Betreff
Sicherung der Grundschulversorgung im Ortsteil Büderich; Verlagerung des Stadtarchivs
Vorlage
BM/1020/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Erwin-Heerich-Haus in Osterath um einen Archivtrakt auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung zu erstellen.  Der Ausbau soll so rechtzeitig fertigstellt werden, dass die freiwerdenden Räumlichkeiten am bisherigen Standort des Stadtarchivs ab dem Schuljahr 2021/22 für schulische Zwecke der Adam-Riese-Schule genutzt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Rhein-Kreis Neuss eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, nach der der Rhein-Kreis Neuss die Trägerschaft des Stadtarchivs als Außenstelle des Kreisarchivs übernimmt. Der Bestand bleibt im Eigentum der Stadt.

 


Sachverhalt:

 

Mit Informationsvorlage zur gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses sowie des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 18. Juni 2019 hat die Verwaltung detailliert und ortsteilscharf über die Bevölkerungsentwicklung in den Jahren 2014 – 2018 sowie zur prognostischen Entwicklung infolge von Bautätigkeiten, Immobilienverkäufen und einer steigenden Anzahl von Zuzügen berichtet.

 

Durch den Zuzug junger Familien mit Kindern sind insbesondere in den Ortsteilen Büderich und Osterath die Bedarfszahlen in den Bereichen Betreuung und Beschulung in der Grundschule deutlich gestiegen. Von der Gesamtdifferenz der Einwohnerzahl in Büderich in den Jahren 2014 – 2018 mit 1.002 Personen, entfallen allein 94 auf die Altersgruppe 0 – 3 Jährige und 100 Kinder auf die Altersgruppe 3 – 6 Jährige. Während in der Altersgruppe der grundschulpflichtigen Kinder in den Jahren des Vergleichszeitraums nur ein geringer Anstieg, von 2016 auf 2017 sogar ein Rückgang erfolgte, ist die Zahl der Grundschüler in Büderich allein von 2017 auf 2018 um 64 gestiegen. Wesentliche Ursache dafür dürfte die Entwicklung des Wohnparks Böhler mit rd. 150 WE, Entwicklung der Siedlungsfläche Lötterfeld mit 55 WE sowie alter Mühlenhof und Bürstenfabrik mit 65 WE.

 

Die im Ortsteil Büderich in künftigen Jahren zur Einschulung kommenden Kinder erfordern den Ausbau des Grundschulangebotes im Ortsteil Büderich, es ein denn, es soll in Kauf genommen werden, nicht alle Kinder aus dem Ortsteil auch ortsnah beschulen zu können. Aus Sicht der Unterzeichnerin wäre dies unzumutbar und würde dem Anspruch der Stadt Meerbusch als familienfreundliche Stadt widersprechen.

 

Aufgrund des prognostizierten kontinuierlichen Anstiegs der Schülerzahlen in den kommenden Schuljahren reicht eine nur temporäre Lösung nicht aus. Bereits zum Schuljahr 2021/22 bedarf es zusätzlicher Räume. Die zeitliche Dimension schränkt die Möglichkeiten zu handeln ein. Der Umstand, dass große Teile des Büdericher Stadtgebietes in der Tagschutzzone des Flughafens liegen, führt dazu, dass ein Grundschulneubau im Herzen von Büderich, der die bauliche Sanierung der städt. Mauritius-Schule zumindest im Umfang der gutachterlich berechneten Kosten von rd. 5 Mio € obsolet machen würde, nicht in Betracht kommt.

 

Aus Sicht der Unterzeichnerin kommt unter diesen Prämissen nur eine Verlagerung des Stadtarchivs und ein Umbau der Fläche für schulische Zwecke in Betracht. Dafür müsste der Archivbestand etwa im Sommer/Herbst 2020 an einem anderen Standort verbracht und die Schule ausgebaut werden.

 

Situation des Stadtarchivs Meerbusch

 

Das Stadtarchiv ist dem Bereich Zentrale Dienste zugeordnet und stellt mit nur 1,5 Mitarbeitern die kleinste Organisationseinheit dar. Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub können personell nicht aufgefangen werden und führen zu einer Schließung des Archivs, manchmal, wie in 2018, auch über längere Zeiträume.

