Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, den Förderbetrag für Maßnahmen der „Außerschulischen Jugendbildung“ von
derzeit 6,50 € pro Tag und Teilnehmer bei max. 5 Bildungstagen, ab 2020 für die
restliche Laufzeit des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt
Meerbusch auf 9,00 € pro Tag
und Teilnehmer bei max. 5 Bildungstagen zu erhöhen.
Hinweis: Dieser Beschluss bewirkt eine Verbesserung in der Förderung und widerspricht somit nicht der angestrebten Planungssicherheit für die aktuelle Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 - 2020.
Sachverhalt:
Nach dem derzeit gültigen Kinder-
und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch werden Maßnahmen der „Außerschulischen
Jugendbildung“ mit 6,50 € pro Tag
und Teilnehmer bei max. 5 Bildungstagen gefördert. Die Förderposition
„Außerschulische Jugendbildung“ ist seit 2011 Bestandteil des Kinder- und
Jugendförderplans der Stadt Meerbusch und der Förderbetrag seitdem unverändert.
In der Sitzung des Stadtjugendrings am 14.05.2019 wurde darüber beraten, dass der Zuschuss zur Förderung von Maßnahmen der „Außerschulischen Jugendbildung“ von derzeit 6,50 € pro Tag und Teilnehmer nicht mehr auskömmlich ist.
In seinem Schreiben vom 20.05.2019 beantragt
der Stadtjugendring nun die Erhöhung des Zuschusses von 6,50 € pro
Tag/Teilnehmer auf 9,00 € pro Tag/Teilnehmer. Zur Begründung gibt der
Stadtjugendring an, dass speziell in den für Jugendliche attraktiven
Reisezielen, wie z.B. Bildungsorte in den Großstädten, die Kosten der
Unterkünfte mittlerweile preislich stark angezogen haben und auch die Preise
für die Anreise mit der Bahn oder einem Bus sehr viel höher liegen als noch vor
wenigen Jahren.
Nur durch den höheren städt. Zuschuss könnten
die Fahrten überhaupt weiterhin zu attraktiven Reisepreisen angeboten und damit
die gewünschte Zielgruppe erreicht werden. Insbesondere in Zeiten eines wieder
erstarkten Rechtspopulismus und nationalistischer Parteien erscheint dem
Stadtjugendring die politische Bildung und Demokratiebildung bei Jugendlichen
besonders sinnvoll. Der Stadtjugendring bietet bei seinen Reisen stets ein
anspruchsvolles kulturelles und politisches Bildungsprogramm, mit einer
intensiven Vorbereitung der Teilnehmer im Vorfeld der Fahrt, an und möchte
diese wichtige Aufgabe auch weiterhin wahrnehmen.
Der Zuschuss aus dieser Förderposition des Kinder- und Jugendförderplans wird (bis auf die Jahre 2011 bis 2013) ausschließlich vom Stadtjugendring zur Durchführung seiner politisch-kulturellen Bildungsfahrt / Gedenkstättenfahrt in den Herbstferien abgerufen.
Die letzten Ziele dieser Fahrten waren 2016 Prag (22 Teilnehmer, Zuschusshöhe 715 €), 2017 Berlin (28 Teilnehmer, Zuschusshöhe 910 €) und 2018 Rom (18 Teilnehmer, Zuschusshöhe 585 €).
Die für Herbst 2019 geplante Fahrt nach Krakau musste leider aufgrund zu
geringer Anmeldezahlen schon kurz vor Ostern abgesagt werden, um hier hohe
Stornokosten bei einer späteren Absage zu vermeiden. Daher findet im Jahr 2019
keine Fahrt statt. Für 2020 plant der Stadtjugendring wieder eine Fahrt nach
Berlin.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des Stadtjugendrings im gewünschten Umfang zu entsprechen und die erhöhte Förderung ab dem Jahr 2020 bis zum Ende der Laufzeit des derzeitigen Kinder- und Jugendförderplans zu gewähren.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine
Zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich, da der für die Förderung der „Außerschulischen Jugendbildung“ vorgesehene Ansatz (2.000 €) auch mit dem erhöhten Zuschuss innerhalb des Produktsachkontos 060.362.010 / 53180010 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - Offene Kinder- und Jugendarbeit“ voraussichtlich auskömmlich ist.
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Förderbetrag zur
Förderung von Maßnahmen der „Außerschulischen
Jugendbildung“ bei derzeit 6,50 € pro Tag und Teilnehmer bei max. 5
Bildungstagen, für die Laufzeit des derzeit gültigen Kinder- und
Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016-2020 zu belassen und dem Antrag des Stadtjugendrings nicht zu entsprechen.