Betreff
Errichtung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung in Büderich - Festlegung des Standortes
Vorlage
FB2/1075/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Standort Weißenberger Weg / Lötterfeld an der Gesamtschule für den Neubau einer Kindertagesstätte und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Realisierung individueller Rechtsansprüche und eines bedarfsgerechten Ausbaus des Betreuungsplatzangebotes in Kindertageseinrichtungen für den Stadtteil Büderich, ist die zusätzliche Schaffung von 10 Kita-Gruppen bis Sommer 2020 projektiert gewesen. Mit dem Bau der 6-gruppigen Einrichtung am Laacher Weg / Mataré wurde im November diesen Jahres begonnen.

Für den ebenfalls fest eingeplanten 4-gruppigen Neubau auf dem Gelände der ev. Kirchengemeinde, hat das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Büderich am 06. Dezember entschieden, den Neubau dieser - dringend benötigten - Kindertagesstätte in Büderich an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße nach 17 (!) monatigen Verhandlungen nicht weiterverfolgen zu wollen.

 

Zum Verlauf:

Im Juni 2018 wurde seitens der ev. Kirchengemeinde der Vorschlag gemacht, eine weitere 4-gruppige Einrichtung an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße zu errichten, woraufhin wenig später in die konkreten Verhandlungen für die Umsetzung eingetreten wurde. Aufgrund der bestehenden Dringlichkeit war es Ziel, die neuen Plätze möglichst schnell bereitzustellen.

Trotz der zähen Verhandlungen, konnte stets von einer Realisierung des Projektes ausgegangen werden. Schließlich war der im Einvernehmen erstellte „Letter of Intent“ im dortigen Presbyterium beschlossen und die Entwurfspläne dem Landesjugendamt hinsichtlich einer Betriebsgenehmigung gemeinsam erfolgreich vorgestellt worden.  Durch die Entscheidung des Presbyteriums sind jetzt 1 1/2 Jahre wertvolle Zeit vergangen, die die Stadt daran gehindert hat, eine andere Lösung zu planen und umzusetzen.

 

 

Handlungsbedarf:

In der Jugendhilfeplanung waren die 84 Betreuungsplätze in dem 4-gruppigen Neubau für Büderich ursprünglich spätestens für das Kindergartenjahr 2020/2021, also für den August 2020 eingeplant und sollten, gemeinsam mit der Inbetriebnahme der neuen 6-gruppigen Kindertageseinrichtung am Laacher Weg hinter dem Mataré Gymnasium, für den Abbau der derzeit bis zu 90 Plätze für über 3-Jährige im „alten Sonnengarten“ und der bestehenden Überbelegungen in den übrigen Einrichtungen sorgen. Glücklicherweise befindet sich der Kita Neubau am Laacher Weg im Zeitplan für eine Fertigstellung im Sommer 2020.

 

Infolge des nicht realisierten Neubaus an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wird der Abbau der Überbelegungen keinesfalls gelingen und auch Übergangsgruppen werden kaum zu vermeiden sein.

Die prekäre Versorgungssituation aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen und die Problematik, keine Genehmigung von der Bezirksregierung z.B. für einen Kita-Neubau auf der Fläche am Hallenbad bzw. insgesamt in der Tagschutzzone erhalten zu können, schränkt die zeitlichen wie planerischen Handlungsmöglichkeiten erheblich ein.

 

Fakt ist, dass es in Büderich, nicht zuletzt aufgrund der Einschränkungen durch die Tagschutzzone verursacht durch Fluglärm, kaum mit einer Kindertageseinrichtung bebaubare Grundstücke gibt. Zudem kommen für eine schnelle Umsetzung nur städtische Grundstücke in Frage, da ein zeitaufwendiger Grundstücksankauf ebenso wenig zielführend ist, wie die ebenfalls zeitaufwendige Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen.

 

Folgende städt. Flächen wurden für eine Bebauung geprüft:

 

Standort Düsseldorfer Str. zwischen „Am Grünen Weg“ und „Hoxdelle“

Aufgrund der schon in Verbindung mit der Standortsuche für eine Flüchtlingsunterkunft festgestellten, äußerst schwierigen Erschließung und bestehender Pachtverträge steht keine zeitgerechte und wirtschaftliche Realisierung in Aussicht. Der vorhandene Erschließungsweg ist zur verkehrssicheren Erschließung einer Kita mit dem entsprechenden An- und Abfahrtsverkehr nicht geeignet und kann aufgrund der verfügbaren Ausbaubreiten auch nicht entsprechend ausgebaut werden.

 

Standort Bürgerwiese am AWO-Gebäude

Dieses Grundstück wurde schon im Zusammenhang mit einem notwendigen Ersatzbau für die städtische Kindertageseinrichtung „Am Sonnengarten“ in 2012 geprüft und bei zweigeschossiger Bauweise als nicht wirtschaftlich darstellbar bewertet. Der Vorschlag eines dreigeschossigen Baukörpers (geringere Grundfläche) mit Anhebung des Erdgeschoss-Niveaus auf Kanaldeckelhöhe, wäre mit einer KITA-Nutzung nicht vereinbar und vom organisatorischen Ablauf ungünstig.

 

Standort Weißenberger Weg / Lötterfeld. an der Gesamtschule

Das für die Kita vorgesehene Baufeld zwischen Parkplatz und dem Giebel der Zweifachsporthalle liegt innerhalb der im B-Plan 221 ausgewiesenen Baugrenzen. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich eine Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule, Kindergarten fest. Insofern passt das planungsrechtlich ganz hervorragend. Der Standort erlaubt also die sofortige Bebauung mit einer Kindertageseinrichtung. Auf der Fläche könnte voraussichtlich der Baukörper des Neubaus am Laacher Weg / Mataré mit 6 Gruppen realisiert werden. Aufgrund dessen wäre eine angepasste Planung bis Ende Januar und eine Ausschreibung bis Mai 2020 realistisch machbar. Nach Auftragserteilung sollte die Errichtung bis März 2021 gelingen können.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird nur mit der Entscheidung für den Standort Weißenberger Weg / Lötterfeld eine schnelle Realisierung der dringend benötigten Kita Plätze zu erreichen sein. Zudem werden an diesem Standort zwei zusätzliche Gruppen gegenüber der bisherigen Planung möglich, welche insbesondere die Versorgungssituation für die U3-Kinder mit bis zu 20 zusätzlichen Plätzen für Büderich verbessern werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Die Mittel für eine 4-gruppige Einrichtung waren bisher mit einem Investitionsaufwand von 2.700.000€ und einem Ertrag durch investive Landesförderung in Höhe von 1.755.000€ in den Haushalten 2019/2020 abgebildet. Im Entwurf 2020 ist für die 6-gruppige Einrichtung ein investiver Aufwand von 2.730.000 in 2020 und 1.570.000€ in 2021 vorgesehen. Dem gegenüber steht ein Ertrag über die investive Landesförderung von 1.795.000€ in 2020 und 769.000€ in 2021.