Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31.12.2017
Vorlage
RPA/1010/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1     Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu eigen.

 

1.2     Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt gem. § 59 Abs. 3 GO NRW, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und dass er den vom Stadtkämmerer am 28.11.2018 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 29.11.2018 bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der aktualisierten Fassung vom 22.02.2019 und den Lagebericht 2017 billigt.

 

1.3.    Der Rechnungsprüfungsausschusses gibt gegenüber dem Rat die nachfolgende Stellungnahme ab und beauftragt seinen Vorsitzenden diese zu unterzeichnen:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den von der Stadt Meerbusch aufgestellten Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang – und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegt in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und über den Lagebericht abzugeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. 102 Abs. 1 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (§ 102 Abs. 3 GO NRW). Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt  sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.

 

Nach seiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die abschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat im Ergebnis zu keinen Einwendungen geführt.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW wird der vom Stadtkämmerer am 28.11.2018 aufgestellte und von der Bürgermeisterin am 29.11.2018 bestätigte Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der aktualisierten Fassung vom 22.02.2019 gebilligt.

 

Sie wird der Niederschrift beigefügt und dem Rat somit zugeleitet.

      

 

2.       Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer am 28.11.2018 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 29.11.2018 bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der aktualisierten Fassung vom 22.02.2019  gemäß § 96 GO NRW festzustellen.

 

          Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

          Bilanzsumme:

 

Aktiva

Passiva

574.279.823,71 €

574.279.823,71€

 

 

          Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Überschuss

148.750.598,57 €

148.295.184,85 €

455.413,72 €

 

       

        Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderung

eigener Finanzmittel

158.910.253,59 €

159.031.826,38 €

-121.572,79 €

 

 

3.       Den Mitgliedern des Rates empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1GO NRW Entlastung zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Durch die Änderung der Gemeindeordnung im 2.NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, die für das Prüfungsverfahren gem. Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2019 seit dem 01.01.2019 gilt, wird im § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 102 Abs. 1 GO NRW ausgeführt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbezug des Prüfungsberichtes des  Rechnungsprüfungsamtes zu prüfen hat.

 

Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2017, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2017, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen sowie dem Anhang einschließlich der Inventur, das Inventar, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und dem Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag.

 

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist nach § 102 GO NRW unter Einbezug der Buchführung und unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu 1 Beanstandung und 3 Hinweisen geführt.

 

Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses ist von dem Rechnungsprüfungsamt ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt worden.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet das Rechnungsprüfungsamt über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss hierüber beraten hat, gibt er gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Rat ab. Darin erklärt er abschließend, ob er Einwendungen erhebt und ob er den Jahresabschluss und den Lagebericht billigt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine