Betreff
Ausweisung des Grabes von Will Brüll als Ehrengrab
Vorlage
DezII/1036/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Grabstelle von Will Brüll und Frau Anneliese Holte geb. Houfer als Ehrengrab auszuweisen.

 


Sachverhalt:

 

Der Bildhauer Will Brüll ist am 22. August 2019 verstorben. Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.09.2019 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, das Grab von Will Brüll und seiner Frau Anneliese Holte in ein Ehrengrab umzuwandeln.

 

 

Will Brüll wurde 1922 in Viersen als Sohn einer Lehrerfamilie geboren. Nach dem Abitur war er von 1941 bis 1945 als Flieger im Zweiten Weltkrieg eingesetzt. Von 1945 bis 1950 studierte Brüll an der Staatlichen Kunstakademie Düsseldorf bei dem Bildhauer Joseph Enseling. Hier wurde Brüll auch von den Arbeiten von Ewald Mataré, dem damaligen Leiter der Bildhauerklasse an der Düsseldorfer Kunstakademie, inspiriert. Nach dem Studium war Brüll zunächst weiter in Düsseldorf tätig, bevor er 1955 in die Osterather Windmühle, eines der Wahrzeichen der Stadt, zog. Hier lebte und arbeitete er bis zu seinem Tod.

 

 

Im Jahre 2005 errichtete Will Brüll mit seiner Frau Anneliese Holte geb. Houfer, die 2010 verstorben ist, eine Stiftung in der Treuhandschaft der Stadt Meerbusch zur Sicherung ihres gemeinsamen Lebenswerkes. Die Stadt hat damit die Verpflichtung übernommen, das menschliche, künstlerische und sammlerische Lebenswerk von Will Brüll und Frau Anneliese Holte als Einheit zu bewahren.

 

 

Zur Erinnerung an den berühmten Bildhauer Will Brüll soll die Grabstätte als Ehrengrab ausgewiesen werden. Die Satzung der Stadt Meerbusch über die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen vom 21. Dezember 2012 sieht die Möglichkeit einer solchen Ausweisung vor. Die Pflege der Grabstätte übernimmt dann die Stadt Meerbusch.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

500 € pro Jahr. Dies wird allerdings nicht zusätzlich benötigt, sondern kann im Gesamtetat aufgefangen werden.

 


Alternativen:

 

Die Grabstelle von Will Brüll und Frau Anneliese Holte geb. Houfer wird nicht als Ehrengrab ausgewiesen.