Betreff
Entwicklung der Straßenbeleuchtung in Meerbusch aus technischer und energetischer Sicht seit 2016 - Status und Ausblick
Vorlage
FB5/0375/2020
Aktenzeichen
5.66.16.00
Art
Informationsvorlage

In der Ratssitzung am 28.04.2016 hatte der Rat der Stadt Meerbusch beschlossen, die Nachtabschaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung, die seit Februar 2006 in Nebenstraßen durchgeführt wurde, außer Kraft zu setzen. Um den hierdurch entstandenen höheren Energiebedarf und die damit verbundenen Mehrkosten auszugleichen, erstellte die Stadtverwaltung ein umfangreiches Sanierungskonzept für die Straßenbeleuchtung. Dabei werden zunächst die noch verbliebenen alten Laternen mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen oder Leuchtstofflampen durch Leuchten mit LED-Technik ersetzt. Für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und der damit verbunden erheblichen Verringerung des Energiebedarfs wurden Fördermittel des Bundesumweltamtes beantragt, die auch bereits genehmigt wurden.

Seit 2017 wurden von zwei beauftragten Firmen neben mehr als 1.000 Leuchten auch rund 700 Lichtmaste montiert und etwa 8 Kilometer Kabel ins Erdreich gelegt oder in bereits vorhandene Kabelschutzrohre eingezogen. Weitere 140 Maste mit Leuchten und etwa 4 Kilometer Kabelverlegung sind beauftragt und werden bis etwa Mitte des Jahres abgearbeitet.

 

Die Zahlen der bisherigen Sanierungsarbeiten im Detail:

·         Der erste Teil des Sanierungsprojekts wurde am 28.09.2017 beauftragt. Von der beauftragten Firma wurden 604 alte Leuchten demontiert und 626 neue LED-Leuchten montiert. Das Teilprojekt ist nahezu abgeschlossen. Offen sind noch geringfügige Restarbeiten wie die Herstellung einer Leitungsverbindung auf dem Dülsweg und die Lieferung der Dokumentation in Form von Lageplänen und Messprotokollen. Die zugehörige Fördermaßnahme wurde bereits abgeschlossen, sämtliche zugeteilten Fördermittel wurden abgerufen. Der Schlussverwendungsnachweis ist erfolgt. Das zugehörige Zertifikat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist als Anlage 1 beigefügt. Darin wird der Stadt Meerbusch für den ersten Projektteil die Einsparung von 2.450 Tonnen CO2 bescheinigt.

·         Der Auftrag zur Durchführung des zweiten Teils wurde am 08.11.2018 erteilt. Ein Großteil der Einzelmaßnahmen wurde abgeschlossen. Stand heute wurden weitere 400 alte Leuchten demontiert und 434 neue LED-Leuchten montiert. Offen sind noch die Arbeiten zur Demontage von 100 alten Leuchten und zur Montage von 157 neuen LED-Leuchten. Diese Laternen konnten noch nicht ersetzt werden, weil dort umfangreiche Leitungsverlegungen erforderlich sind. Die für 2018 und 2019 zugeteilten Fördermittel wurden aber fristgemäß abgerufen.

 

Auftragssumme zu Teil 1 des Sanierungspakets: 1.064.683,96 €;

Fördersumme zu Teil 1: 103.254,00 €;

 

Auftragssumme zu Teil 2 des Sanierungspakets: 986.149,43 €;

Fördersumme zu Teil 2: 86.305,00 €;

 

Gefördert werden Demontage der alten Leuchten sowie Lieferung und Montage der neuen Leuchten. Weiterhin werden Lieferung und Montage der Steuereinheiten (für Dimmung etc.) gefördert. Tiefbauarbeiten sowie der Austausch von Masten und Kabelübergangskästen werden nicht gefördert.

 

·         Ein weiterer Förderantrag für Teil 3 des Projekts ist in Vorbereitung. Dieser beinhaltet den Ersatz von ca. 600 weiteren Leuchten durch LED-Leuchten. Die zugehörige Vergabe soll planmäßig Mitte des Jahres erfolgen.

Insgesamt wurden also bis jetzt 1.004 alte Leuchten durch 1.060 LED-Leuchten ersetzt. Die Erhöhung der Leuchtenzahl resultiert aus erforderlichen Neuplanungen auf Straßen, die mit den alten Leuchten aus den 60er Jahren bisher unzureichend ausgeleuchtet waren und wo die bisherigen Leuchtenstandorte zu weit auseinanderlagen.

