Betreff
Antrag auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für 2020 seitens des Vereins Tagesmütter e.V.
Vorlage
FB2/1054/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des Vereins Tagesmütter e.V. vom 23.07.2019 auf Weiterzahlung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 5.000 € nicht zu entsprechen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Verein Tagesmütter e. V. hat mit Schreiben vom 23.07.2019 u. a. die Weiterzahlung des Betriebskostenzuschusses i. H. v. 5.000 € für das Haushaltsjahr 2020 beantragt.

 

Wie bereits für die Haushaltsberatungen 2017 und 2018 dargestellt, besteht aus Sicht der Verwaltung nicht die Notwendigkeit, den Verein Tagesmütter e. V. mit einem Betriebskostenzuschuss
i. H. v. 5.000 € jährlich zu unterstützen.

 

Bis zum 30.06.2015 hat der Verein Tagesmütter e. V. mit einer hauptamtlich tätigen Fachkraft als freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Beratung und Vermittlung für Eltern und Tagespflegepersonen im Auftrag der Stadt Meerbusch wahrgenommen. Der Verein erhielt für diese Leistung sowohl die Personalkosten für die hauptamtliche Kraft als auch eine Sachkostenpauschale
i. H. v. 8.500 € zur Finanzierung der angemieteten Räume, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit etc.

Mit dem Ausscheiden der hauptamtlichen Fachkraft endete der Kooperationsvertrag und die Stadt Meerbusch hat die Aufgaben der Beratung und Vermittlung für Eltern und Tagespflegepersonen in vollem Umfang selbst übernommen. Die finanzielle Förderung des Vereins endete daher ebenfalls mit Ablauf des 30.06.2015.

 

 

 

Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 haben Vertreter der Parteien im Rahmen der jeweiligen Haus-haltsberatungen im Jugendhilfeausschuss Anträge auf die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Verein Tagesmütter e. V. gestellt und den Betrag i. H. v. jeweils 6.000 € in den Haushalt eingebracht. Für das Jahr 2018 wurde der Betriebskostenzuschuss seitens des Vereins im Rahmen eines Bürgerantrages beantragt und mit 6.000 € auch bewilligt. Für das Jahr 2019 wurde der Betrag auf 5.000 € reduziert und in den Haushaltsberatungen 2019 letztmalig im Haushalt bereitgestellt. In erster Linie sollte damit der Erhalt der bereits seit Jahren angemieteten Räume gesichert werden sowie des Fortbildungsangebotes, welches der Verein für die Tagespflegepersonen regelmäßig organisiert. Das Fortbildungsangebot wurde seitens des Vereins in den letzten Jahren stets sehr verlässlich organisiert und auch sehr rege von den Tagespflegepersonen genutzt. Der Erhalt dieses Angebotes ist daher aus Sicht der Verwaltung wünschenswert.

 

Nicht erforderlich ist jedoch aus Sicht der Verwaltung hierfür die Bereithaltung angemieteter Räumlichkeiten durch den Verein, da für die Fortbildungsveranstaltungen auch Räumlichkeiten der Stadt Meerbusch genutzt werden könnten (z. B. Familienzentren, Bürgerhaus in Lank o. ä.).

 

Nach seinerzeitiger Rücksprache mit dem Service Immobilien stehen im Bürgerhaus in Lank für Fortbildungen in den Abendstunden bis 22 Uhr durchaus noch Kapazitäten zur Verfügung. Für die Nutzung der Räumlichkeiten im Bürgerhaus wäre derzeit ein Entgelt in Höhe von max. 12,00 € pro Stunde zu leisten, wenn die beiden nebeneinander liegenden Sitzungssäle angemietet würden. Diese fassen gemeinsam bis zu 50 Teilnehmer. In der Regel nehmen jedoch nur 8 bis max. 20 Personen an einer Fortbildungsveranstaltung teil, so dass das Entgelt für die entsprechend hierfür ausreichenden Räume im Bürgerhaus zwischen 4 € und 7 € pro Stunde liegt. Bei angenommenen 20 Fortbildungsveranstaltungen (einschließlich Erste-Hilfe-Kursen) à durchschnittlich 6 Std. (inkl. jeweils 1 Std. Vor- und Nachbereitung) würden dem Verein hierfür Kosten in Höhe von max. 840 € entstehen. Für die Vernetzungstreffen müsste ggf. nochmals ca. 2 x jährlich ein Raum angemietet werden, so dass hier zusätzlich bis zu 120,00 € (5 Std. x 2 Tage x 12,00 € pro Stunde) anfallen würden. Insgesamt wäre demnach max. ein Betrag von 1.000 € jährlich für Raummieten aufzuwenden. Da das Bürgerhaus nicht am Samstag zur Verfügung steht, könnten Veranstaltungen wie z. B. Erste-Hilfe-Kurse, die vorzugsweise am Wochenende als Ganztagsveranstaltung geplant werden, in Räumen der städtischen Familienzentren stattfinden.

 

Allein die Kaltmiete für die Räumlichkeiten an der Breite Straße in Osterath beträgt bereits 6.792 € jährlich. Für die Beratung, Unterstützung und Fortbildung der Vereinsmitglieder ist die Bereithaltung von Räumlichkeiten in dieser Größenordnung nicht erforderlich und könnte aufgegeben werden.

Die Fortbildungsveranstaltungen werden nicht alle kostendeckend organisiert, der weit überwiegende Teil erwirtschaftet jedoch bei sehr moderaten Teilnehmerbeiträgen dennoch einen leichten Überschuss. Darüber hinaus verfügt der Verein Tagesmütter e. V. auch über eigene Einkünfte z. B. aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

 

Würden die angemieteten Räume aufgegeben, sollte der Verein ohne den städtischen Zuschuss – wie andere aktive Vereine im Stadtgebiet – weiter bestehen können.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

 

Der JHA empfiehlt dem Rat die Bereitstellung des Betriebskostenzuschusses i. H. v. 5.000 € zur Auszahlung an den Verein Tagesmütter e. V. für das Jahr 2020.