Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Beratungsvereinbarung mit der Kommunal Agentur NRW abzuschließen und dem
Fachnetzwerk „Fördermittelakquise für Kommunen in NRW“ beizutreten.
Sachverhalt:
Im Juli 2019 ist das Fachnetzwerk
Fördermittelakquise für Kommunen in NRW der Kommunal Agentur NRW an den Start
gegangen.
Demnach hat sich die Kommunal Agentur NRW das Ziel gesetzt, konkrete Unterstützungsangebote für NRW-Kommunen auf der Grundlage einer engmaschigen Netzwerkarbeit anzubieten, um aus der Vielzahl bestehender und immer wieder neu geschaffener Förderangebote das richtige Förderprogramm für kommunale Investitionsvorhaben zu identifizieren (siehe Anlage 1).
Um von dem Fachnetzwerk profitieren zu können, ist der Abschluss einer Beratungsvereinbarung erforderlich (siehe Anlage 2). Die Vergütung dieser Beratungsvereinbarung erfolgt nach Einwohnergrößenklasse. Demnach ist nach § 5 der Vereinbarung ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 4.641,00 € brutto an die Kommunal Agentur NRW zu zahlen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag
verursacht eine(n) Aufwand/Auszahlung in Höhe von 4.641,00 € und wird über
das Konto 5431.0000 „Geschäftsaufwendungen“ des Produkts 010.111.010 „Rat u.
Aussch.,Fraktionen,Integrationsr.“ abgewickelt.
Alternativen:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
beschließt, dass die Verwaltung dem Fachnetzwerk „Fördermittelakquise für
Kommunen in NRW“ nicht beitritt.