Beschlussvorschlag:

Der Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ empfiehlt dem Rat, den Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Gelände in Büderich nördlich der „Alten Ziegelei“ zu beschließen. Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit dem Kauf des entsprechenden Grundstückes (Flur 3, Teilfläche von ca. 15.000 m² aus dem Flurstück 149) zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 die Notwendigkeit zum Neubau einer Feuer- und Rettungswache grundsätzlich anerkannt. Eine abschließende Standortentscheidung wurde jedoch infolge zusätzlichen Informationsbedarfs und der daraus folgenden Prüfaufträge für die Verwaltung noch nicht getroffen.

 

 I.        Standortwahl für die Feuer- und Rettungswache

 

Bereits für die Sitzung des Sonderausschusses am 9. April 2019 wurden anhand einer Erreichbarkeitsanalyse und einer Realbefahrung mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr die erheblichen Vorteile eines Standortes in der geographischen Mitte des Stadtgebietes dargelegt. Gleichzeitig wurde mittels der Erreichbarkeitsanalyse auch deutlich, dass der bisherige Standort Insterburger Straße unter Berücksichtigung der Hilfsfristen entsprechend dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan sehr ungünstig gelegen ist. Inwieweit der Standort unter den Rahmenbedingungen bei Errichtung der Wache als günstig oder bereits suboptimal zu sehen war, lässt sich heute nicht mehr eindeutig nachvollziehen. Unabhängig von dieser einsatztaktisch eindeutigen Beurteilung wurden dennoch Alternativen bezüglich der Standortfrage geprüft. Allerdings wurden die in Strümp und Büderich befindlichen Grundstücke schließlich wegen unzureichender Größe beziehungsweise der verkehrlichen Situation und auch aus einsatztaktischen Erwägungen nicht weiter berücksichtigt. Siehe dazu auch Vorlage SIM/0917/2019.

 

Die seinerzeit seitens der Wehrleitung ermittelten und dargestellten Erreichbarkeitsanalysen, die einen Standort in der geographischen Mitte Meerbuschs als optimale Lösung nahelegen, wurden teilweise in ihrer Aussagekraft angezweifelt und als nicht tragfähig kritisiert.

 

Insofern hat die Feuerwehr sich mit fachkompetenter, externer Unterstützung nochmals intensiv mit den Einsätzen der vergangenen 10 Jahre befasst, um somit die Datenbasis für die Erreichbarkeitsanalyse belastbarer zu machen. Die ergänzte und überarbeitete Auswertung bestätigt aber klar die Aussage, dass ein Standort entlang der Moerser Straße zwischen Haus Meer und Forststraße die beste und somit im Hinblick auf die voraussichtliche Nutzungsdauer und notwendige Investition auch einzig zweckmäßige Lösung für den Neubau der kombinierten Wache ist. So ergibt die aktuelle Analyse, dass von den in Rede stehenden Standorten an der L 137 annähernd doppelt so viele Einsatzorte innerhalb der aktuell geltenden Hilfsfrist von 8 Minuten hätten erreicht werden können, als dies vom Standort Insterburger Straße möglich war. Konkret hätten von der Moerser Straße 1.354 Einsatzorte innerhalb der 8 Minuten-Frist und von der Insterburger Straße unter gleichen Voraussetzungen nur 730 Einsatzorte erreicht werden können. Betrachtet man bezogen auf die Erreichbarkeit die Einwohnerdichte, so wohnen 48.328 Einwohner in dem Gebiet, das innerhalb von 8 Minuten vom Standort Moerser Straße erreicht werden kann, bezogen auf den Standort Insterburger Straße sind es lediglich 23.981 Einwohner (siehe Anlage 1).

 

Damit wird erneut deutlich, wie ungeeignet der aktuelle Standort für die Feuer- und Rettungswache ist. Die Fakten werden im Rahmen der Sitzung anhand des überarbeiteten und ergänzten Kartenmaterials nochmals konkret dargestellt und erläutert. Auch zu der Vorgehensweise bei der Einsatzanalyse und zu den zu Grunde liegenden Parametern kann in der Sitzung ausführlich Stellung genommen werden.

 

Wie schon in den vergangenen Sitzungen ausgeführt, wird zudem die städtebauliche Entwicklung und die zunehmende Verkehrsdichte im Stadtgebiet die Erreichbarkeit sowohl der Gerätehäuser wie auch der Einsatzorte die Feuerwehr vor wachsende Herausforderungen stellen.

 

Nach § 3 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) ist die Gemeinde verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Sie muss eine auf das stets vorhandene oder im Einzelfall erkennbare Brandpotential zugeschnittene und flächendeckende Feuerwehr vorhalten, in der die aufgestellten Einheiten in angemessener Zeit am Einsatzort eintreffen. Ziel muss es sein, an einem Schadensort in einem dem Gefährdungsgrad entsprechend kurzen Zeitraum eine Feuerwehreinheit verfügbar zu haben. Der angemessene Zeitraum wird seit 1998 durch die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF) vorgegeben. Den regelmäßig größten Personenschaden bei Brandschadensereignissen fordert der Wohnungsbrand im Obergeschoss. Personen, die dem Brandrauch ausgesetzt sind, befinden sich in akuter Lebensgefahr, so dass schnellstmöglich mit der Menschenrettung begonnen werden muss. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim kritischen Wohnungsbrand die ersten Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Aktuell wurde durch eine Fachempfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt, dass die AGBF-Schutzziele als „Allgemein anerkennte Regel der Technik“ zu verstehen sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Tatsache, dass die AGBF landesweit in den Brandschutzbedarfsplanungen weit verbreitet ist, ergibt sich aus der Tatsache, dass eine mehrgeschossige Wohnbebauung in ausnahmslos allen nordrhein-westfälischen Gemeinden anzutreffen ist.

