Betreff
Antrag gemäß §§ 16, 8 BImSchG der Currenta GmbH + Co. OHG auf Erteilung der Genehmigung zur wesentlichen Änderung des Kraftwerks N230 durch Errichtung und Betrieb von fünf Flammrohrkesseln, die Stilllegung der Dampfkesselanlagen 1 und 2 und die Reservehaltung der Dampfkesselanlagen 3 und 4
hier: Stellungnahme der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB1/330/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben:

Im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG bringt die Stadt Meerbusch gegen den vorliegenden Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur wesentlichen Änderung des Kraftwerks N230 durch  Errichtung und Betrieb von fünf Flammrohrkesseln, die Stilllegung der Dampfkesselanlagen 1 und 2 und die Reservehaltung der Dampfkesselanlagen 3 und 4  keine in eigene Betroffenheit begründeten Bedenken vor.


Sachverhalt:

 

Die Trianel Kraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG  beabsichtigt, im  Krefeld Uerdingen ein Gas- und Dampfturbinen- Kraftwerk zu errichten, zu betreiben und daraus den Chempark mit Dampf in Grundlast zu versorgen (Stellungnahme der Stadt Meerbusch siehe  Top.4.2. des Ausschusses für Planung und Liegenschaften von 03.05.2012).

Die Anpassung des  geplanten GuD- Kraftwerks  an die erforderliche Flexibilität für erneuerbare Energien mit Dampfauskoppelung kann die notwendige kontinuierliche Dampfversorgung des Chemparks gefährden. Deshalb muss weiterhin eine eigenständige Dampfversorgung des Chemparks bei Teillast und ev. Stillstand des GuD Kraftwerks durch  die zwei Kraftwerke L57 und 230 der Currenta GmbH & Co. OHG aufrechterhalten bleiben.

Altersbedingt müssen zwei Gaskessel des Kraftwerks L57 und zwei Kohlekessel in Kraftwerk N230 durch neue moderne Gaskessel ersetzt werden. (siehe Anlage 1). Eine endgültige Stilllegung der alten Kessel soll nach einjähriger gesicherter  Dampfversorgung durch das GuD-Kraftwerk in Verbindung mit  den  beantragten Neuanlagen in den Kraftwerken L57 und N230 schrittweise erfolgen. Die neuen modernen  Anlagen erzeugen bei gleichen Prozessdampferzeugung geringere Emissionen insbesondere durch den Entfall der beiden kohlefeuerten Dampfkesselanlagen.

Mit der Stilllegung der kohlebefeuerten Dampfkessel wird dann keine Kohle mehr im Kraftwerk N230 verwendet, sodass die Rauchgasentschwefelungsanlage, Entstickungsanlage und alle sonstigen emissionsrelevanten Einrichtungen wie: Kohleanlieferung, Kohleentladung, Kohlemühlen, Kohleförderbänder etc, die für den Betrieb mit Kohle erforderlich sind , stillgelegt und später abgebaut werden können.

Das Untersuchungsgebiet für die notwendige UVP-Prüfung ist für beide Kraftwerke L57 und N230 gemeinsam ermittelt worden. Der Ort maximaler Zusatzbelastung in den vorläufigen Immissionsprognosen ist innerhalb des Untersuchungsraums  für den höchsten Kamin in Kraftwerk L57 von 140m zu erwarten, deshalb ist das Untersuchungsgebiet als Kreis mit dem Radius von 7 km um diesen Schornstein  festgelegt worden (siehe Anlage 2).

Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Projektes auf:

- Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

-Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

-Kulturgüter und sonstige,

-sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenanten Schutzgüter. 

 

Da die geplante Anlage auf dem Gelände des Chempark liegt, ist eine Beeinträchtigung der Planungshoheit der Stadt Meerbusch nicht  gegeben.

Im Bezug auf Schadstoffemissionen können insgesamt erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Änderungsvorhaben auf die Umwelt ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der Abschaltung der Altanlagen führt die Verwirklichung der Vorhaben luftseitig und bezogen auf das Schutzgut Mensch zu einer Umweltentlastung. Selbst wenn die Abschaltung der Altanlagen nicht berücksichtigt wird (dies ist in einer der Bewertung der Umweltauswirkungen in der durchgeführten UVU unterstellt) ist die Zusatzbelastung durch die Neuanlagen vor dem Hintergrund der TA-Luft irrelevant.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine  Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine