Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zur Unterbindung des unzulässigen LKW-Verkehrs durch die Ortsdurchfahrt Lank die Finanzierung eines Blitzers, welcher vom Rhein-Kreis-Neuss in der Durchfahrtsverbotsstrecke zwischen Robert-Bosch-Straße und In der Loh aufgestellt, betrieben und ausgewertet wird, sowie die damit verbundenen Umbaumaßnahmen und Beschilderungen in der Robert-Bosch-Straße.

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt weiter, die Schäden am Kreisverkehr am Knotenpunkt Uerdinger Straße / Robert-Bosch-Straße durch eine Instandsetzung in seiner heutigen Lage zu beseitigen. Des Weiteren wird die Busspur ebenfalls instandgesetzt sowie eine Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußverkehr mit abgesenkten Bordsteinen mobilitätsgerecht geschaffen.

 


Sachverhalt:

 

Unterbindung des unzulässigen LKW-Verkehrs durch die Ortsdurchfahrt Lank:

 

Die Strecke über die Uerdinger Straße durch Lank bietet dem LKW-Verkehr zwischen den umliegenden Autobahnen und den Krefelder Hafen eine Zeitersparnis. Dies hat zur Folge, dass trotz des eingerichteten LKW-Verbots und polizeilichen Kontrollen, unerlaubter Weise LKW-Verkehr durch Lank fährt. Insbesondere die aktuellen Baumaßnahmen im Krefelder Stadtgebiet sowie die Sperrung der Uerdinger Rheinbrücke für LKWs über 7,5t erzeugen einen derzeit erhöhten LKW-Durchfahrtsverkehr. Der LKW-Verkehr, welcher durch die umliegenden Baumaßnahmen in Krefeld bedingt ist, wird nach deren Beendigung wieder zurückgehen. Dem restlichen Abkürzungsverkehr wurde bisher von der Verwaltung durch Einrichtung einer LKW-Verbotszone, Einbauten zur Fahrbahnverengung und umfangreiche hinweisende und verbietende Beschilderungen im gesamten Zufahrts- und Durchfahrtsbereich entgegengewirkt. Die oben genannten Maßnahmen wurden durch polizeiliche Kontrollen mittels eines mobilen Blitzers sowie direkte Kontrollen durch Anhalten der Fahrzeuge wirksam unterstützt.

 

Um diese Kontrollen dauerhaft durchzuführen, schlägt die Verwaltung vor, einen stationären Blitzer zu installieren. Die Stadt selbst ist für den Betrieb eines stationären Blitzers rechtlich nicht legitimiert, so dass dies in den Aufgabenbereich des Rhein-Kreis Neuss fällt. Hierfür fanden bereits Gespräche mit dem Rhein-Kreis Neuss auf Dezernats und Bürgermeisterebene statt. Ergebnis dieser Gespräche war, dass sich der Rhein-Kreis Neuss bereit erklärte, einen stationären Blitzer in der Durchfahrtsverbotsstrecke zwischen Robert-Bosch-Straße und In der Loh dauerhaft zu betreiben und auszuwerten. Die Finanzierung des stationären Blitzers ist von der Stadt Meerbusch zu übernehmen.

 

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss stellte fest, dass nur in der derzeitigen LKW-Durchfahrtsverbotsstrecke (LKW >7,5t Durchfahrtsverbot, Landwirtschaftlicher Verkehr frei) auf der Uerdinger Straße zwischen Robert-Bosch-Straße und In der Loh die Installation eines Blitzers rechtlich in Frage kommt. Um das Umfahren der Verbotsstrecke zwischen Robert-Bosch-Straße und In der Loh über das Gewerbegebiet zu vermeiden, wurde in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt Rhein-Kreis Neuss und der Verkehrspolizei Rhein-Kreis Neuss eine neue Verkehrsführung im Gewerbegebiet entwickelt. Dabei wird das letzte Teilstück der Robert-Bosch-Straße (von Uerdinger Straße bis In der Loh) als Einrichtungsverkehr mittels Betonelementen und Längsparkern ausgebildet und als Einbahnstraße beschildert. So ist es dem LKW-Verkehr aus Lank kommend nicht mehr möglich, die Durchfahrtsverbotsstrecke zu umfahren. Der Hauptanteil (75%) des verbotswidrigen LKW-Verkehrs wird damit unterbunden. Um auch das Umfahren der Verbotsstrecke von Krefeld aus kommend zu reduzieren, wird die Robert-Bosch-Straße in ihrem nutzbaren Querschnitt auf 3,05m reduziert. Des weiteren sicherte der Rhein-Kreis Neuss weiterhin mobile Radarkontrollen in diesem Abschnitt zu. Diese Maßnahme wird begleitet von der Errichtung weiterer Hinweisschilder auf das LKW-Verbot. Die Vertreter des Rhein-Kreis Neuss merkten an, dass erfahrungsgemäß eine Reduzierung auf Null des unerlaubten LKW-Verkehrs nie erreicht werden könne. Der Standort eines Blitzers auf der Höhe des Kindergartens in der Uerdinger Straße ist nach Aussage des Rhein-Kreis Neuss nicht durchführbar, da die Ahndung der verbotswidrigen Durchfahrten (Lieferverkehr frei) nicht leistbar bzw. rechtssicher ist. Hier gibt es im Gegensatz zur Verbotsstrecke zu viele Ausnahmen, welche zu berücksichtigen sind.

 

Da die ortsansässigen Gewerbetreibenden (insgesamt sind 85 Unternehmen im Gewerbegebiet „In der Loh“ angesiedelt) mit ihren LKWs bei dieser Lösung auch durch die Verbotsstrecke auf der Uerdinger Straße Richtung Krefeld fahren müssen, erhalten die Fahrzeuge der Gewerbebetriebe In der Loh eine von der Stadt Meerbusch auszustellende Anliegergenehmigung mit einem Ausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu positionieren ist, so dass diese Fahrzeuge im Nachgang keine Bußgeldbescheide erhalten. Sie werden zwar logischerweise geblitzt, aber der Kreis versendet keine Bußgelder. Die vom Rhein-Kreis Neuss eingenommenen Verwarn- und Bußgelder werden in erster Linie dazu dienen, deren Personal- und Sachkosten für den sehr aufwendigen Betrieb des Blitzers (Ahndung der Verstößen, Wartung, Eichung, Beseitigung von Vandalismusschäden)  zu finanzieren. Sollten die Verwarn- und Bußgelder über die Kostendeckung hinausgehen, kommt eine Beteiligung der Stadt Meerbusch für die Refinanzierung der Radaranlage in Betracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenannahme für den stationären Blitzer:

 

150.000 €             Zweirichtungsblitzer, kompatibel mit bestehendem System des Rhein-Kreis Neuss.

 25.000 €              Tiefbauarbeiten, Bereitstellung Strom

 25.000 €              Umbaumaßnahmen Robert-Bosch-Str. (Einbauten zur Abgrenzung der

Längsparker, Beschilderung, Markierung)

____________________

200.000 €             Summe

 

Instandsetzung Kreisverkehr:

 

Der Kreisverkehr am Knotenpunkt Uerdinger Straße / Robert-Bosch-Straße weist im Bereich des Innenrings deutliche Absackungen und Ausbrüche auf, so dass eine Instandsetzung dieses Bereichs notwendig ist. Grund für die Schäden am Innenring ist das Überfahren des Innenkreises durch den LKW-Verkehr. Das Überfahren des Innenrings ist bedingt durch die Schleppkurven des LKW-Verkehrs, da hierfür die heutige Fahrbahnbreite zu gering ausgelegt ist bzw. ein überfahrbarer Innenring fehlt.

 

Des Weiteren weist die angrenzende Busspur (Linie 831) ebenfalls Schäden im Fahrbahnbelag auf und muss instandgesetzt werden. Die Spurrillen im Fahrbahnbereich deuten auf einen ungenügenden Fahrbahnaufbau hin, so dass eine Ausbesserung der Tragschicht notwendig ist.

 

Derzeit existiert im südlichen Bereich der Bushaltestelle keine Querungsmöglichkeit mit abgesenkten Bordsteinen für den Rad- und Fußverkehr und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer. Der an der Bushaltestelle notwendige Hochbord stellt für den Radverkehr und mobilitätseingeschränkte Fußgänger eine Barriere dar.

 

Für die Vor- und Entwurfsplanung unter den oben genannten Randbedinungen wurde das Ingenieurbüro Jaffke aus Krefeld beauftragt. Es wurde eine Planung erarbeitet, welche als praktikabel weiterverfolgt wurde. Im Zuge der Planung der Instandsetzung des Kreisverkehrs wurden Varianten entworfen, welche den kompletten Umbau des Kreisverkehrs vorsahen. Diese Varianten wurden nicht weiter verfolgt da die hohen Umbaukosten (über 700.000 €) in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Behinderung und damit zur Reduzierung des LKW-Verkehres stehen.

 

Die Instandsetzung des Kreisverkehrs sieht vor:

Aufnahme der beschädigten Randeinfassungen.

Überfahrbarer Innenring.

Verkleinerung Kreisinsel bzw. Vergrößerung Innenring um 1,5m.

Versetzen neuer massiver Randeinfassungen.

 

Ziele dieser Maßnahmen am Kreisverkehr sind, eine den Schleppkurven angepasste Fahrbahn zu erhalten und so zukünftige Beschädigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die Schleppkurve von Krefeld in das Gewerbegebiet. Durch die Veränderung der Fahrbahngeometrie wird zukünftig das illegale Befahren der Busspur für den LKW-Verkehr nicht mehr notwendig sein. Dadurch werden zukünftig auch Schäden an der Busspur vermieden.

 

Im Bereich der Busspur ist vorgesehen:

Aufnahme der beschädigten Randeinfassungen.

