Die vom Bund initiierte
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) wird seit
2015 vom Land NRW mit 60 Prozent gefördert, nachdem der Bund sich aus der
Finanzierung zurückgezogen hatte. Die Erwartung, dass der Bund ab 2019 wieder
in die Finanzierung eintritt, hat sich nicht bestätigt. Bisher wird die
Finanzierung durch die Landesregierung NRW und den Eigenanteil der Kommunen im
Rhein-Kreis Neuss bis zum Jahr 2021 wie bisher sichergestellt. Die
Beschäftigung von Schulsozialarbeitern im Rahmen dieses Landesprogramms
„Soziale Arbeit an Schulen" erfolgt weiterhin über die Kreis-Tochter TZ
Glehn, die die Landesförderung von 60 Prozent und den Meerbuscher Eigenanteil
direkt erhält.
Insgesamt mussten die
konzeptionellen Verteilstrukturen in den Jahren seit 2011 mehrfach angepasst
werden. In der anfänglichen Umsetzung entfiel eine Vollzeitstelle auf die
Haupt- bzw. Realschule, eine halbe Stelle auf die Förderschule und eine halbe
Stelle auf das Meerbusch-Gymnasium. Mit der Aufgabe der Förderschule wurde die
halbe Stelle auf die Grundschule umverteilt. Mit Aufgabe der Hauptschule
verblieben die Stellenanteile voll bei der Realschule.
Nachdem sich die Anzahl der
Kinder und Schüler im SGB II-Bezug unter 18 Jahren um ca. 25%, von 820 Kindern
im Jahr 2011 auf 618 Kinder im Jahr 2017 deutlich verringert hatte, wurde der
auf Meerbusch entfallende Stellenanteil für Schulsozialarbeit von bisher 2 auf
1,6 Stellen reduziert.
Aufgrund dessen konnte das
Meerbusch-Gymnasium nur noch im Rahmen einer Sprechzeit versorgt werden.
Seitdem waren die
Stellenanteile in Meerbusch wie folgt verteilt:
1,0 Stellen für die Städt.
Realschule Osterath und die Seiteneinsteigerklassen am Städt. Meerbusch-Gymnasium. Der
Stelleninhaber wurde an der Städt. Realschule Osterath platziert.
0,6
Stellen für die Meerbuscher Grundschulen. Der Stelleninhaber wurde an der
Städt. Martinusschule platziert und ist für alle Belange der Grundschulen in
Fragen BuT zuständig. Hierzu zählt in erster Linie
- die Beratung an jeder
Schule,
- der Kontakt zu Eltern über
Elternabende, Informationsabende und Elternsprechtage,
-
feste Sprechzeiten nach Absprache.
Weitere
Angebote der Schulsozialarbeit ohne den BuT-Schwerpunkt und außerhalb dieser
Finanzierungsstrukturen gibt es in den weiterführenden Schulen:
Städt.
Maria-Montessori-Gesamtschule (gebundene Ganztagsschule), eine Stelle (30
Stunden, unbefristet), besetzt mit einer Sozialpädagogin. Die Stelle wird
finanziert aus dem Programm der Bezirksregierung Düsseldorf und bedeutet den
Verzicht auf eine Lehrerstelle.
Städt.
Mataré-Gymnasium (gebundene Ganztagsschule), eine Stelle (Vollzeit,
unbefristet), besetzt mit einem Sozialpädagogen. Die Stelle wird finanziert aus
dem Programm der Bezirksregierung Düsseldorf und bedeutet den Verzicht auf eine
Lehrerstelle.
Zudem
gibt es aus dem Programm „Geld oder Stelle“ Landeszuschüsse für die Schulen zur
Finanzie-rung von Personalkosten in der pädagogischen Übermittagsbetreuung:
Städt.
Realschule Osterath, 0,5 Stelle, 21.860 € für
die Personalkosten des OBV Meerbusch.
Städt.
Meerbusch-Gymnasium, 0,5 Stelle, 27.320 € für
die Personalkosten des s-café.
Städt.
Maria Montessori-Gesamtschule, 0,8 Stelle, 40.000 € für die Personalkosten des
Cafeteria-Vereins.
Aktuelle
Entwicklung:
Seit
dem 01.08.2019 verfügt auch die städt. Realschule über eine landesfinanzierte
Stelle für eine Sozialarbeiterin. Diese Stelle wurde durch die bisherige
BuT-Schulsozialarbeiterin besetzt. Die vakante Vollzeitstelle der
BuT-Schulsozialarbeit ist seit 01.10.2019 unbesetzt. Eine Nachbesetzung über
das TZ-Glehn erfolgte zum 01.02.2020.
In
der ersten konzeptionellen Ausrichtung des Programms für Meerbusch wurde
insbesondere berücksichtigt, dass die Gesamtschule und das Mataré-Gymnasium
jeweils schon sozialpädagogische Fachlichkeit über die dortigen Stellen an der
Schule etabliert hatten und daher zunächst die anderen weiterführenden Schulen
mit Schulsozialarbeit versorgt werden sollten. In den meisten Kommunen, nicht
nur im Rhein-Kreis Neuss, sind die BuT-Schulsozialarbeiter allerdings in den
Grundschulen eingesetzt. Ziel ist es hierbei, frühzeitig im Schulleben der
Kinder auf die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen hinzuwirken und so mehr
Teilhabe, weniger Stigmatisierung etc. von Beginn an zu erreichen. Natürlich
soll dadurch auch Nachhaltigkeit erzielt werden, welche sich auf den weiteren individuellen
Bildungsgang auswirkt.
Vor
diesem Hintergrund wurde seinerzeit auch schon die 0,6 Stelle an der
Martinus-Grundschule angesiedelt. Nunmehr wurde auch die zum 01.02.2020 neu
besetzte Vollzeitstelle an der Adam-Riese-Schule eingerichtet, wobei die
Sprechstunde am Meerbusch-Gymnasium weiterhin erfolgt.
Den
für Meerbusch zur Verfügung stehenden 1,6 Stellen für BuT-Schulsozialarbeit
steht zwar eine vergleichsweise geringe Anzahl an Minderjährigen im SGB
II-Bezug gegenüber, allerdings sind diese Kinder und Jugendlichen auf alle
Schulen und Schulformen im Stadtgebiet verteilt. Vor diesem Hintergrund ist die
Unterstützung von Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
zwangsläufig Tätigkeitsschwerpunkt der BuT-Sozialarbeiter, wenn mehr als eine
Schule zu versorgen ist. Die
wünschenswerte weitere Schulsozialarbeit mit Aktivitäten wie Beratung von
Lehrern, Schülern und Eltern, Sozialtrainings, Streitschlichterprogramme,
Bewerbungstrainings etc. ist nur dort möglich, wo eine sozialpäd. Fachkompetenz
ausreichend vorhanden ist.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter