Beschlussvorschlag:

 

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,

 

für ein Gebiet, das

 

-      Im Norden durch die Straßenverkehrsfläche der geplanten K 9n,

-      im Westen durch die Böschungsbereiche der Bundesautobahn A 57,

-      im Süden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 885 und 1420 Flur 3 Gemarkung Osterath sowie der Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 68 Flur 20 Gemarkung Strümp und

-      im Osten durch die Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 70 Flur 20 Gemarkung Strümp,

 

begrenzt ist, maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des Entwurfes der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 115. Änderung des Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘, die vorrangig folgende Planungszeile zur  Grundlage haben soll:

 

-      Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft

 

 

2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf 115. Änderung des Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘ und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Planung der neuen Kreisstraße K 9n zur Erschließung der vorbereiteten bzw. teilweise bereits umgesetzten Baugebiete in Meerbusch-Strümp wurde bereits im Flächennutzungsplan von 1980 sowie im wirksamen Flächennutzungsplan mit Darstellung eines sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrszuges berücksichtigt.

Hierzu wurde der Bebauungsplan Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt, welcher u.a. die Trasse des 2. Bauabschnittes der K 9n beinhaltet, aufgestellt und 2013 als Satzung beschlossen. Im Februar / März 2014 wurden zwei Normenkontrollanträge gemäß § 47 VwGO gestellt und zugelassen. Mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 08.10.2015 wurde die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 281 festgestellt. Das Gericht empfahl, ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) durchzuführen.

Im Hinblick auf die Planung der Baugebiete und der Trasse der K 9n ergaben sich bis auf geringfügige Anpassungen keine Änderungen. Es wurden jedoch alle erforderlichen Gutachten neu erstellt und hierdurch das Abwägungsmaterial wesentlich verändert. Daraus resultieren u.a. auch Veränderungen und weitergehende Maßnahmen hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs.

Durch den Bau der Straßentrasse der K 9n entfallen beidseitig der A 57 zwei kleinere Waldflächen mit großem Laubholzbestand. Diese Waldflächen müssen vollständig ersetzt werden. Der Ersatz hierfür ist im Verhältnis von mindestens 1:2 auszugleichen. Demnach ist eine Ersatzaufforstungsfläche im Umfang von 11.400 m² nachzuweisen.

Für den Waldausgleich steht südlich der K 9n, westlich der A 57 eine Fläche von rund 22.000 m2 zur Verfügung. Diese Maßnahmenfläche soll entsprechend als Buchen-Eichenmischwald entwickelt werden.

Um diese Ersatzaufforstungsfläche planungsrechtlich zu sichern, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist verzichtet worden, da aufgrund des früheren Ratsbeschlusses (s. Kap. 5.2) zu diesen Flächen die Nutzung als Ausgleichsflächen hinreichend bekannt ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist erfolgt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 281, Meerbusch – Osterath ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘.

Die 115. Änderung des Flächennutzungsplanes unterliegt der Pflicht einer Umweltprüfung.

Es soll nun mehr die Offenlage beschlossen werden.

Neben dem Entwurf zur 115.-Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden alle vorliegenden, umweltbezogenen Informationen offengelegt. Dies sind:

 

Stellungnahmen

Stellungnahme des Landesbetrieb Wald und Holz zu den Ersatz- und Aufforstungsflächen, Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst zu Kampfmitteln und

Stellungnahme des LVR- Amt für Bodendenkmalpflege zu Bodendenkmälern

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine