Betreff
Zuschuss für Mietkosten in der Kindertagespflege
Vorlage
FB2/1055/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem JHA der Stadt Meerbusch, die Höhe der monatlichen Mietkostenzuwendungen an Großtagespflegen sowie Tagespflegepersonen mit eigens für die Tagespflege angemieteten Räumlichkeiten mit Sitz in Meerbusch mit Wirkung ab 01.01.2020 kindbezogen zu gewähren und auf 50,00 € pro Meerbuscher Kind bis maximal zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten zu erhöhen.

 


Sachverhalt:

 

Die Kindertagespflege hat als Betreuungsangebot in den letzten Jahren weiter an Bedeutung gewonnen. Da die Kinderzahlen konstant steigen und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, bei den Kindern unter drei Jahren, nicht ausschließlich durch die Kindertagesstätten zu erfüllen ist, sind Tagespflegestellen in Meerbusch eine unentbehrliche Säule der Kinderbetreuung.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen am 19.11.2015 sowie am 23.11.2017 die Zahlung eines Mietkostenzuschusses an die Großtagespflegen sowie an Tagespflegepersonen mit eigens für die Tagespflege angemieteten Räumlichkeiten im Stadtgebiet Meerbusch beschlossen. Aktuell beträgt der Mietkostenzuschuss jeweils 50% der Warmmiete - bei Großtagespflegen jedoch maximal 400,00 € monatlich, bei Tagespflegepersonen mit eigens angemieteten Räumlichkeiten maximal 220,00 € monatlich.

 

Dieser finanzielle Anreiz hat seit Einführung im Jahr 2016 zu einem Ausbau an U3-Plätzen geführt. Es haben sich – zusätzlich zu den langjährig bestehenden 3 Großtagespflegen – 4 neue Großtagespflegen mit jeweils 9 Betreuungsplätzen und 8 Tagespflegepersonen mit eigens angemieteten Räumlichkeiten niedergelassen, die sich ansonsten nicht im Stadtgebiet Meerbusch niedergelassen hätten bzw. ihre Tätigkeit auf Grund ihrer räumlichen Gegebenheiten hätten aufgeben müssen.

 

Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist laut Beschluss des JHA an die Geeignetheit der Räumlichkeiten, die überwiegende Belegung der Plätze durch Meerbuscher Tageskinder im Jahresmittel sowie an den jugendhilfeplanerischen Bedarf gebunden.

 

Um den Ausbau für Meerbuscher Kinder weiter zu unterstützen bzw. Anreize für die Aufnahme Meerbuscher Kinder zu geben, wird die bisherige Mietkostenförderung abgelöst und durch die nachfolgend beschriebene Förderung ersetzt.

 

Es ist vorgesehen, die Mietkostenförderung auf eine kindbezogene Gewährung des Mietkostenzuschusses umzustellen. Der Zuschuss soll 50,00 € pro Meerbuscher Tageskind betragen, welches in einer Großtagespflege oder in eigens angemieteten Räumlichkeiten betreut wird.

 

Eine Großtagespflege, die 9 Meerbuscher Kinder betreut, kann daher zukünftig bis zu 450 €, eine Tagespflegestelle mit eigens angemieteten Räumen bis zu 250 € monatlich erhalten. Der Zuschuss darf hierbei die Höhe der tatsächlich anfallenden Mietkosten selbstverständlich nicht übersteigen.

 

Ausgehend von den aktuellen Bestandszahlen ergäbe sich folgende Berechnung:

 

·           6 Großtagespflegen à 450,00 € zzgl. der beiden Großtagespflegen in den Räumlichkeiten der kath. bzw. ev. Kirchengemeinde in Büderich, denen durch die Änderung zukünftig ihre tatsächlichen Kosten in Höhe von aktuell 150,00 € bzw. 300,00 € erstattet werden, x 12 Monate = 37.800,00 €

·           zzgl. 6 Tagespflegepersonen à 250,00 € sowie einer Tagespflegeperson, der auf Grund geringerer tatsächlicher Kosten zukünftig 110,00 € monatlich erstattet werden, x 12 Monate = 19.320,00 €

 

Durch die Umstrukturierung des Mietkostenzuschusses ergäbe sich auf Grund der geplanten Umwandlung einer Tagespflegestelle in eine Großtagespflege eine Belastung des städt. Haushaltes in Höhe von rd. 57.120,00 € bei Belegung mit ausschließlich Meerbuscher Kindern.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Da aktuell nicht alle Plätze von Meerbuscher Kindern belegt sind und dies zunächst auch nicht zu erwarten ist, ist der Haushaltsansatz im Entwurf für 2020 auf 55.000 € festgelegt.

 


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich gegen eine kindbezogene Mietkostenzuwendung für Großtages- und Tagespflegestellen mit eigens für die Tagespflege angemieteten Räumlichkeiten mit Sitz in Meerbusch aus.