Betreff
Genehmigung einer Dienstreise in die jap. Partnerstadt Shijonawate
Vorlage
BM/1011/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der  Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss genehmigt die Dienstreise des 1. Stellv. Bürgermeisters Leo Jürgens sowie des 2. Stellv. Bürgermeister Michael Billen im April 2020 nach Shijonawate.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch pflegt seit dem Jahre 2010 eine Städtepartnerschaft mit der japanischen Kommune Shijonawate. Nach der seinerzeit abgeschlossenen Vereinbarung erfolgt alle 4 Jahre der Besuch einer offiziellen Abordnung aus der jeweiligen Partnerschaftskommune. In den Jahren 2010, 2014 und 2018 waren Delegationen aus Shijonawate zu Gast in Meerbusch, 2012 und 2016 war die Partnerstadt Gastgeber der Meerbuscher Delegation.

Auf Einladung von Bürgermeister Azuma ist für April 2020, im Jahr des 10-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft, der Besuch einer Delegation aus Meerbusch in Shijonawate geplant. Die Delegation soll aus der Bürgermeisterin und ihrem Ehemann sowie den beiden stellv. Bürgermeistern, Herrn 1. Stellv. Bürgermeister Jürgens und Herrn 2. Stellv. Bürgermeister Billen, bestehen. Im Rahmen des Besuches sind u.a. Gespräche zur Begründung einer offiziellen Schulpartnerschaft zwischen dem Städt. Meerbusch-Gymnasium und der Shijonawate High School geplant, deshalb wird die Delegation von der Leiterin des Städt. Meerbusch-Gymnasiums, Frau Schiebler, begleitet. Nach dem Besuch der jap. Delegation im Jahre 2014, der auch der Schulleiter und zwei Lehrer der dortigen High School angehörten, erfolgte ein erster Schülerbesuch aus Shijonawate 2015, 2018 reiste erstmals eine Gruppe des Städt. Meerbusch-Gymnasiums nach Japan und verweilte dabei auch einige Tage in der Partnerstadt.

Nach den derzeitigen Planungen wird die Reisegruppe am späten Abend des 7. April 2020 in Shijonawate eintreffen und am frühen Morgen des 12. April 2020 (Ostersonntag) über Tokyo nach Düsseldorf zurückfliegen.

 

Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Dienstreisen für die stellv. Bürgermeister obliegt gem.

§ 3 Abs. 5 c der Zuständigkeitsordnung dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Flugkosten betragen 987,00 € pro Person (für den Ehemann der Bürgermeisterin werden diese privat finanziert), hinzukommen Hotelkosten von rd. 500 €/Person. Haushaltsmittel stehen beim Konto „Städtepartnerschaften“ bereit. Die Kosten für Frau Schiebler werden über das Städt. Meerbusch-Gymnasium finanziert.

 


Alternativen:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss lehnt die Genehmigung der Dienstreise ab.