Erneuerung bzw. Verstärkung der Tragschicht

Erneuerung der beschädigten Pflasterfläche in Asphaltbauweise.

Deutliche Markierung der Busspur durch entsprechende Piktogramme und Linien.

 

 

 

Ziele der Maßnahmen an der Busspur sind eine dauerhafte Ertüchtigung des Oberbaus zur Vermeidung von neuen Spurrinnen sowie eine Geräuschminimierung (Entfernung des klappernden Pflasters).

 

Um im südlichen Bereich der Bushaltestelle eine Querungsmöglichkeit mit abgesenkten Bordsteinen für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen, werden zusätzliche Aufstellflächen am südlichen Ende der Busspur geschaffen. Die jeweiligen Borde werden abgesenkt hergestellt, so dass zukünftig eine durchgehende barrierefrei Querung am Kreisverkehr mit Anbindung an den dortigen Fußweg ins Wohngebiet möglich ist.

 

Ein Aufgeben der Busspur durch Vorziehen der Bushaltestelle an die Uerdinger Straße ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Zwangspunkt ist hier die Aufrechterhaltung der Grundstückseinfahrt nördlich der Busspur sowie die notwendige Länge des Bussteiges von 18m.

 

Auf die Dauerhaftigkeit des Kreisverkehrs  bezogen bringt die Instandsetzung Verbesserungen mit sich. Um die Fahrbeziehung Uerdinger Straße – Robert-Bosch-Straße ohne Überfahren der unbefestigten Mittelinsel durchführen zu können, muss zukünftig die Busspur vom LKW-Verkehr nicht mehr benutzt werden. Nachfolgende Beschädigungen werden damit vermieden.

 

Die Kosten der Instandsetzung belaufen sich auf rund 190.000 € Brutto. Ein gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis ist damit gegeben. Die Ziele Sanierung Kreisverkehr, Sanierung Busspur, Schaffung der mobilitätsgerechten Querungsmöglichkeit und bessere Führung des LKW-Verkehrs werden bei vertretbaren Kosten erreicht.

 

Abwägung Instandsetzung und Neubau:

 

Der Vorteil der Instandsetzung gegenüber einem Neubau ist die Zielerreichung bei niedrigen Kosten.

Eine Erhöhung des Widerstandes für den LKW-Verkehr wird bei einem Neubau mit Vorverlegung der Bushaltestelle an die Uerdinger Straße nicht erreicht. Bei der Variantensuche wurde jedoch auch keine Variante gefunden, welche dies bei Aufrechterhaltung der notwendigen Schleppkurven und Aufrechterhaltung des Individualverkehrs erreicht hätte. Deshalb sollte das Thema Reduzierung des LKW-Verkehrs von der Instandsetzung des Kreisverkehres entkoppelt und mit anderen Mitteln angegangen werden (Verkehrsrechtliche Einschränkungen und deren Ahndung durch einen Blitzer, siehe oben). Der bestehende Kreisverkehr ist derzeit mit einem Restwert von rund 190.000€ noch nicht abgeschrieben. Bei einem Neubau müsste dieser Restwert in 2020 abgeschrieben werden. Für einen Neubau beträgt der Kostenansatz 717.000 € Brutto. Der geringere Maßnahmenumfang der Instandsetzung wird eine geringe Beeinträchtigung des Verkehrsflusses während der Bauzeit aufweisen. Bei einer Instandsetzung ist der Erhalt des bestehenden Baumes und des Gedenksteins auf der Kreisinsel möglich.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsentwurf 2020 sind bei PSP 7.120 01428.710.001 Mittel von 480.000€ in 2020 für den Kreisverkehr Uerdinger Str. / Robert-Bosch-Straße eingestellt.

 

a) Unterbindung des unzulässigen LKW-Verkehrs durch die Ortsdurchfahrt Lank:

Die Kostenannahme für die Beschaffung und Installation des stationären Blitzers sowie die damit verbundenen Umbaumaßnahmen in der Robert-Bosch-Straße (Längsparker, Einbahnstraße) beträgt  200.000€.

 

b) Instandsetzung Kreisverkehr:

Für die Instandsetzung beträgt der Kostenansatz 190.000€.

 

Bei Beschluss der Finanzierung des Blitzers sowie der Instandsetzung des Kreisverkehrs entstehen Kosten von 390.000€. Diese werden über die bereits im Haushaltsentwurf 2020 eingestellten 480.000€ gedeckt.

 


Alternativen:

 

LKW Verkehr: Keine wirksamen Alternativen zur Eindämmung des LKW-Verkehrs.

 

Instandsetzung Kreisverkehr: Im Zuge der Planung der Instandsetzung des Kreisverkehrs wurden Varianten entworfen, welche den kompletten Umbau des Kreisverkehrs vorsahen. Diese Varianten wurden nicht weiter verfolgt, da sie sich wegen der hohen Kosten (über 700.000 €) als nicht wirtschaftlich darstellten.