Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die in der Anlage zur vorliegenden Vorlage beigefügten Stellungnahme zur Schließung des Bahnüberganges Függershofweg/Steinrath durch die Deutsche Bahn Netz AG.

 


Sachverhalt:

 

Der Bahnübergang BÜ 46,7 Steinrath in den Gemarkungen Fischeln der Stadt Krefeld und Ossum-Bössinghoven der Stadt Meerbusch beim Streckenkilometer 46,718 der Strecke Köln-Kranenburg (2610) ist zur Zeit mit einer Halbschrankenanlage mit Blinklichtern technisch gesichert und soll beseitigt werden.

 

Im Februar 2017 informierte die Deutsche Bahn Netz AG die Stadt Meerbusch über die geplante Schließung des Bahnüberganges Függershofweg/Steinrath und das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nach dem Eisenbahngesetz.

In der Sitzung am 16.3.2017 hat der Ausschuss für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch dem Vorhaben zur Schließung des Bahnüberganges nicht zugestimmt. Diesen Beschluss hat die Verwaltung im Anschluss der Deutschen Bahn Netz AG mitgeteilt.

 

Mit Schreiben vom 15.11.2018 bat ein von der Deutschen Bahn Netz AG für die Planung der Schließung des Bahnüberganges beauftragtes Unternehmen um Stellungnahme zur Außerbetriebnahme. Der Rat der Stadt Meerbusch hat am 13. Dezember 2018 einstimmig gegen eine befürwortete Beschlussvorlage zur Schließung des Bahnübergangs gestimmt.

 

Die Stadt Meerbusch ist nunmehr im Rahmen des Anhörungsverfahrens gebeten worden erneut Stellung zunehmen.

 

 

Aufgrund der bisher erfolgten politischen Beschlüsse wird erneut in der Stellungnahme der Schließung des Bahnübergangs nicht zugestimmt.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer interkommunalen Abstimmung mit der Stadt Krefeld zur Schließung des Bahnüberganges durch die zuständige Fachbehörde der Stadt Krefeld angemerkt wurde, dass aus ihrer Erfahrung heraus, die tatsächliche Nutzung des Bahnübergangs gering ist und sowohl der Bahnübergang selber als auch der anschließende Weg auf Krefelder Stadtgebiet nicht im Eigentum der Stadt Krefeld sind. Parallel findet zudem aktuell ein Flurbereinigungsverfahren statt, das für den Weg eine Nutzung für die Landwirtschaft und den Freizeitverkehr nicht mehr vorsieht. Dies ist auch allen Beteiligten des Verfahrens bekannt.

 

Grundsätzlich sind die Verwaltungen sich darüber aber einig, das, falls der Bahnübergang geschlossen wird, zunächst der geplante Geh- und Radweg entlang des Strümper Wegs auf Krefelder Stadtgebiet und der neue Bahnübergang Strümper Weg mit abgesetztem Überweg in Betrieb sein muss, bevor der Übergang Függershofweg/ Steinrath beseitigt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Keine