Betreff
BuT - Schulsozialarbeit; aktueller Stand
Vorlage
FB2/0376/2020
Art
Informationsvorlage

Die vom Bund initiierte Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) wird seit 2015 vom Land NRW mit 60 Prozent gefördert, nachdem der Bund sich aus der Finanzierung zurückgezogen hatte. Die Erwartung, dass der Bund ab 2019 wieder in die Finanzierung eintritt, hat sich nicht bestätigt. Bisher wird die Finanzierung durch die Landesregierung NRW und den Eigenanteil der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss bis zum Jahr 2021 wie bisher sichergestellt. Die Beschäftigung von Schulsozialarbeitern im Rahmen dieses Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen" erfolgt weiterhin über die Kreis-Tochter TZ Glehn, die die Landesförderung von 60 Prozent und den Meerbuscher Eigenanteil direkt erhält.

 

Insgesamt mussten die konzeptionellen Verteilstrukturen in den Jahren seit 2011 mehrfach angepasst werden. In der anfänglichen Umsetzung entfiel eine Vollzeitstelle auf die Haupt- bzw. Realschule, eine halbe Stelle auf die Förderschule und eine halbe Stelle auf das Meerbusch-Gymnasium. Mit der Aufgabe der Förderschule wurde die halbe Stelle auf die Grundschule umverteilt. Mit Aufgabe der Hauptschule verblieben die Stellenanteile voll bei der Realschule.

 

Nachdem sich die Anzahl der Kinder und Schüler im SGB II-Bezug unter 18 Jahren um ca. 25%, von 820 Kindern im Jahr 2011 auf 618 Kinder im Jahr 2017 deutlich verringert hatte, wurde der auf Meerbusch entfallende Stellenanteil für Schulsozialarbeit von bisher 2 auf 1,6 Stellen reduziert.

 

Aufgrund dessen konnte das Meerbusch-Gymnasium nur noch im Rahmen einer Sprechzeit versorgt werden.

 

Seitdem waren die Stellenanteile in Meerbusch wie folgt verteilt:

1,0 Stellen für die Städt. Realschule Osterath und die Seiteneinsteigerklassen am Städt. Meerbusch-Gymnasium. Der Stelleninhaber wurde an der Städt. Realschule Osterath platziert.

0,6 Stellen für die Meerbuscher Grundschulen. Der Stelleninhaber wurde an der Städt. Martinusschule platziert und ist für alle Belange der Grundschulen in Fragen BuT zuständig. Hierzu zählt in erster Linie

- die Beratung an jeder Schule,

- der Kontakt zu Eltern über Elternabende, Informationsabende und Elternsprechtage,

- feste Sprechzeiten nach Absprache.

 

 

Weitere Angebote der Schulsozialarbeit ohne den BuT-Schwerpunkt und außerhalb dieser Finanzierungsstrukturen gibt es in den weiterführenden Schulen:

Städt. Maria-Montessori-Gesamtschule (gebundene Ganztagsschule), eine Stelle (30 Stunden, unbefristet), besetzt mit einer Sozialpädagogin. Die Stelle wird finanziert aus dem Programm der Bezirksregierung Düsseldorf und bedeutet den Verzicht auf eine Lehrerstelle.

Städt. Mataré-Gymnasium (gebundene Ganztagsschule), eine Stelle (Vollzeit, unbefristet), besetzt mit einem Sozialpädagogen. Die Stelle wird finanziert aus dem Programm der Bezirksregierung Düsseldorf und bedeutet den Verzicht auf eine Lehrerstelle.

Zudem gibt es aus dem Programm „Geld oder Stelle“ Landeszuschüsse für die Schulen zur Finanzie-rung von Personalkosten in der pädagogischen Übermittagsbetreuung:

Städt. Realschule Osterath, 0,5 Stelle, 21.860 € für die Personalkosten des OBV Meerbusch.

Städt. Meerbusch-Gymnasium, 0,5 Stelle, 27.320 € für die Personalkosten des s-café.

Städt. Maria Montessori-Gesamtschule, 0,8 Stelle, 40.000 € für die Personalkosten des Cafeteria-Vereins.

 

Aktuelle Entwicklung:

Seit dem 01.08.2019 verfügt auch die städt. Realschule über eine landesfinanzierte Stelle für eine Sozialarbeiterin. Diese Stelle wurde durch die bisherige BuT-Schulsozialarbeiterin besetzt. Die vakante Vollzeitstelle der BuT-Schulsozialarbeit ist seit 01.10.2019 unbesetzt. Eine Nachbesetzung über das TZ-Glehn erfolgte zum 01.02.2020.

 

In der ersten konzeptionellen Ausrichtung des Programms für Meerbusch wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Gesamtschule und das Mataré-Gymnasium jeweils schon sozialpädagogische Fachlichkeit über die dortigen Stellen an der Schule etabliert hatten und daher zunächst die anderen weiterführenden Schulen mit Schulsozialarbeit versorgt werden sollten. In den meisten Kommunen, nicht nur im Rhein-Kreis Neuss, sind die BuT-Schulsozialarbeiter allerdings in den Grundschulen eingesetzt. Ziel ist es hierbei, frühzeitig im Schulleben der Kinder auf die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen hinzuwirken und so mehr Teilhabe, weniger Stigmatisierung etc. von Beginn an zu erreichen. Natürlich soll dadurch auch Nachhaltigkeit erzielt werden, welche sich auf den weiteren individuellen Bildungsgang auswirkt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde seinerzeit auch schon die 0,6 Stelle an der Martinus-Grundschule angesiedelt. Nunmehr wurde auch die zum 01.02.2020 neu besetzte Vollzeitstelle an der Adam-Riese-Schule eingerichtet, wobei die Sprechstunde am Meerbusch-Gymnasium weiterhin erfolgt.

 

Den für Meerbusch zur Verfügung stehenden 1,6 Stellen für BuT-Schulsozialarbeit steht zwar eine vergleichsweise geringe Anzahl an Minderjährigen im SGB II-Bezug gegenüber, allerdings sind diese Kinder und Jugendlichen auf alle Schulen und Schulformen im Stadtgebiet verteilt. Vor diesem Hintergrund ist die Unterstützung von Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zwangsläufig Tätigkeitsschwerpunkt der BuT-Sozialarbeiter, wenn mehr als eine Schule zu versorgen ist. Die wünschenswerte weitere Schulsozialarbeit mit Aktivitäten wie Beratung von Lehrern, Schülern und Eltern, Sozialtrainings, Streitschlichterprogramme, Bewerbungstrainings etc. ist nur dort möglich, wo eine sozialpäd. Fachkompetenz ausreichend vorhanden ist.

 


In Vertretung

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter