Betreff
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Niederdonker Straße zwischen der Karl-Arnold-Straße und der Lötterfelder Straße
Vorlage
FB5/1079/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf der Niederdonker Straße zwischen Karl-Arnold-Straße und der Lötterfelder Straße eine Fahrradstraße mit Fahrzeugverkehr frei zu errichten und beauftragt die Verwaltung die Beschilderung und Markierung zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Im Radverkehrskonzept wird die verbesserte Anbindung der beiden Meerbuscher Gymnasien an das vorhandene Radwegenetz vorgeschlagen. Nach der Fahrradstraße auf der Poststraße (2017)und der Weiterführung der Fahrradstraße auf den Straßen In der Meer und Karl-Arnoldstraße (2019) soll nun auf der Niederdonker Straße die Fortführung bis zu Lötterfelderstraße eingerichtet werden.

Folgende Maßnahmen sind zur Realisierung der Fahrradstraße notwendig:

  • An der Einmündung Niederdonker Straße in die Karl-Arnold-Straße wird eine abknickende Vorfahrt eingerichtet
  • Alle Zufahrten auf die Fahrradstraße werden mit einem Stop-Schild beschildert
  • Zusätzlich erhält die Karl-Arnold-Straße vor dem Stop-Schild an der abknickenden Vorfahrt vor der Haltlinie eine Schwelle zur Verdeutlichung
  • Ebenso erhält die Lötterfelder Straße vor dem Haltebalken der Einmündung eine Schwelle
  • Der Radweg wird auf beiden Seiten aufgehoben
  • Auf dem nördlichen Radweg wird Gehwegparken eingerichtet
  • Dadurch entstehen mehr Parkplätze als bisher (29 Parker geplant)
  • Der Gehweg auf der Nordseite erhält eine Breite von mind. 2,0 m, auf der Südseite wird auf ganzer Breite ein Gehweg eingerichtet
  • An den Einmündungen wird die Fahrbahn mit roter Farbe versehen mit zusätzlichen Radpiktogrammen
  • Auf der Fahrbahn wird der Hinweis auf Tempo 30 und das Radsymbol mehrfach wiederholt

 

Folgende bisherige Regelungen werden beibehalten:

  • Tempo 30 auf der Niederdonker Straße
  • Bauliche Veränderungen am Bestand sind nicht erforderlich
  • Der einmündende neue Ligusterweg hat beidseitige Radschutzstreifen und ist auf Tempo 30 reduziert

 

Auf der Niederdonker Straße gelten dann in diesem Abschnitt die allgemeinen Regeln einer Fahrradstraße.

             Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten

             Anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Pkw oder LKW) wird durch Zusatzzeichen zugelassen

             Alle Fahrzeuge dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren,          wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern

             Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt

 

Weitere Erläuterungen zu Fahrradstraßen:

Fahrradstraßen sind aufgrund dieser Verkehrsqualitäten insbesondere für Hauptverbindungen des Radverkehrs bzw. bei hohem Radverkehrsaufkommen geeignet. Sie machen Hauptverbindungen im Erschließungsnetz sichtbar und begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs. Ein besonders gleichmäßiger Verkehrsfluss und eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr werden erreicht, wenn die Fahrradstraße gegenüber einmündenden Straßen Vorfahrt bekommt.

 

In Richtung Westen zum Eisenbrand wird die Niederdonker Straße wie bisher als verkehrsberuhigter Bereich fortgeführt. Ab dem Stingesbach bis zum Eisenbrand kann der Radverkehr den für Fahrzeuge gesperrten Wirtschaftsweg benutzen. Dieses Vorhaben entspricht dem Inhalt des Radverkehrskonzeptes.

 

Die Arbeiten sollen bis Ende Osterferien ausgeführt werden. Aufgrund der Erfahrungen bei früheren Maßnahmen wird bei der Ausführung auf Koordinierung und zeitgleiche Bearbeitung geachtet.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Maßnahme kostet insgesamt ca. 60.000,00 €.

 


Alternativen:

 

Beibehaltung des heutigen Zustandes