 

Räumlich verfügt das rd. 556 qm große Archiv über Büroräume, Lesesaal und Magazine, drei Räume sind mit geschlossenen Rollregalen ausgestattet. Ob dieses an anderer Stelle wieder angepasst werden kann, hängt maßgeblich vom Zuschnitt der neuen Räumlichkeiten ab. Kosten für den Ab- und Aufbau können erst kalkuliert werden, wenn ein konkreter Standort vorliegt. Ggfls. muss auf eine größere als die vorhandene Fläche zurückgegriffen oder eine neue Anlage beschafft werden.

 

Die durchschnittliche Besucherzahl lag in den Jahren 2015 bis 2018 bei rd. 1.050 Besucherinnen und Besuchern; Mehrfacherfassungen, insbesondere aus dem Kreis von Heimatkundlern sind nicht ausgesondert. Daneben besuchen Schülerinnen und Schüler das Archiv, das Gros der Besucher betrifft den Bereich Ahnenforschung mit Einsicht in die Personenstandsunterlagen. Als Gemeinschaftsprojekt aller Archive im Rhein-Kreis Neuss werden diese derzeit digitalisiert, so dass künftig ein Aufsuchen des Archivs entbehrlich wird, da die Daten online gestellt werden; damit einher wird ein Rückgang der Besucherzahlen gehen.

 

Räumliche Anforderungen an Archive

 

Archive sind besonderer Bedingungen an Raumklima, Lagerung und Verpackung unterworfen, um irreversible Schäden zu vermeiden. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen in Bezug auf die gelagerten Objekte. Grundsätzlich gilt für Sammlungen mit unterschiedlichen Medien maximal 18°C ± 2°C und 50% ± 5% rel. Luftfeuchte. Eine ständige Kontrolle des Klimas mit Datenloggern ist nach Auffassung der Archivberatungsstelle des LVR, die Ende 2016 ein Gutachten zum Meerbuscher Archiv erstellt hat, unerlässlich, um Schwankungen zu vermeiden, die den Alterungsprozess des Archivgutes beschleunigen. Das städt. Archiv arbeitet derzeit ohne eine Lüftungs- bzw. Klimaanlage.

 

Zudem bedürften Archivräume einer besonderen Tragfähigkeit des Bodens, über die üblicherweise in Bestandsgebäuden nur Kellerräume verfügen.

 

Die räumlichen Anforderungen haben die Suche nach geeigneten Optionen einer Verlagerung des Stadtarchivs  erschwert. Dies galt umso mehr, als der Umbau der freiwerdenden Räume am derzeitigen Standort für schulische Zwecke wegen der erforderlichen Umbauarbeiten im Sommer/Herbst 2020 erfolgen muss.

 

Um geeignete Räume zu finden, die zum einen dem Bedarf an ein Stadtarchiv entsprechen, zum anderen auch den zeitlichen Faktor berücksichtigen, wurden umfangreiche Prüfungen mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

 

  • Unterbringung des Archivbestandes in Schulen

Nach Prüfung durch das Schuldezernat bestehen in den Meerbuscher Schulen keine Büro- und Lagerflächen, den Bestand des Stadtarchivs aufzunehmen.

 

  • Unterbringung am Standort der Barbara-Gerretz-Schule

Das Schulgebäude wird derzeit als Flüchtlingsunterkunft für 100 Flüchtlinge genutzt und ist Teil der Entwicklungsfläche für neues, zentrumsnahes Wohnen. Gleichwohl bestünde die Möglichkeit, das Gebäude für eine städt. Nutzung zu erhalten und im weiteren Planungsverfahren für die Wohnbebauung unberücksichtigt zu lassen. Die Schule verfügt über nutzbare Räume von rd. 780 qm. Der Umbau des Gebäudes zum Stadtarchiv dürfte sich als kostenintensiv erweisen, da die kleinteiligen Raumeinbauten aus der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zurückgebaut werden müssten. Die haustechnische Ausstattung (Heizung, Wasser, Strom, Klimatisierung von Teilbereichen) müsste der neuen Nutzung angepasst werden. Das Gebäude hat teilweise noch Holzdecken die ausgetauscht werden müssten. Die Betondecken verfügen nicht über die für Archive notwendige statische Nutzlast und müssten ebenfalls erneuert bzw. statisch ertüchtigt werden.

 

  • Unterirdisches Archiv am Dr. Franz-Schütz-Platz

Die FDP hat die Möglichkeit einer Unterkellerung des Dr. Franz-Schütz-Platzes mit Anbindung an die Stadtbibliothek thematisiert. Die Stadtbibliothek verfügt allerdings über keinen Keller, so dass eine unmittelbare Anbindung nicht möglich ist. Dies hat zur Folge, dass die im Archiv notwendigen Büroflächen komplett unterirdisch liegen müssten, was baurechtlich unzulässig ist. Eine oberirdische Anordnung der Büros zusammen mit einem Treppen– u. Aufzugsbereich und eigentlichen Lagerflächen im Kellerbereich wäre grundsätzlich denkbar, allerdings wäre diese Lösung nur mit einer Inanspruchnahme des Dr. Franz-Schütz-Platzes möglich. Ohne dass hierfür bereits eine konkrete Planung existiert, schätzt der städt. Hochbaubereich den Kostenrahmen für ein solches Projekt auf ca. 2 Mio €, zudem erscheint es unrealistisch, eine solche Lösung zeitgerecht umsetzen zu können.

 

  • Nutzung des Gebäudes Bösinghovener Str.

Eine Umnutzung der ehem. Kita in der Alten Schule Bösinghoven, z.Zt. Flüchtlingsunterkunft,

ist flächenmäßig nicht geeignet.

 

  • Umbau des Silogebäudes an der Ladestr. in Osterath

Bereits im Jahre 2014 hatte der städt. Hochbaubereich eine Untersuchung zur Umnutzung des Silogebäudes in Osterath als Stadtarchiv erarbeitet. In der vorhandenen Baukubatur könnten durch den Einbau von Zwischendecken ausreichend Nutzflächen geschaffen werden. Vorbehaltlich einer aktualisierten Überprüfung wird der Kostenaufwand mit ca. 1,7 Mio. € benannt. Auch der Rhein-Kreis Neuss hat den Umbau des Silogebäudes für Archivzwecke geprüft, aus Kostengründen aber verworfen. Ohne eine kostspielige Zwischenlösung ist der Umbau des Silogebäudes bis zum avisierten Termin der Freiräumung des Schulgebäudes unrealistisch.

 

  • Anmietung von Räumen

Durch den Bereich Service Immobilien wurden verschiedene Anmietungsmöglichkeiten geprüft. Mietobjekte, die in ImmobilienScout24 angeboten werden, mussten nach näherer Prüfung aufgrund der besonderen Anforderungen ausgeschlossen werden. Auch Objekte aus der Leerstandsliste der Wirtschaftsförderung kamen nicht in Betracht. Eine Anmietung der Heilig-Geist-Kirche wurde wegen anderweitiger Bestrebungen der Kirchengemeinde von dort ausgeschlossen.

 

Als auch zeitlich realisierbare Möglichkeiten bieten sich drei Optionen an, wobei das Hauptaugenmerk auf einem Verbleib des Archivgutes in der Stadt gelegt wurde.

 

  • Option 1) Weiterbetrieb des Stadtarchivs am Standort Erwin-Heerich-Haus mit baulicher Erweiterung

 

Im Bestandsgebäude besteht die Möglichkeit, durch eine geänderte Zuordnung von Räumen im Erdgeschoss sowie der Überlassung von Teilflächen des rd. 160 qm großen Sitzungsraumes für eine archivarische Nutzung Flächen für das Archiv zu erhalten. Auf dem Schulhof der ehemaligen EHS könnte ein Ausbau in der Kubatur von max. 6 x 30 m großer 2-geschossiger und unterkellerter Baukörper entstehen um den Gesamtbestand des Archivs mit rd. 1.900 lfd. Meter Akten unterzubringen.  Derzeit beherbergt das Archiv Bestände der Kirchengemeinde St. Stephanus, hier wäre zu klären, den Archivbestand zurück zu übertragen, da sonst mit Steuergeldern der Stadt hierfür Räumlichkeiten geschaffen werden müssten.

