe hat bisher drei Mal getagt.

 

Grundsätzlich können die Kommunen oder beauftragte Dritte für die Durchführung der Förderbausteine 1 bis 5 in der Richtlinie festgelegte Fördermittel über den Rhein-Kreis-Neuss beantragen. Der Förderbaustein 6 ist nur durch das Kommunale Integrationszentrum zu beantragen. Die Laufzeit der Förderbausteine 1 bis 5 ist bis zum 30.06.2022 begrenzt.

 

Für den gesamten Förderzeitraum hat der Rhein-Kreis-Neuss für die Durchführung der Förderbausteine 1 bis 4 ein Gesamtbudget in Höhe von 1.017.974,40 € erhalten. Das kommunale Integrationszentrum als geschäftsführende Stelle ist für alle Kommunen antragsberechtigt in Form eines Gesamtantrages. Die Höhe der Zuwendung der einzelnen Kommune richtet sich nach den Maßnahmen, die im Rahmen der Förderbausteine und auf der Grundlage der vor Ort in den Kommunen bestehenden Bedarfe geplant werden. Die zu beantragenden Fördermittel werden in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen. Von den Kommunen ist somit ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen. Die Durchführung der Maßnahmen kann mittels eines „Letter-of-Intent“ auch auf Dritte (z.B. Caritas, TZ Glehn etc.) übertragen werden.

 

Zur Ermittlung der kommunalen Bedarfe wurde im August 2019 mit allen in der Stadt tätigen Akteure eine Angebots- und Bedarfsanalyse erstellt, die an das Kommunale Integrationszentrum gemeldet und dort ausgewertet wurde.

 

Hieraus ergab sich u.a., dass der Stadt Meerbusch derzeit 46 gestattete und 41 geduldete Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 27 Jahren zugewiesen sind, die in die Initiative einbezogen werden könnten.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Angebots- und Bedarfsanalyse konnten die Kommunen konkrete Planungen von Förderbausteinen an das KI melden. Das dem Kreis zur Verfügung gestellte Gesamtbudget reicht jedoch nicht zur Durchführung aller geplanten Maßnahmen (beantragt wurden Fördermittel in Höhe von 1.855.052,01 €) aus, so dass das KI anhand eines Verteilermodus das Gesamtbudget den Kommunen anteilig zugewiesen hat. Demnach kann die Stadt Meerbusch nun eine maximale Fördersumme in Höhe von 229.218,26 € beantragen (incl. Eigenanteil).

 

Auf Grundlage dieser Gesamtsumme wird in entsprechendem Umfang der Förderbaustein 1 (Coaching) und 2 (berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung) beantragt. Kooperationspartner für die Durchführung der Maßnahmen wird das Technologiezentrum Glehn werden. In enger Abstimmung mit der Stadt soll dann ab 01.06.2020 ein Coach eingesetzt werden, der die individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden übernehmen wird. Zunächst sollen alle Geduldeten in das Coaching einbezogen werden. Freiwerdende Plätze werden dann im Nachgang an die Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung vergeben. Das gemeinsame Konzept ist in der Anlage angefügt.

 

Der Eigenanteil der Stadt beträgt über den gesamten Zeitraum maximal 45.843,64 € (20 % der Gesamtfördersumme). Der Rhein-Kreis Neuss hat sich zur Übernahme des Eigenanteils der Kommunen bis einschl. November 2020 bereit erklärt und wird diesen aus der dem Rhein-Kreis Neuss gewährten Integrationspauschale des Bundes decken. Inwieweit sich der städtische Eigenanteil dadurch reduziert, ist zunächst abzuwarten. Ebenfalls werden Eigenanteile z.B. über die Bereitstellung von Räumlichkeiten geleistet werden können, auch damit könnten die in den Haushalt tatsächlich einzustellenden Mittel reduziert werden.

 

Dem TZ Glehn als Kooperationspartner wurde seitens der Stadt eine entsprechende Absichtserklärung (s. Anlage) mit Haushaltsvorbehalt zur Verfügung gestellt.

 

Im weiteren Verlauf wird seitens des Kreises aus den Einzelanträgen der Kommunen bzw. Träger ein Gesamtantrag erstellt und an die Bezirksregierung Arnsberg als die bewilligende Behörde bis 31.03.2020 geschickt. Dem Ausschuss wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens bzw. des Projektes berichtet.

 

 

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

-        Letter of Intent TZ Glehn

-        Konzept Förderbausteine 1 und 2 Meerbusch