 

Entwicklung von Energiebedarf und Stromkosten von Ende 2015 bis heute:

Bei der Betrachtung des gesamten Energiebedarfs und der spezifischen Kennzahlen stellt sich eine kontinuierliche Verringerung der Werte dar, obwohl gleichzeitig die Menge der Leuchtstellen und Lampen aufgrund der Installation von Neuanlagen sowie vorgenannter neugeplanter Anlagen ebenfalls kontinuierlich angestiegen ist. Der Energiebedarf, der in 2015 bei rund 2.373 MWh lag, stieg nach Abschaffung der Nachtabschaltung wie erwartet zunächst auf etwa 2.685 MWh an. In 2019 ist dieser Wert aufgrund der Sanierungsmaßnahmen bereits wieder auf 2.445 MWh gesunken. Gleichzeitig konnte die rechnerische Gesamt-Anschlussleistung (Quotient aus Energiebedarf und Einschaltdauer) von 659,8 kW als Höchststand in 2017 auf 600,9 kW in 2019 gesenkt werden. Die Entwicklung von Energiebedarf und Kosten sowie des Strompreises für die öffentliche Straßenbeleuchtung sind in den Anlagen 2 und 3 abzulesen.

 

Die weitere Vorgehensweise – ein Ausblick:

Das Sanierungskonzept mit LED-Straßenleuchten wird mit weiteren Maßnahmen auch 2020 fortgeführt. Aktuell ist ein weiterer Förderantrag (wie oben bereits erwähnt) zum Ersatz von rund 600 Leuchten in Vorbereitung. Anschließend wird die Vergabe der Arbeiten vorbereitet. Die Erteilung des neuen Auftrags wird planmäßig im Sommer 2020 erfolgen. Wie bisher wird dazu eine Liste der betroffenen Straßen mit Angaben über die anstehenden Arbeiten auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Umwelt & Gesundheit / Planen / Bauen / Wohnen – Straßenbeleuchtung veröffentlicht. Die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen ist nicht festgelegt. Sie wird mit der jeweils beauftragten Firma abgestimmt, um einen zügigen Ablauf mit rechtzeitiger Information der Anwohner zu gewährleisten.

Neben allgemeinen Informationen werden auf der Homepage auch Lagepläne zu Straßen veröffentlicht, wo Leitungen verlegt und Laternen an neuen Positionen aufgestellt werden. Besonders hierzu werden viele Fragen und Anregungen an den Elektrobetrieb herangetragen. Auf die Änderungswünsche zu den Laternenpositionen, die in der Regel aus geplanten Änderungen der Grundstückszufahrten resultieren, kann in der Regel mit geringfügigen Verschiebungen gegenüber der Planung reagiert werden. Die Verschiebung von Lichtmasten, die nahe an Einfahrten stehen und immer schon gestört haben, wird bereits in der Planungsphase berücksichtigt. Die Änderungen können natürlich nur in dem Maße erfolgen, dass eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung auch weiterhin gewährleistet ist.

Parallel zur Vergabe werden auch von den Mitarbeitern des städtischen Elektrobetriebs vorhandene Leuchten auf LED-Technik umgerüstet. Dabei handelt es sich um Leuchten, bei denen einerseits von einer ausreichend hohen Restlebensdauer ausgegangen werden kann oder die andererseits aus gestalterischen Gesichtspunkten nicht komplett ersetzt werden sollten. Vereinzelt werden dabei auch komplette Leuchten ersetzt.

Mit der Fertigstellung der laufenden Arbeiten, dem geplanten Projektteil 3 und den weiteren beschriebenen Umrüstungsarbeiten wird der Energiebedarf weiter kontinuierlich gesenkt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Energie-Mehrbedarf, der durch die Einstellung der Nachtabschaltung seit 2016 entstanden ist, in 2020 kompensiert wird. Die Verwaltung wird darüber weiter berichten.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:       Zertifikat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Anlage 2:       Entwicklung Energiebedarf und Stromkosten Straßenbeleuchtung Stand 31.12.2019

Anlage 3:       Entwicklung Strompreis Straßenbeleuchtung Stand 31.12.2019