Betreff
Aktueller Sachstand Zuweisung
Vorlage
FB2/0369/2019
Aktenzeichen
FB 2 /7
Art
Informationsvorlage

I. Fallzahlen

 

 

 

 

 

Laut Verteilstatistik des Landes bezgl. der Wohnsitzzuweisungen liegt die Erfüllungsquote der Stadt Meerbusch zum Stand 10.11.2019 bei 54,88 %. Das entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von derzeit 227 Personen. Die mit der Bezirksregierung getroffene Vereinbarung über eine Aufnahme von 50 Personen mit einer Wohnsitzauflage ist abgeschlossen.

Die Erfüllungsquote für Zuweisungen nach dem FlüAG  liegt zum 10.11.2019 bei 98,02 %.

 

 

II. Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.10.2019

 

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*

Tatsächlich freie Plätze

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

87

33

33

Bösinghoven
Bösinghovener Str. 57

28

11

17

17

Büderich
Cranachstr. 2

90

82

8

8

Osterath

Fröbelstr. 4

152

108

44

22

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

142

44

38

Osterath
Strümper Str. 81+83

20

20

0

0

Gesamt

596

450

146

118

Privatwohnungen

47

47

0

0

 

* Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen   (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen!

 

 

 

III. Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 31.10.2019

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

45

Guinea

38

Myanmar

1

497

Ägypten

7

Indien

4

Nigeria

28

Albanien*

0

Irak

44

Pakistan

30

Algerien

7

Iran

34

Russland

4

Angola

3

Kongo

2

Serbien*

12

Armenien

8

Kosovo*

9

Somalia

8

Aserbaidschan

13

Libanon

7

Sri Lanka

9

Bangladesch

8

Liberia

0

Syrien

56

Bosnien*

1

Mali

1

Tadschikistan

11

China

4

Marokko

5

Türkei

46

Eritrea

12

Mazedonien*

7

Ukraine

4

Georgien

13

Mongolei

0

Deutschland

3

Ghana*

10

Montenegro*

2

ungeklärt

1

 

 

 

 

 

 

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 41

 

 

 

 

 

 

 

IV. Untergebrachte Personen nach Leistungsbezug

 

Auch wenn die Platzversorgung derzeit noch weitere Aufnahmen zuließe, bleibt die weitere Entwicklung in der Flüchtlingspolitik und damit der Zuweisungen abzuwarten. Hinzu kommt, dass Anfang 2021 die Bebauung des Baugebietes in Osterath zwischen Fröbelstr. und Hochstr.  beginnen soll und dann die Plätze in der Fröbelstr. 4 wegfallen. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht parallel auf die Unterkunft in der Strümper Str. verzichtet werden, z. B um diese zu sanieren.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter