Betreff
Erneute Stellungnahme der Stadt Meerbusch zur 1. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf
Vorlage
FB4/1029/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der erneuten Stellungnahme zur 1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf entsprechend der Anlage zur vorliegenden Vorlage zu und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme in das formelle Beteiligungsverfahren einzubringen.

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 77. Sitzung am 27. Juni 2019 unter TOP 4 die Erarbeitung der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) – Mehr Wohnen am Rhein – für das gesamte Planungsgebiet des Regionalrates Düsseldorf beschlossen.

 

Der Entwurf der 1. Regionalplanänderung sieht vor, in der Planungsregion Düsseldorf rund 100 neue Flächen (ca. 1.500 ha) zusätzlich für den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) darzustellen.

 

Das Verfahren zur Änderung des Regionalplans richtet sich nach § 19 Landesplanungsgesetz NRW sowie den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPIG DVO).

Als betroffene Kommune ist die Stadt Meerbusch dazu angehalten, bei der Erarbeitung mitzuwirken. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt nun nach Änderung der vorgesehenen Flächen und Planungsunterlagen eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen. Auf Basis einer Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und aktualisierten Erkenntnissen wurden der Planentwurf und die zugehörigen Unterlagen überarbeitet. Die Beteiligten sind nun erneut angehalten ihre Anregungen und Bedenken zum Planentwurf, zur Begründung und dem Umweltbericht bis spätestens 17. Januar 2020 abzugeben.

 

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hatte in einer Sondersitzung am Donnerstag, dem 26. September 2019 inhaltlich über die 1. Änderung des Regionalplans im Rahmen der ersten Beteiligung beraten. Daraufhin wurde am 27. September 2019 eine erste Stellungnahme abgegeben.

 

Die Überarbeitung des Regionalplans beinhaltet für Meerbusch lediglich die Herausnahme der Fläche lfd. Nr.1 – Büdericher Straße, Fläche NE_Mee_01. Diese ist nunmehr nicht mehr Bestandteil der Regionalplanänderung. Der Ausschuss für Planung und Entwicklung wurde in seiner Sitzung am 10. Dezember über diese Änderung und die Fristen der Beteiligung informiert. Die Ergebnisse der bisherigen Beratungen sind Inhalt der erneuten Stellungnahme.

 

Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses am 06. Februar 2020 sowie des Rates am 13. Februar 2020 die anhängende Stellungnahme fristgerecht am 17. Januar 2020 bei der Bezirksregierung eingereicht.

 

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass ggf. eine Teilfläche aus NE_Mee_06 (Erweiterung Kamper Hof) zur Anbindung des Baugebietes „Kamper Weg“ an die K 9 n benötigt wird. Diese Möglichkeit wäre im Regionalplan dann nicht vorgesehen, was die Baulandentwicklung behindern könnte.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine