Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 458 - Vogelsang, Gewerbegebiet Bataverstraße -
Beschlussvorschlag:
Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4 (2) BauGB i.
V. m. § 3 (2) BauGB
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 458 – Vogelsang,
Gewerbegebiet Bataverstraße
Die Stadt Meerbusch
begrüßt die Gliederung des Gewerbegebietes gemäß Abstandserlass und mit
Nutzungsausschlüssen, insbesondere bezüglich des Einzelhandels; ebenso wird der
potenzielle Anschluss an die Zülpicher Straße in Düsseldorf befürwortet und
darum gebeten, diesbezügliche Verhandlungen mit der Stadt Düsseldorf zu
forcieren. Der geplante Gleisanschluss wird nach wie vor begrüßt.
Die Stadt Meerbusch
erhebt jedoch weiterhin Bedenken gegen Teile des öffentlichen
Straßenerschließungssytems, soweit es den nördlichen Abschnitt der
Bataverstraße und damit den Anschluss an das Meerbuscher Straßennetz betrifft.
Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf geht von ca. 600 Beschäftigten im neuen
Gewerbegebiet aus und einem dadurch induzierten Verkehr, der das Düsseldorfer
und Meerbuscher Straßennetz kaum spürbar belasten dürfte. Mit dieser Aussage
ist weder eine Quantifizierung (DTV) noch eine Qualifizierung (LKW-Anteil)
verbunden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Römerstraße – die Fortsetzung
der Bataverstraße auf Meerbuscher Stadtgebiet – die Funktion einer
Wohnsammelstraße gewährleisten muss. Die Straße ist bereits heute nicht nur
durch örtlichen, sondern auch durch überörtlichen Verkehr stark belastet und
kann ihrer Funktion gemäß keinerlei weitere Verkehre aufnehmen.
Da der Lückenschluss
in der Erschließung mit Anbindung an die Zülpicher Straße in Düsseldorf nach
den Ausführungen in der Begründung unter Punkt 3.2.1/Seite 8 vorläufig nicht zu
erreichen ist, muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil des durch
das geplante Gewerbegebiet hervorgerufenen Verkehrs, insbesondere des
LKW-Verkehrs, den Weg von und zur A 52-Anschlussstelle an der Neusser
Straße/Kevelaerer Straße über die Römerstraße und (ggf. widerrechtlich) den
Laacher Weg nimmt, was zu unzumutbaren Wohnbedingungnen der dortigen
Straßenanlieger führen kann.
Es wird daher
angeregt, den nördlichen Abschnitt der Bataverstraße, d. h. nördlich des
nördlich geplanten Kreisverkehrs, nicht zu verbreitern, sondern im vorhandnen
Querschnitt an den Kreisel anzubinden. Dementsprechend wäre die Festetzung der
dortigen öffentlichen Verkehrsfläche auf den Bestand zu reduzieren. Ferner
sollte die Beschilderung nach Düsseldorf und zur A 52 ausschließlich nach
Süden zur Gladbacher Straße hin – und später nach Osten zur Zülpicher Straße
hin – erfolgen. Durch diese Maßnahmen, die, sollten sie dennoch zu einer
übermäßigen Belastung der Römerstraße, des Knotenpunktes „Deutsches Eck“ oder des
Laacher Weges in Meerbusch-Büderich führen, ggf. durch
straßenverkehrsrechtliche Einschränkungen zu ergänzen wären, kann den Belangen
der Stadt Meerbusch Rechnung getragen werden.
Sachverhalt:
Der APL hat am 4. Mai 2010 eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Neusser Bebauungsplanes Nr. 458 beschlossen. Die darin enthaltenen Bedenken wurden der Stadt Neuss mitgeteilt.
Den Bedenken wurden hinsichtlich der Art der Gewerbebetriebe weitgehend gefolgt, insbesondere bezüglich des Einzelhandels und damit auch des großflächigen und zentrenrelevanten Einzelhandels.
Die monierten Verkehrsprobleme wurden jedoch mit der jetzt offenliegenden Planung nicht gelöst, weshalb die Bedenken zu wiederholen sind.