1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet, das
- Im Norden durch die Straßenverkehrsfläche der geplanten K 9n,
- im Westen durch die Böschungsbereiche der Bundesautobahn A 57,
- im Süden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 885 und 1420 Flur 3 Gemarkung Osterath sowie der Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 68 Flur 20 Gemarkung Strümp und
- im Osten durch die Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 70 Flur 20 Gemarkung Strümp,
begrenzt ist, maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des Entwurfes der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 115. Änderung des Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘, die vorrangig folgende Planungszeile zur Grundlage haben soll:
- Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft
2.
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf 115. Änderung des
Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘ und seiner Begründung
einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen
Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
zu.
Sachverhalt:
Die Planung der
neuen Kreisstraße K 9n zur Erschließung der vorbereiteten bzw. teilweise
bereits umgesetzten Baugebiete in Meerbusch-Strümp wurde bereits im
Flächennutzungsplan von 1980 sowie im wirksamen Flächennutzungsplan mit
Darstellung eines sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrszuges
berücksichtigt.
Hierzu wurde der
Bebauungsplan Nr. 281,
Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt, welcher u.a. die Trasse des 2.
Bauabschnittes der K 9n beinhaltet, aufgestellt und 2013 als Satzung
beschlossen. Im Februar / März 2014 wurden zwei Normenkontrollanträge
gemäß § 47 VwGO gestellt und zugelassen. Mit den Urteilen des
Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 08.10.2015 wurde die
Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 281 festgestellt. Das Gericht
empfahl, ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
(Heilungsverfahren) durchzuführen.
Im Hinblick auf
die Planung der Baugebiete und der Trasse der K 9n ergaben sich bis auf
geringfügige Anpassungen keine Änderungen. Es wurden jedoch alle erforderlichen
Gutachten neu erstellt und hierdurch das Abwägungsmaterial wesentlich
verändert. Daraus resultieren u.a. auch Veränderungen und weitergehende
Maßnahmen hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs.
Durch den Bau der
Straßentrasse der K 9n entfallen beidseitig der A 57 zwei kleinere
Waldflächen mit großem Laubholzbestand. Diese Waldflächen müssen vollständig
ersetzt werden. Der Ersatz hierfür ist im Verhältnis von mindestens 1:2
auszugleichen. Demnach ist eine Ersatzaufforstungsfläche im Umfang von 11.400
m² nachzuweisen.
Für den Waldausgleich
steht südlich der K 9n, westlich der A 57 eine Fläche von rund 22.000
m2 zur Verfügung. Diese Maßnahmenfläche soll entsprechend als
Buchen-Eichenmischwald entwickelt werden.
Um diese
Ersatzaufforstungsfläche planungsrechtlich zu sichern, ist gemäß § 1
Abs. 3 BauGB die Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung
erforderlich.
Auf die
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist verzichtet worden,
da aufgrund des früheren Ratsbeschlusses (s. Kap. 5.2) zu diesen Flächen die
Nutzung als Ausgleichsflächen hinreichend bekannt ist.
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist erfolgt.
Die Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 281, Meerbusch – Osterath ‚Auf dem Kamp /
Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘.
Die
115. Änderung des Flächennutzungsplanes unterliegt der Pflicht einer
Umweltprüfung.
Es soll nun mehr
die Offenlage beschlossen werden.
Neben dem Entwurf zur 115.-Änderung des Flächennutzungsplanes
und der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden alle
vorliegenden, umweltbezogenen Informationen offengelegt. Dies sind:
Stellungnahmen
Stellungnahme des Landesbetrieb Wald und Holz zu den Ersatz- und Aufforstungsflächen, Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst zu Kampfmitteln und
Stellungnahme des LVR- Amt für Bodendenkmalpflege zu Bodendenkmälern
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine