Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXIV. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschliessen.

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 wird zu 50 % kostenmindernd vorgetragen. Die beigefügte Gebührenkalkulation 2020 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren können für das Jahr 2020 gesenkt werden. Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

  • 60-Liter-Restabfallbehälter:                       Senkung um 6 € auf 88 € pro Jahr
  • 80-Liter-Restabfallbehälter:                       Senkung um 8 € auf 113 € pro Jahr,
  • 120-Liter-Restabfallbehälter:                     Senkung um 12 € auf 163 € pro Jahr,
  • 240-Liter-Restabfallbehälter:                     Senkung um 24 € auf 305 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter-Restabfallbehälter:                 Senkung um 110 € auf 1.375 € pro Jahr,
  • mit wöchentlicher Leerung:                       Senkung um 220 € auf 2.750 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                          Senkung um 440 € auf 5.500 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation 2020 sind Gesamtkosten von 5.012.168,26 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 47,7 % und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 32,0 %.

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2020 (Anlage B) mit 2019 zeigt folgende wesentliche Veränderungen die zur Senkung der Abfallgebühren beitragen:

·         Auflösung von Sonderposten aus Gebührenausgleich:

Für die Gebührenkalkulation 2019 wurden aus der Rücklage 70.939,90 € (Positives Betriebsergebnis 2016) entnommen. Für das Jahr 2020 werden 50 % der Rücklagen aus der Betriebskostenabrechnung 2017 (Positives Betriebsergebnis: +184.327,45 €) in Höhe von 92.163,73 € zur Senkung der Abfallentsorgungsgebühren verwendet.

·         Minderkosten Beseitigung und Verwertung:

Da der Rhein-Kreis Neuss seine Gebühren gesenkt hat, kommt es in der Gebührenkalkulation 2020 zu einer Kosteneinsparung von -281.875,00 €.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2018 (Anlage C) ergab ein positives Betriebsergebnis von
+131.749,20 €. Wesentlicher Faktor ist:

·         Minderkosten Beseitigung und Verwertung:

Zum Zeitpunkt der Kalkulation waren die Entsorgungsgebühren für 2018 noch nicht bekannt. Durch niedrigere Entsorgungsgebühren beim Restabfall und beim Sperrgut sowie zurückgegangener Abfallmengen lagen die tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Gebühren für die Beseitigung- und Verwertung um -170.196,69 € unter der Kalkulation.

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW muss die Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2022, ausgeglichen werden. Um das abgesenkte Gebührenniveau  beibehalten zu können, soll der Ausgleich der Überdeckung in 2021 oder 2022 erfolgen.

Die Betriebskostenabrechnung 2018 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 5.012.168,26 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 4.920.004,53 €

Zuführung aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 92.163,73 €