 

Entsprechend dieser Ausführungen sind somit bei der Standortauswahl von Feuerwachen nur qualitative Schutzzielfestlegungen für eine bedarfsgerechte Aufgabenerfüllung maßgeblich und eine Beurteilung vorrangig aus wirtschaftlichen Gründen kann nicht zielführend und aufgabengerecht sein.

 

 

Die Beibehaltung des Standortes Insterburger Straße wäre aber nur realisierbar, wenn eine Verlängerung dieser Hilfsfrist vorgenommen und somit eine Reduzierung des Schutzniveaus für die Meerbuscher Bevölkerung durch den Rat beschlossen und im nächsten Brandschutzbedarfsplan verankert würde, was unter Berücksichtigung der Aufgabenerfüllung nach dem BHKG und der AGBF-Schutzziele jedoch äußerst kritisch zu bewerten wäre. Ferner ist dies aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr nicht erforderlich, da mit einem Neubau der Wache an der L 137 zwischen Büderich und Strümp eine deutlich bessere Abdeckung des Stadtgebietes sichergestellt werden kann und ein mangelhafter Erreichungsgrad der Schutzziele zu vermeiden ist. Für diesen Standort erübrigt sich zwangsläufig eine Bewertung der Synergieeffekte im Falle der Zusammenlegung der Wache mit den Löschzügen Osterath und Strümp u.a. wegen der Länge der Anfahrtswege der freiwilligen Feuerwehrkräfte, die die Feuerwache ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten anfahren würden.

 

 

II.        Grundstückserwerb

 

Wie schon ausführlich begründet, ist als zukünftiger Standort ein solcher in der geographischen Mitte Meerbuschs notwendig, sofern man die aktuell vorgesehenen Schutzziele erreichen will.

 

Ein Grundstück in Büderich, nördlich der „Alten Ziegelei“ (Flur 3, Flurstück 149), siehe Anlage 2, mit einer Fläche von knapp 15.000 qm, erfüllt die Voraussetzungen aus feuerwehrtaktischer Sicht vollumfänglich und führt unter Berücksichtigung der jeweiligen Erreichbarkeitsanalysen zu einer sogar noch geringfügig besseren Flächenabdeckung des Stadtgebietes als das bislang angedachte Grundstück an der Forststraße. Ein erheblicher Vorteil ist hier auch die deutlich größere Entfernung zur nächsten Wohnbebauung. Die Bezirksregierung hat im Rahmen einer Voranfrage keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Daraufhin geführte Gespräche mit dem Eigentümer konnten mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, so dass einem Grundstückserwerb an dieser Stelle zu angemessenen Konditionen nichts mehr im Wege stünde.

 

Eine Zusammenlegung des Löschzuges Büderich mit der Wache ist an diesem Standort wegen der Anfahrt der freiwilligen Aktiven, insbesondere aus Büderich-Süd, unter Berücksichtigung der bekannten Verkehrsdichte auf der Düsseldorfer und Moerser Straße nicht realisierbar, da die freiwilligen Feuerwehrleute die Gerätehäuser ja bekanntermaßen nicht unter Einsatz von Sonderrechten anfahren dürfen.

 

Des Weiteren wirkt sich der für die Feuerwehr durchaus gegebene Vorteil der Entfernung zur Wohnbebauung auf eine Zusammenlegung mit sonstigen Nutzungen, wie beispielsweise einer Kita oder Bürgerräumen gleichermaßen negativ aus, so dass diese aus Sicht der Verwaltung an dem Standort als nicht sinnvoll erachtet wird. Allein die Nähe zu den Haltestellen von Bus und Bahn „Haus-Meer“ ändert daran nichts. Konkrete Synergieeffekte wurden daher diesbezüglich ebenfalls nicht geprüft.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Im Haushalt ist für den Neubau ein Gesamtbedarf von vorläufig rd. 12.000.000 € inklusive der Planungskosten ausgewiesen. Wie bereits bekannt, basiert diese Summe auf den Kosten der seinerzeit besichtigten und vergleichbaren Feuer- und Rettungswache in Oelde.

 

Die bereits beschlossene Beauftragung eines auf den Bau von Feuerwehren spezialisierten Planungsbüros soll unmittelbar nach der Standortentscheidung erfolgen. Die Mittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.


Alternativen:

Der Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ empfiehlt dem Rat, die Ertüchtigung der Feuer- und Rettungswache am jetzigen Standort bei gleichzeitiger Unterbringung des Löschzuges Osterath und entsprechender Verlängerung der Hilfsfristen zu beschließen.