Betreff
Bauleitplanung der Stadt Neuss,
Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 458 - Vogelsang, Gewerbegebiet Bataverstraße -
Vorlage
FB4/333/2012
Aktenzeichen
4.61.13.01.NE
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 458 – Vogelsang, Gewerbegebiet Bataverstraße

 

Die Stadt Meerbusch begrüßt die Gliederung des Gewerbegebietes gemäß Abstandserlass und mit Nutzungsausschlüssen, insbesondere bezüglich des Einzelhandels; ebenso wird der potenzielle Anschluss an die Zülpicher Straße in Düsseldorf befürwortet und darum gebeten, diesbezügliche Verhandlungen mit der Stadt Düsseldorf zu forcieren. Der geplante Gleisanschluss wird nach wie vor begrüßt.

 

Die Stadt Meerbusch erhebt jedoch weiterhin Bedenken gegen Teile des öffentlichen Straßenerschließungssytems, soweit es den nördlichen Abschnitt der Bataverstraße und damit den Anschluss an das Meerbuscher Straßennetz betrifft. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf geht von ca. 600 Beschäftigten im neuen Gewerbegebiet aus und einem dadurch induzierten Verkehr, der das Düsseldorfer und Meerbuscher Straßennetz kaum spürbar belasten dürfte. Mit dieser Aussage ist weder eine Quantifizierung (DTV) noch eine Qualifizierung (LKW-Anteil) verbunden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Römerstraße – die Fortsetzung der Bataverstraße auf Meerbuscher Stadtgebiet – die Funktion einer Wohnsammelstraße gewährleisten muss. Die Straße ist bereits heute nicht nur durch örtlichen, sondern auch durch überörtlichen Verkehr stark belastet und kann ihrer Funktion gemäß keinerlei weitere Verkehre aufnehmen.

Da der Lückenschluss in der Erschließung mit Anbindung an die Zülpicher Straße in Düsseldorf nach den Ausführungen in der Begründung unter Punkt 3.2.1/Seite 8 vorläufig nicht zu erreichen ist, muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil des durch das geplante Gewerbegebiet hervorgerufenen Verkehrs, insbesondere des LKW-Verkehrs, den Weg von und zur A 52-Anschlussstelle an der Neusser Straße/Kevelaerer Straße über die Römerstraße und (ggf. widerrechtlich) den Laacher Weg nimmt, was zu unzumutbaren Wohnbedingungnen der dortigen Straßenanlieger führen kann.

Es wird daher angeregt, den nördlichen Abschnitt der Bataverstraße, d. h. nördlich des nördlich geplanten Kreisverkehrs, nicht zu verbreitern, sondern im vorhandnen Querschnitt an den Kreisel anzubinden. Dementsprechend wäre die Festetzung der dortigen öffentlichen Verkehrsfläche auf den Bestand zu reduzieren. Ferner sollte die Beschilderung nach Düsseldorf und zur A 52 ausschließlich nach Süden zur Gladbacher Straße hin – und später nach Osten zur Zülpicher Straße hin – erfolgen. Durch diese Maßnahmen, die, sollten sie dennoch zu einer übermäßigen Belastung der Römerstraße, des Knotenpunktes „Deutsches Eck“ oder des Laacher Weges in Meerbusch-Büderich führen, ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Einschränkungen zu ergänzen wären, kann den Belangen der Stadt Meerbusch Rechnung getragen werden.

 


Sachverhalt:

 

Der APL hat am 4. Mai 2010 eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Neusser Bebauungsplanes Nr. 458 beschlossen. Die darin enthaltenen Bedenken wurden der Stadt Neuss mitgeteilt.

Den Bedenken wurden hinsichtlich der Art der Gewerbebetriebe weitgehend gefolgt, insbesondere bezüglich des Einzelhandels und damit auch des großflächigen und zentrenrelevanten Einzelhandels.

Die monierten Verkehrsprobleme wurden jedoch mit der jetzt offenliegenden Planung nicht gelöst, weshalb die Bedenken zu wiederholen sind.