Betreff
Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfung und Zentrale Vergabestelle auf den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZD/1004/2019
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung und Vergabe zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss ab dem 1. Januar 2020 vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu beschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Mit Ablauf des 31.12.2019 werden der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Städt. Verwaltungsdirektor Thomas Fox, sowie die bestellte Prüferin Frau Beate Watton und die bestellten Prüfer, Stadtamtsrat Uwe Blitz sowie Stadtbauamtsrat Rolf Reinecke als Prüferin bzw. Prüfer abberufen.

Des Weiteren empfiehlt der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss dem Rat Stadtamtfrau Andrea Sarabi und Frau Stadtoberinspektorin Vera Strucks befristet bis zum 31.12.2019 zu Rechnungsprüferinnen zu bestellen.

 


Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund knapper werdender Personalressourcen und des Kostendrucks rückt die Prüfung weiterer Möglichkeiten interkommunalen Zusammenwirkens immer mehr in den Fokus. Der Rhein-Kreis Neuss (RKN) hat bereits vor Jahren die örtliche Rechnungsprüfung  für die Städte Dormagen, Korschenbroich, Jüchen sowie die Gemeinde Rommerskirchen  übernommen. Die Stadt Kaarst hat diese Aufgabe ab dem 1.4.2019 auf den RKN übertragen, die Stadt Grevenbroich Rechnungsprüfung und Zentrale Vergabe seit dem 1.08.2019.

Bei der Aufgabenstellung handelt es sich um Aufgaben aus dem BackOffice-Bereich ohne direkten Kontakt und Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Das städt. Rechnungsprüfungsamt ist mit 3 Vollzeitkräften und 3 Teilzeitkräften eine kleine Organisationseinheit, personelle Ausfälle durch Urlaub und längerfristige Erkrankungen können kaum kompensiert werden. Diese Problematik besteht auch im Bereich der Zentralen Vergabestelle der Stadt; die Aufgabenstellung ist einer Mitarbeiterin beim Service Finanzen zugeordnet. Urlaub und Krankheit sowie die zeitliche Bündelung einer gleichzeitig größeren Anzahl von Ausschreibungen führen in der Praxis regelmäßig zu Zeitverlusten.

In einer größeren Organisationseinheit, wie sie beim Rechnungsprüfungsamt des RKN vorgehalten wird, lassen sich personelle Ausfälle und temporäre Arbeitsspitzen deutlich besser abfedern, als in kleinen Einheiten wie in Meerbusch.

Zudem liegen die Kosten bei einer Übertragung deutlich unterhalb der städt. Kosten. Personal- und Sachkosten für das städt. Rechnungsprüfungsamt beziffern sich auf jährlich rd. 487.000 €, auf der Grundlage des Angebotes des RKN läge die von der Stadt zu leistende Erstattung bei rd. 228.000 €. Die Vergabe würde auf Basis der Kostensätze des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ für eine Kostenerstattung einer ½ A10-Stelle (38.600,-- €) übernommen werden. Die zu erwartende Einsparung beläuft sich auf rd. 260 Tsd. €/jährlich.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Ausführungen empfehle ich dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie dem Rat der Stadt Meerbusch die örtliche Rechnungsprüfung und die Vergabe auf den RKN zu übertragen. Die örtlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses bleiben von der Übertragung unberührt.

Mit dem Personalrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden Gespräche mit dem Ziel geführt, im Falle der Abgabe der Aufgaben für sie verträgliche Lösungen einer Weiterbeschäftigung bei der Stadt Meerbusch zu finden. Im Hinblick auf die beabsichtigte Übertragung sind teilweise vakante Stellen nicht nachbesetzt worden, so dass Mitarbeiter auf diese Stellen wechseln können, im kommenden Jahr freiwerdende Stellen können ebenfalls mit Mitarbeitern der Rechnungsprüfung besetzt werden. Mit den in Aussicht gestellten Funktionen wären die Mitarbeiter einverstanden.

Die Übernahme der Aufgaben bedarf einer Beschlussfassung auch des Kreistages des RKN.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Übertragung führt zu einer Einsparung von 260.000 €/Jahr. Die an den RKN zu zahlende Kostenerstattung in Höhe von 266.600 € wird beim Produkt „Rechnungsprüfung“ ausgewiesen.

 


Alternativen:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ebenso wie die der Zentralen Vergabestelle wie bisher in Eigenregie zu erledigen.