 

Der neue Baukörper müsste, wie bisher die alte Pausenhalle, grenzständig so positioniert werden, dass der auf dem Schulhof befindliche Bergahorn erhalten bleiben kann. Durch die Erweiterung der bestehenden Kompaktusanlage könnten ggfls. Flächen reduziert werden. Durch eine Bauweise mit vorgefertigten Teilen wäre eine bauliche Realisierung zeitlich so möglich, dass auch noch die freiwerdenden Räume an der Adam-Riese-Schule für schulische Zwecke umgebaut werden könnten.

 

Eine Vorplanung ist noch nicht erstellt, da es zunächst um eine Richtungsentscheidung geht. Nach ersten überschläglichen Berechnungen wäre für den Neubau mit Kosten von 900.000 € inkl. einer Lüftungsanlage zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für die Erweiterung und den Umbau der Kompaktusanlage, die vorbehaltlich einer näheren Prüfung mit 60.000 € angenommen wird. Die Kosten der Abschreibung für das Gebäude beziffern sich auf  11.250€/Jahr, die jährliche Abschreibung der Kompaktusanlage auf 3.000 €. 

 

Die Personal- und Arbeitsplatzkosten betragen rd. 131.000 €/jährlich. Hinzu kommen Lizenzkosten für das Digitale Archiv NRW, DIPS.kommunal von rd. 25.000 € jährlich, Sachkosten von rd. 5.500 € für Lagerung, Verpackung, Restaurierung, Bestandsergänzung pp. sowie Entsäuerungsmaßnahmen, Betriebskosten von rd. 15.000 €, gesamt mithin 190.750 € jährlich.

 

  • Option 2) Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv des Rhein-Kreises Neuss

 

Bereits heute haben Kommunen des Rhein-Kreises Neuss ihre Archive auf den Rhein-Kreis Neuss übertragen; die Archive der Stadt Dormagen und der Gemeinde Rommerskirchen werden am Standort Zons durch den Rhein-Kreis Neuss betrieben, die Stadt Grevenbroich, für die der Rhein-Kreis Neuss derzeit das Archiv als Außenstelle betreibt, plant ebenfalls die komplette Übertragung an den Rhein-Kreis Neuss. Für die Stadt Jüchen wird das Archiv ebenfalls vom Rhein-Kreis Neuss betrieben, allerdings als Außenstelle in Jüchen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat zwei Varianten für eine Zusammenarbeit im Bereich des Stadtarchivs angeboten:

  • Option 2, Variante a) Übertragung des städt. Archivs an den Rhein-Kreis Neuss mit Unterbringung im Kreisarchiv

 

Der Rhein-Kreis Neuss verwahrt die Unterlagen des städt. Archivs ohne Eigentumsübergang an den Archivstandorten Zons und Grevenbroich und übernimmt die Archivtätigkeit inklusive der wissenschaftlichen Auskunftstätigkeit sowie die archivpädagogische Betreuung von Schulklassen. Die Stadt bleibt im Eigentum der Unterlagen. Durch die Einbindung des Stadtarchivs in einen größeren Archivverbund entstehen Synergieeffekte in räumlicher und personeller Hinsicht, der gemeinschaftlichen Nutzung der Archivtechnik und von Lizenzkosten.

 

Der Kreis würde die Leistungen gegen Zahlung eines Betrages übernehmen, der sich aus Personalkosten von rd. 100.000 € zzgl. einer Sachkostenpauschale von 5.500 € für Lagerung, Verpackung, Restaurierung, Bestandsergänzung pp. sowie Entsäuerungsmaßnahmen zusammensetzt, der allerdings unabhängig vom Standort des Stadtarchivs anfallen würde. Lizenzkosten für das Verfahren DIPS.kommunal würden nicht erhoben, gleiches gilt für Betriebs- und Mietkosten. Die archivarische Hilfskraft wird vom Rhein-Kreis Neuss übernommen.

 

Der Bestand könnte im Sommer 2020 überführt werden, eine entsprechende Vereinbarung würde zunächst bis zum 31.12.2030 geschlossen.

 

Bei einer Übertragung wie vorstehend beschrieben entstehen Kosten von 105.500 €.

 

  • Option 2, Variante b) Fortführung des Stadtarchivs Meerbusch am Standort Erwin-Heerich-Haus mit baulicher Erweiterung des Gebäudes um einen Archivtrakt als Außenstelle des Kreisarchivs

 

Die Stadt Meerbusch errichtet, wie unter Option 1) beschrieben, ein für die Lagerung des Archivgutes notwendiges Gebäudes und stellt Räume innerhalb des Bestandsgebäudes für Archivzwecke frei.  Der Rhein-Kreis Neuss betreibt das Stadtarchiv Meerbusch als Außenstelle des Archivs des Rhein-Kreises Neuss. Die Gebäude- und Betriebskosten werden von der Stadt Meerbusch getragen.

 

Die Personal- und Sachkosten werden mit 105.500 € an den Rhein-Kreis Neuss erstattet, die archivarische Hilfskraft wird vom Rhein-Kreis Neuss übernommen. Lizenzkosten für das Verfahren DIPS.kommunal - bei einem Alleinbetrieb rd. 25.000 €  - würden nicht anfallen, Betriebskosten würden nicht anfallen, da das Archiv als Außenstelle des Rhein-Kreises Neuss betrieben würde. Allerdings hätte die Stadt die Baukosten und die Beschaffungskosten der Kompaktusanlage zu tragen sowie die entsprechenden Abschreibungen, die  mit 11.250 € für das Gebäude und 3.000 € für die Kompaktusanlage zu beziffern wären.

 

Für den Betrieb des Archivs als Außenstelle des Kreisarchives des Rhein-Kreises Neuss würden Kosten von 119.750 € anfallen.

 

Bei Beibehaltung der Ortsnähe und gleichzeitiger Einbindung in einen größeren Archivverbund entstehen Vorteile durch die gemeinsame Nutzung von Archivtechnik (Flachbett- und Aufsichtsscanner, Mikrolesegerät, Werkstatt) und bessere Recherchemöglichkeiten für Archivnutzer durch Einbindung der archivarischen Erschließungsinformationen in einen größeren Datenbestand.

 

Eine entsprechende Vereinbarung würde zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubauvorhabens und zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2030 geschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

  • Option 1) Eigenbetrieb des Stadtarchivs am Standort Erwin-Heerich-Haus mit baulicher Erweiterung des Gebäudes um einen Archivtrakt

 

Baukosten von rd. 900.000 €, Beschaffungskosten für Kompaktusanlagen von rd. 60.000 €, jährliche Abschreibung Gebäude: 11.250 €, jährliche Abschreibung Kompaktusanlage 3.000 € sowie Personal- 131.000 €, Sachkosten 5.500 €, Verfahrenskosten 25.000 €, Betriebskosten rd. 15.000 €/Jahr; jährliche konsumtive Belastung insgesamt: 190.750 €

 

  • Option 2, Variante a) Übertragung des städt. Archivs an den RK Neuss mit Unterbringung im Kreisarchiv

 

Personal- und Sachkosten von 105.500 €, jährliche Einsparung gegenüber Option 1) von 85.250 €.

 

  • Option 2, Variante b) Fortführung des Stadtarchivs Meerbusch am Standort Erwin-Heerich-Haus mit baulicher Erweiterung des Gebäudes um einen Archivtrakt als Außenstelle des Kreisarchivs

 

Baukosten von rd. 900.000 €, Beschaffungskosten für Kompaktusanlagen von rd. 60.000 €, jährliche Abschreibung Gebäude: 11.250 €, jährliche Abschreibung Kompaktusanlage 3.000 € sowie Personal- und Sachkosten 105.500 €, jährliche konsumtive Belastung insgesamt: 119.750 €; jährliche Einsparung gegenüber Option 1) 71.000 €, Mehrkosten gegenüber Option 2 a) 14.250 €.

 


Alternativen:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Erwin-Heerich-Haus in Osterath um einen Archivtrakt auszubauen. Der Ausbau soll so rechtzeitig fertigstellt werden, dass die freiwerdenden Räumlichkeiten am bisherigen Standort des Stadtarchivs ab dem Schuljahr 2021/22 für schulische Zwecke der Adam-Riese-Schule genutzt werden können. Das Archiv wird mit eigenem Personal betrieben.