Betreff
1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf - Stadt Meerbusch, lfd. Nr. 4 - Meerbuscher Straße / Mönkesweg, Fläche NE_Mee_04
Vorlage
FB4/0990/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Siedlungsergänzungsfläche „Meerbuscher Straße / Mönkesweg“ am schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr wird bestätigt.

 

            alte Darstellung Regionalplan                                geplante Darstellung

 


Sachverhalt:

 

Die fast vollständig in kommunalem Eigentum befindliche Fläche „Meerbuscher Straße / Mönkesweg“ ist mit ihrer Lage infrastrukturell sehr gut an den SPNV (Schienenpersonennahverkehr) sowie das Radwegenetz der Stadt Meerbusch angeschlossen. Hier kann durch multimodale Mobilitätskonzepte der Verkehr verlagert und im Stadtgebiet minimiert werden. Darüber hinaus schont insbesondere die Nähe zum SPNV schützenswerte Freiräume und beugt zusätzliches Verkehrsaufkommen vor. Die Flächen arrondieren den Ortsteil Osterath und sind durch einen regionalen Grünzug vom Ortsteil Strümp getrennt. Die Stadt ist Eigentümer einer 43 ha großen Fläche. Die Flächen können bei Bedarf sofort aktiviert werden. Aufgrund der zuletzt entwickelten Siedlungsbereiche hat sich für die Stadt Meerbusch ein von den Annahmen zur städtebaulichen Dichte der Bezirksregierung abweichender Wert des Verhältnisses Wohneinheiten pro Hektar (WE/ha) herausgestellt. Dieser ist mit einem Wert von ca. 20 WE/ha anzusetzen. Bei einer Beachtung dieser, sowie unter Berücksichtigung einer von grünräumlichen Verknüpfungen durchzogenen städtebaulichen Struktur können ca. 660 WE entstehen.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Die Siedlungsergänzungsfläche „Meerbuscher Straße / Mönkesweg“ am schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr wird nicht bestätigt.