Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NW in der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfohlenen Fassung.

 


Sachverhalt:

 

 

Die Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen wurde auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2020 nach den Vorberatungen in den Fachausschüssen abschließend im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungs-ausschuss am 12. Dezember 2019 beraten.

 

Der Haushalt sieht im Ergebnisplan einen Überschuss vor, aufgrund des Haushaltsausgleichs entfällt die Genehmigungsverpflichtung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Die Haushaltssatzung enthält für 2020 eine Kreditermächtigung in Höhe von rd. 9,184 Mio. €. Diese ist erforderlich aufgrund des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen an den Stadtwerken Meerbusch und eines erhöhten Investitionsbedarfs beim Bau von Kindertagesstätten. Die planmäßigen Tilgungen betragen 4,998 Mio. €. Damit kommt es zu einer Neuverschuldung in Höhe von 4,186 Mio. €. Für das Jahr 2021 ist neben der Kreditaufnahme für Umschuldungszwecke auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,682 Mio. € vorgesehen. Auch im Jahr 2022 sieht der Haushalt eine Kreditaufnahme von 947.200 € vor. Lediglich in 2023 sind weitere Kreditaufnahmen nur für Umschuldungszwecke vorgesehen. Trotz dieser Kreditaufnahmen kommt es im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023 zu einem Schuldenabbau im Umfang von rd. 7,4 Mio. €.


Gegenüber der Entwurfsfassung ergeben sich nach der Beschlussempfehlung folgende Veränderungen:

 

 

 

Ergebnisplan:

Ordentliche Erträge

Ordentliche Aufwendungen

Zwischensumme (Verbesserung)

 

Finanzerträge

Zinsen und sonstige Aufwendungen

Zwischensumme (Verschlechterung)

 

Jahresergebnis (Verbesserung)

 

Finanzplan:

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Zwischensumme (Verbesserung)

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Zwischensumme (Verschlechterung)

 

Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen

Tilgung und Gewährung von Darlehen

 

Nachrichtlich:

Kreditaufnahme für Investitionen

Verpflichtungsermächtigungen

Entwurf

 

160.231.800 €

160.047.200 €

184.600 €

 

3.318.000 €

3.149.900 €

168.100 €

 

352.700 €

 

 

152.322.300 €

145.425.200 €

6.897.100 €

 

14.122.600 €

20.962.900 €

-6.840.300 €

 

741.200 €

4.929.000 €

 

 

0 €

13.824.200 €

Neu

 

161.039.800 €

160.683.100 €

356.700 €

 

3.318.000 €

3.232.600 €

85.400 €

 

442.100 €

 

 

153.130.300 €

146.143.800 €

6.986.500 €

 

14.451.600 €

30.622.500 €

-16.170.900 €

 

9.925.600 €

5.043.800 €

 

 

9.184.400 €

20.289.200 €

Diffferenz

 

+ 808.000 €

- 635.900 €

+172.100 €

 

0 €

- 82.700 €

- 82.700 €

 

+ 89.400 €

 

 

+ 808.000 €

- 718.600 €

+89.400 €

 

+ 329.000 €

- 9.659.600 €

- 9.330.600 €

 

- 9.184.400 €

- 114.800 €

 

 

+ 9.184.400 €

+ 6.465.000 €

 

Zur Berechnung der Gesamtbeträge an Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan sind die ordentlichen Erträge zu den Finanzerträgen sowie die ordentlichen Aufwendungen zu den Zinsen und sonstigen Aufwendungen zu addieren.