Betreff
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld zum Bebauungsplan Nr. 807 - zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
FB4/1022/2019
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch beschließt die als Anlage zur vorliegenden Vorlage beigefügte Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 807 der Stadt Krefeld im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes Nr. 807. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  wird die Stadt Meerbusch in ihrer Funktion als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten. Die Entwicklung der Fläche „Krefeld Planker Heide“ ist ein Leitprojekt des RegioNetzWerkes. Die beteiligten Städte haben sich aufgrund der vielfältigen Auswirkungen der Projekte über die Stadtgrenzen hinaus darauf verständigt, diese in enger kommunaler Abstimmung umzusetzen.

 

Das Konzept der Stadt Krefeld sieht im Süden des Krefelder Stadtteils Fischeln, auf einer Fläche von etwa 13 ha ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit Wohntypologien aus Mehrfamilienhäusern, Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit etwa 600 Wohneinheiten vor. Die Errichtung von Geschosswohnungsbauten, möglicherweise mit der Versorgung des Gebietes und seiner unmittelbarer Umgebung dienenden Läden, in Form von „Quartiersläden“, entlang der Eichhornstraße und der Kölner Straße sowie ein Kinderspielplatz sind ebenfalls vorgesehen. Wobei neben frei finanziertem Wohnungsbau auch 30% geförderter Wohnungsbau entstehen soll.

 

Zur Wahrung der Frist wurde diese Stellungnahem vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses bereits abgegeben.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Keine


Alternativen:

 

Es wird keine Stellungnahme abgegeben