Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2020 wird auf 2,28 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2020 wird auf 0,96 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2017 zu 25%, das sind 61.141,40 €, kostenmindernd
vorgetragen. Das Betriebsergebnis 2018 wird zu 20%, das sind 60.413,62 €
kostenmindernd vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 121.555,02 €.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2016 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 50%
(189.910,01 €). Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 wird
zu 30% (89.356,03 €) Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt
279.266,04 €.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des
Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,69 € festgesetzt.
5.
Die XI.
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2019 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 hat ergeben, dass eine
Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des
gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des
Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
Die kalkulatorische Verzinsung wurde gemäß des Ratsbeschlusses vom
26.09.2019 von vormals 6% auf 5,56%
gesenkt. Diese Anpassung wurde aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und den
Empfehlungen der Kommunalagentur NRW und der Gemeindeprüfanstalt vorgenommen.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2020 auf 2,28 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die
Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,30 €/m³) Die
Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 1,00 € pro Quadratmeter
versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und sinkt 2019 auf
0,96 €.
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es
besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände,
Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von
vier Jahren auszugleichen.
Es können in der Gebührenkalkulation
Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2016, 2017 und 2018 erfolgen. Die
Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es
auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.
2.1. Ergebnisvorträge
Schmutzwasserbeseitigung
Die Betriebskostenabrechnung für 2016 hat
für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 193.885,66 € ergeben. Dieses Ergebnis wurde bereits kostenmindernd in die Gebührenkalkulationen
2018 und 2019 vorgetragen.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2017 belief sich auf eine Überdeckung in Höhe von 244.565,60 € und wird
mit 25% (61.141,40 €) in die Gebührenkalkulation 2020
vorgetragen.
Die Betriebskostenabrechnung 2018 weist eine
Überdeckung von 244.565,60 €
aus, die zu 20% (60.413,62 €) in die Gebührenkalkulation 2020 einfließt.
2.2. Ergebnisvorträge
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Betriebskostenabrechnung 2016 hat eine
Überdeckung von 379.820,02 € ergeben. Für die verbleibenden 50%, die
bisher nicht vorgetragen wurden, besteht in der Gebührenkalkulation 2020 die
letzte Möglichkeit. Der Vortrag beträgt 189.910,01 €.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2017 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von
297.853,43 € aus, die zu 30% (89.356,03 €) in die Gebührenkalkulation
2020 einfließt.
Die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2018 in Höhe von 297.853,43 € wird zu in die Gebührenkalkulationen 2020 und 2021
vorgetragen.
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,69 €. 2019 belaufen sich diese Kosten auf 25,70 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2020 werden für die
Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.455.000,00 € und
für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 4.840.000,00 € erwartet.
Alternativen:
./.