Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2020 wird auf 2,28 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2020 wird auf 0,96 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zu 25%, das sind 61.141,40 €, kostenmindernd vorgetragen. Das Betriebsergebnis 2018 wird zu 20%, das sind 60.413,62 € kostenmindernd vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 121.555,02 €.

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2016 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 50% (189.910,01 €). Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 wird zu 30% (89.356,03 €) Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 279.266,04 €.

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,69 € festgesetzt.

5.       Die XI. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2019 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 hat ergeben, dass eine Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

Die kalkulatorische Verzinsung wurde gemäß des Ratsbeschlusses vom 26.09.2019  von vormals 6% auf 5,56% gesenkt. Diese Anpassung wurde aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und den Empfehlungen der Kommunalagentur NRW und der Gemeindeprüfanstalt vorgenommen.

1.       Gebühren

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2020 auf 2,28 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,30 €/m³) Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 1,00 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und sinkt 2019 auf 0,96 €.

2.       Ergebnisvorträge

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen.

Es können in der Gebührenkalkulation Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2016, 2017 und 2018 erfolgen. Die Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.

2.1. Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung

Die Betriebskostenabrechnung für 2016 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 193.885,66 € ergeben. Dieses Ergebnis wurde bereits kostenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2018 und 2019 vorgetragen.

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2017 belief sich auf eine Überdeckung in Höhe von 244.565,60 € und wird mit 25% (61.141,40 €) in die Gebührenkalkulation 2020 vorgetragen.

Die Betriebskostenabrechnung 2018 weist eine Überdeckung von 244.565,60 € aus, die zu 20% (60.413,62 €) in die Gebührenkalkulation 2020 einfließt.

2.2. Ergebnisvorträge Niederschlagswasserbeseitigung

Die Betriebskostenabrechnung 2016 hat eine Überdeckung von 379.820,02 € ergeben. Für die verbleibenden 50%, die bisher nicht vorgetragen wurden, besteht in der Gebührenkalkulation 2020 die letzte Möglichkeit. Der Vortrag beträgt 189.910,01 €.

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2017 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von 297.853,43 € aus, die zu 30% (89.356,03 €) in die Gebührenkalkulation 2020 einfließt.

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2018 in Höhe von 297.853,43 € wird zu  in die Gebührenkalkulationen 2020 und 2021 vorgetragen.

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,69 €. 2019 belaufen sich diese Kosten auf 25,70 € pro Zähler.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Haushaltsjahr 2020 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.455.000,00 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 4.840.000,00 € erwartet.


Alternativen:

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