Betreff
Satzung über die Abwasserbeseitigung der Grundstücke im Stadtgebiet Meerbusch (Entwässerungssatzung)
Vorlage
FB5/1045/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Satzung über die Abwasserbeseitigung der Grundstücke im Stadtgebiet Meerbusch (Entwässerungssatzung) zu beschließen.


Sachverhalt:

Seit der letzten kompletten Neufassung der Entwässerungssatzung im Jahr 2006 wurde lediglich 2014 eine Anpassung an die veränderten Gesetzesgrundlagen vorgenommen. Zwischenzeitlich hat sich 2016 das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes geändert. Infolge der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat sich 2016 auch das Landeswassergesetz und 2016 auch die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geändert. Die Selbstüberwachungsverordnung betrifft insbesondere die Grundstückseigentümer in Meerbusch wegen der erforderlichen Dichtheitsnachweise. Unabhängig von der städtischen Entwässerungssatzung wurden alle Meerbuscher Grundstückseigentümer über die vorgeschriebenen Nachweise informiert.

Angesichts der oben erwähnten Gesetzesänderungen hat der Städte- und Gemeindebund NRW 2016 eine neue Musterentwässerungssatzung erarbeitet. An dieser Mustersatzung orientiert sich der vorliegende Entwurf der städtischen Entwässerungssatzung. Die bisherige städtische Entwässerungssatzung war auch immer inhaltlich an die Landesmustersatzung angepasst, aber vom Aufbau her vielfach anders strukturiert.

Der Entwurf für die neue städtische Entwässerungssatzung entspricht weiterhin den fachlichen und sachlichen Inhalten der Landesmustersatzung und ist jetzt auch strukturell der Mustersatzung entsprechend aufgebaut.

Letztlich wurden hinsichtlich der Gesetzesänderungen die Bezüge auf die übergeordneten Gesetze und die Formulierungen in der städtischen Satzung angepasst. Bei den Rechten und Pflichten, den Benutzungsbestimmungen, den Definitionen, der technischen und formellen Ausführung der Anschlussleitungen und der Entsorgung der dezentralen Anlagen hat sich nichts Grundsätzliches geändert. Die bisherige Durchführung der Abwasserentsorgung im Stadtgebiet hat sich gut bewährt.

Die Verwaltung hat sich bei der Änderung der Entwässerungssatzung bemüht, Klarheit in Sprache und Bezeichnungen für alle Parteien, die die Satzung anwenden, zu bringen.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Aufgrund der Satzungsänderung bzw. Neufassung entstehen keine nennenswerten zusätzlichen Personal- oder Sachkosten. Diese Kosten sind im übrigen gebührenrelevant.


Alternativen:

 

Keine sinnvolle Alternative