Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des Vereins Tagesmütter e.V. vom 23.07.2019
auf Weiterzahlung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 5.000 € nicht zu
entsprechen.
Sachverhalt:
Der
Verein Tagesmütter e. V. hat mit Schreiben vom 23.07.2019 u. a. die
Weiterzahlung des Betriebskostenzuschusses i. H. v. 5.000 € für das
Haushaltsjahr 2020 beantragt.
Wie
bereits für die Haushaltsberatungen 2017 und 2018 dargestellt, besteht aus
Sicht der Verwaltung nicht die Notwendigkeit, den Verein Tagesmütter e. V. mit
einem Betriebskostenzuschuss
i. H. v. 5.000 € jährlich zu unterstützen.
Bis
zum 30.06.2015 hat der Verein Tagesmütter e. V. mit einer hauptamtlich tätigen
Fachkraft als freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Beratung und
Vermittlung für Eltern und Tagespflegepersonen im Auftrag der Stadt Meerbusch
wahrgenommen. Der Verein erhielt für diese Leistung sowohl die Personalkosten
für die hauptamtliche Kraft als auch eine Sachkostenpauschale
i. H. v. 8.500 € zur Finanzierung der angemieteten Räume, Schulungen,
Öffentlichkeitsarbeit etc.
Mit
dem Ausscheiden der hauptamtlichen Fachkraft endete der Kooperationsvertrag und
die Stadt Meerbusch hat die Aufgaben der Beratung und Vermittlung für Eltern
und Tagespflegepersonen in vollem Umfang selbst übernommen. Die finanzielle
Förderung des Vereins endete daher ebenfalls mit Ablauf des 30.06.2015.
Für
die Haushaltsjahre 2016 und 2017 haben Vertreter der Parteien im Rahmen der
jeweiligen Haus-haltsberatungen im Jugendhilfeausschuss Anträge auf die
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Verein Tagesmütter e. V.
gestellt und den Betrag i. H. v. jeweils 6.000 € in den Haushalt eingebracht.
Für das Jahr 2018 wurde der Betriebskostenzuschuss seitens des Vereins im
Rahmen eines Bürgerantrages beantragt und mit 6.000 € auch bewilligt. Für das
Jahr 2019 wurde der Betrag auf 5.000 € reduziert und in den Haushaltsberatungen
2019 letztmalig im Haushalt bereitgestellt. In erster Linie sollte damit der
Erhalt der bereits seit Jahren angemieteten Räume gesichert werden sowie des
Fortbildungsangebotes, welches der Verein für die Tagespflegepersonen
regelmäßig organisiert. Das Fortbildungsangebot wurde seitens des Vereins in
den letzten Jahren stets sehr verlässlich organisiert und auch sehr rege von
den Tagespflegepersonen genutzt. Der Erhalt dieses Angebotes ist daher aus
Sicht der Verwaltung wünschenswert.
Nicht
erforderlich ist jedoch aus Sicht der Verwaltung hierfür die Bereithaltung
angemieteter Räumlichkeiten durch den Verein, da für die
Fortbildungsveranstaltungen auch Räumlichkeiten der Stadt Meerbusch genutzt
werden könnten (z. B. Familienzentren, Bürgerhaus in Lank o. ä.).
Nach seinerzeitiger Rücksprache mit dem Service Immobilien
stehen im Bürgerhaus in Lank für Fortbildungen in den Abendstunden bis 22 Uhr
durchaus noch Kapazitäten zur Verfügung. Für die Nutzung der Räumlichkeiten im
Bürgerhaus wäre derzeit ein Entgelt in Höhe von max. 12,00 € pro Stunde zu
leisten, wenn die beiden nebeneinander liegenden Sitzungssäle angemietet
würden. Diese fassen gemeinsam bis zu 50 Teilnehmer. In der Regel nehmen jedoch
nur 8 bis max. 20 Personen an einer Fortbildungsveranstaltung teil, so dass das
Entgelt für die entsprechend hierfür ausreichenden Räume im Bürgerhaus zwischen
4 € und 7 € pro Stunde liegt. Bei angenommenen 20 Fortbildungsveranstaltungen
(einschließlich Erste-Hilfe-Kursen) à durchschnittlich 6 Std. (inkl. jeweils 1
Std. Vor- und Nachbereitung) würden dem Verein hierfür Kosten in Höhe von max.
840 € entstehen. Für die Vernetzungstreffen müsste ggf. nochmals ca. 2 x
jährlich ein Raum angemietet werden, so dass hier zusätzlich bis zu 120,00 € (5
Std. x 2 Tage x 12,00 € pro Stunde) anfallen würden. Insgesamt wäre demnach
max. ein Betrag von 1.000 € jährlich für Raummieten aufzuwenden. Da das
Bürgerhaus nicht am Samstag zur Verfügung steht, könnten Veranstaltungen wie z.
B. Erste-Hilfe-Kurse, die vorzugsweise am Wochenende als Ganztagsveranstaltung
geplant werden, in Räumen der städtischen Familienzentren stattfinden.
Allein
die Kaltmiete für die Räumlichkeiten an der Breite Straße in Osterath beträgt
bereits 6.792 € jährlich. Für die Beratung, Unterstützung und Fortbildung der
Vereinsmitglieder ist die Bereithaltung von Räumlichkeiten in dieser Größenordnung
nicht erforderlich und könnte aufgegeben werden.
Die
Fortbildungsveranstaltungen werden nicht alle kostendeckend organisiert, der
weit überwiegende Teil erwirtschaftet jedoch bei sehr moderaten
Teilnehmerbeiträgen dennoch einen leichten Überschuss. Darüber hinaus verfügt
der Verein Tagesmütter e. V. auch über eigene Einkünfte z. B. aus
Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Würden
die angemieteten Räume aufgegeben, sollte der Verein ohne den städtischen
Zuschuss – wie andere aktive Vereine im Stadtgebiet – weiter bestehen können.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Alternativen:
Der
JHA empfiehlt dem Rat die Bereitstellung des Betriebskostenzuschusses i. H. v.
5.000 € zur Auszahlung an den Verein Tagesmütter e. V. für das Jahr 2020.