Im November 2019 fand an den 8 Meerbuscher Grundschulen die Anmeldung der Schulneulinge statt. Insgesamt wurden 555 Kinder angemeldet, hiervon 513 schulpflichtige Kinder aus Meerbusch. Hinzu kamen 11 Kann-Kinder aus Meerbusch, d.h. Kinder, die erst nach dem Stichtag 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden. Zusätzlich wurden 26 Kinder aus den Nachbarstädten angemeldet, traditionell entfällt der Hauptanteil an auswärtigen Schülerinnen und Schüler auf die Lanker Grundschulen, die Kinder kommen hier aus Krefeld.

 

Die nach § 6 a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz zu ermittelnde Klassenrichtzahl beträgt für das Schuljahr 2020/21 maximal 22 Klassen. Entsprechend der beigefügten Anlage 1 werden 22 Klassen gebildet, dieses Kriterium ist somit erfüllt.

 

Nach einer gemeinsamen Koordinierung der Anmeldezahlen durch Schulleitungen, Schulverwaltung und Schulaufsicht ergibt sich folgende Situation (siehe hierzu auch Anlage 1):

 

Im Ortsteil Lank ist das Platzangebot gut auskömmlich.

 

In Osterath wird die Eichendorff-Schule bei einer 2-Zügigkeit die maximale Aufnahmekapazität von 56 Kindern erreichen, alle anderen Kinder aus dem Ortsteil Osterath werden die Nikolaus-Schule besuchen, diese verfügt über eine 3-Zügigkeit.

 

Die Martinus-Schule in Strümp wird Ablehnungen aussprechen müssen, diese Kinder erhalten einen Schulplatz in Lank, ab dem Schuljahr 2020/2021 wird ein Schülerspezialverkehr ab Bösinghoven eingerichtet werden.

 

Im Ortsteil Büderich werden alle drei Schulen die maximale Aufnahmekapazität in Klasse 1 erreichen.

 

Im Bereich des Offenen Ganztages wird im Vergleich zum vorherigen Schuljahr eine weitere Gruppe gebildet werden, diese wird an der Brüder-Grimm-Schule in Büderich eingerichtet. Trotz der Erhöhung der Platzzahl im Offenen Ganztag übersteigt die Platznachfrage das derzeit vorhandene Angebot.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind 160.000,00 € zusätzliche Mittel etatisiert, um in Absprache mit den Schulleitungen Klassenräume nach dem Vorbild des Pilotprojektes an der Adam-Riese-Schule so zu möblieren, dass eine multifunktionale Nutzung gut möglich ist.

 

Als Anlage 2 beigefügt ist eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Demnach ist mit einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Jahr 2025 zu rechnen.

 

Es gilt daher, frühzeitig im engen Dialog mit den Schulleitungen Raumkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, um einen prognostizierten ganztägigen Betreuungsbedarf von 80-90 % abdecken zu können.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter