1. Antrag gem. § 24 GO NRW vom 06.04.2012 bez. Baustopp Hugo-Recken-Straße
2. Antrag gem. § 24 GO NRW vom 21.04.2012 bez. Finanzierung von Straßenbausanierungen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Anträge gemäß § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen der Anträge vorgebrachten Anregungen zu entscheiden.
Sachverhalt:
Der Petent beantragt in seinem Antrag vom 06.04.2012 einen
unverzüglichen Baustopp der Straßenbaumaßnahme Hugo-Recken-Straße. Da im
Bereich des Grundstückes des Petenten keine weiteren Ausschachtungsarbeiten
anstehen bei denen Wurzeln oder Bäume tangiert würden, ist ein unverzüglicher Baustopp nicht
zielführend. Der Antrag wird demzufolge an den Bau- und Umweltausschuss, der gemäß
Zuständigkeitsordnung des Rates die Entscheidungskompetenz inne hat, zur
abschließenden Entscheidung weitergegeben.
In einem weiteren Antrag vom 21. April 2012 wird vom Petenten die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung für Straßensanierungsmaßnahmen nach dem Kommunalen Abgabegesetz NRW bestritten. Da über Straßensanierungsmaßnahmen der Bau- und Umweltausschuss gemäß Zuständigkeitsordnung des Rates die Entscheidungskompetenz inne hat, wird auch dieser Antrag zur abschließenden Entscheidung an diesen weitergegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine
Alternativen:
keine