Betreff
Gutachten zu Lärmschwerpunkten in Meerbusch
Vorlage
DezIII/0368/2019
Art
Informationsvorlage

 

Im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden regelmäßig alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Hiermit wird die Lärmsituation europaweit einheitlich abgebildet und die Grundlage für Aktionspläne gegen die Lärmbelastung geschaffen. Die gesetzliche Kartierung, die für die Nicht-Ballungsraum-Kommunen vom Land NRW durchgeführt wird, umfasst allerdings nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und die Großflughäfen.

 

Die Ergebnisse der bisherigen Kartierung und den aktuellen Lärmaktionsplan hat die Verwaltung im städtischen Internetauftritt zusammengefasst, auf den hier ergänzend verwiesen wird.[1]

 

Seitens des Bau- und Umweltausschusses wurde häufig kritisiert, dass die Kartierung nur einen Teil der Lärmquellen berücksichtigt, die auf die Menschen in Meerbusch einwirken. Ebenso fehlen Aussagen dazu, wo im Stadtgebiet Lärmschwerpunkte bestehen. Der Bau- und Umweltausschuss hat deshalb in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 Haushaltsmittel für eine Untersuchung bereitgestellt, die weitere Lärmquellen berücksichtigt und die Lärmschwerpunkte erfasst und bewertet.

 

Die Verwaltung hat die Firma Accon GmbH, die bereits früher für die Stadt Meerbusch gutachterlich tätig war, mit der Untersuchung beauftragt.

 

Die Untersuchung baut auf der Grundlage der vorliegenden Kartierung auf und berücksichtigt zusätzlich insbesondere die bisher nicht kartierten Landes- und Kreisstraßen sowie ausgewählte kommunale Straßen, für die die erforderlichen Daten aus Verkehrszählungen vorliegen; außerdem wurde die Schienenstrecke der Rheinbahn berücksichtigt.

 

Aus den bisher nur isoliert betrachteten Lärmquellen wird die Gesamtlärmbelastung durch energetische Addition ermittelt und dargestellt. Daneben wird anhand der Anzahl der belasteten Personen eine wirkungsbezogene Summierung nach den neuesten Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation vorgenommen, die der Lokalisierung der Lärmbrennpunkte dient.

 


Das Gutachten lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationsvorlage noch nicht vor. Es wird in der Sitzung durch die Firma Accon GmbH präsentiert und ausführlich erläutert.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter