Betreff
Haushaltssatzung 2020
Vorlage
SFI/0364/2019
Art
Informationsvorlage

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 wurde in der letzten Sitzung des Rates am 29.10.2019 eingebracht. Zur 1. Lesung in der HFWA-Sitzung gebe ich zu einzelnen Themen, die in der politischen Diskussion regelmäßig besonders beachtet und diskutiert werden, folgende Hinweise:

 

Ergebnisplan

Nachdem die Haushalte 2017 und 2018 mit Überschüssen von rd. 455.000 € bzw. 69.000 € abgewickelt wurden und auch für 2019 ein Überschuss in der Planung von 661.000 € ausweist, wird auch der Haushalt 2020 mit einem Überschuss, jetzt von 352.700 € in die politische Diskussion eingebracht.

 

In der Höhe hat sich der Überschuss gegenüber der Finanzplanung - 2.546.700 €  - um 2,2 Mio. € verschlechtert, Ursache hierfür ist im Wesentlichen eine um 2,029 Mio. € auf 30,510 Mio. € erhöhte Kreisumlage.

 

Auch im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2023 weist der Entwurf des Haushaltes Überschüsse aus.

 

Finanzplan und Kredittilgung

Im Finanzplan übersteigen die Einzahlungen die Auszahlungen aus dem konsumtiven Teil, daher weist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit für die Jahre 2020 bis 2023 einen Überschuss aus, dieser wirkt sich unmittelbar positiv auf die Höhe der Kreditaufnahme aus. Da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit den Saldo aus der Investitionstätigkeit für den gesamten Zeitraum deckt, findet eine Kreditaufnahme in den Jahren nicht statt.

 

Vielmehr ist beabsichtigt, weiterhin Schulden zu tilgen. Im Zeitraum von 2020 bis 2023 soll eine Tilgungsleistung von rd.18,3 Mio. € erfolgen. Das sind rd. 20% des aktuellen Standes, so dass eine erhebliche Reduzierung der Verbindlichkeiten geplant ist. Die damit verbundene Reduzierung der Zinsaufwendungen führt zu einer weiteren Entlastung des Ergebnishaushalts in den Folgejahren.

 

Investitionen

Im Finanzplanungszeitraum bis 2023 sind Investitionen von rd. 70,6 Mio. € geplant.

 

Hebesätze

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer können auch für das Jahr 2020 konstant gehalten werden. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A beträgt seit 2012               250 %

für die Grundsteuer B seit 2011                               440 %

für die Gewerbesteuer seit 2013                            450 %.

 

Verkauf von Grundstücken

Grundstücke, die nicht zur dauernden Aufgabenerfüllung benötigt werden, sind als Umlaufvermögen gebucht und können daher veräußert werden. Im Haushalt 2020 sind Einzahlungen aus dem Verkauf

 

1.      von  Grundstücken in Lank ,Am Schwanenhof mit                                386.400 €,

2.      des Grundstückes in Lank, Am Alten Teich mit                                       1,178 Mio. € 

3.      von Grundstücken in Osterath,

 1. Realisierungsabschnitt Barbara Gerretz-Schule mit                         1,976 Mio. € und

4.   des Grundstückes in Ilverich, Dohlenweg mit                                            31.300 €

 

veranschlagt.

 

Klimaschutz

Für Klimaschutzmaßnahmen wurden im Haushalt bei verschiedenen Produkten insgesamt knapp 1 Mio. € veranschlagt. Darüber hinaus wird bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden der neueste energetische Standard angewendet.

 

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin