Betreff
Freiflächenentwicklungskonzept Meerbusch
Vorlage
DezIII/0996/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt das Freiflächenentwicklungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept  gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 Baugesetzbuch (BauGB). Es soll als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung und Sicherung von Freiräumen in der Stadt dienen und Grundlage für sachgerechte, planerische Entscheidungen sein.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des Freiflächenentwicklungskonzeptes  in der Siedlungs- und Stadtentwicklung zu verankern und sukzessive umzusetzen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung des Lupenraumes Fähranleger Langst-Kierst nach den vorgeschlagenen konzeptionellen Leitlinien zu planen und entwickeln.

 


Sachverhalt:

 

Freiräume und Siedlungsstrukturen sind die wesentlichen Elemente der Stadtstruktur. Für die Lebensqualität in der Stadt haben Freiräume eine herausragende Bedeutung. Sie übernehmen ökologische, ästhetische, kulturell-historische und wirtschaftliche Funktionen.

 

Die Menschen in Meerbusch wissen um die Bedeutung der Freiräume ihrer Stadt. Die Freiräume genießen in der Bürgerschaft ein hohes Ansehen und werden intensiv frequentiert.

 

Mit der Erstellung des Freiflächenentwicklungskonzeptes sollte nachhaltige Freiflächenentwicklung in Meerbusch abgesichert und Naherholungsnutzung attraktiver  gestaltet werden. Der Fokus des Konzepts liegt auf der künftigen Freiraum-/Grünflächenentwicklung der Stadt (Stadtbild, Landschaftsbild, Klima, Stadtökologie und Stadtstruktur) und ihrer Inhalte (Erholung, landschaftsgebundene Freizeitnutzungen) unter Berücksichtigung der stadtökologischen Belange.

 

Die Verwaltung hat mit der Erstellung des Freiflächenentwicklungskonzepts das Planungsbüro WGF Landschaft GmbH aus Nürnberg beauftragt. In zwei Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, wurde das Konzept vorgestellt und erläutert. Es baut auf vorhandenen Planungen übergeordneten Planungsebenen und Konzepten wie:

 

-      Landesentwicklungsplan NRW,

-      Regionalplan,

-      Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss

-      ISEK Meerbusch 2030,

-      Landschaftsplan III- Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich

 

auf und ist als konzeptionelles Gutachten ein Baustein für deren Fortschreibung.

 

In dem Konzept hat das Planungsbüro sechs Lupenräume (Fähranleger Langst-Kierst, Parkheide Kalverdonk, Latumer See, Eisenbrand, Altrheinschlingen, Limesstraße) definiert und für diese konzeptionelle Leitlinien und mögliche Maßnahmen für die weitere Entwicklung vorgeschlagen. Für die Umgestaltung des Fähranlegers hat die Politik bereits Mittel im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt, diese decken die Planungskosten voraussichtlich ab. Das Ergebnis der Planung wird zu gegebener Zeit im Fachausschuss zur weiteren Beratung vorgestellt.

 

In der Anlage ist das Freiflächenentwicklungskonzept beigefügt.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die Planung des Lupenraums Fähranleger Langst-Kierst stehen 40.000 € zur Verfügung.

 


Alternativen:

 

keine