Betreff
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Vorlage
FB2/112/2012
Art
Informationsvorlage

Über die Finanzierung und Versorgungssituation zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung wurde auf der Sitzung des Sozialausschusses am 15.02.2012 ausführlich informiert.

 

Hinsichtlich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Streichung der Zuschusses für die Beratungsstelle der Diakonie Krefeld & Viersen liegt zwischenzeitlich die Stellungnahme des Leiters der Beratungsstelle vor. Diese ist als Anlage beigefügt.

 

Das Angebot eines evangelischen Trägers im Rhein-Kreis Neuss ist hinsichtlich der angeführten Wahlfreiheit sowie einer Gleichbehandlung der Träger grundsätzlich sicherlich wünschenswert. Allerdings obliegt die Einhaltung dieser Grundsätze dem Land und dem Rhein-Kreis Neuss, die für die Realisierung des flächendeckenden Angebotes und deren Finanzierung zuständig sind.

 

Hinsichtlich der Zuschusshöhe wird nochmals festgestellt, dass es weniger um den eigentlichen Betrag und dessen Angemessenheit als vielmehr eine Grundsatzentscheidung geht, ob eine Beratung vor Ort unter Berücksichtigung der in zumutbarer Entfernung gegebenen Alternativen diesen Mittelaufwand rechtfertigt. So ist beispielsweise davon auszugehen, dass die Vermittlung der finanziellen Beihilfen und eine Beratung auch ohne Beratungsstelle in Meerbusch, dann eben an anderer Stelle, erfolgt wäre.

 

Bezüglich des Angebotes vor Ort in Meerbusch sei auch nochmals auf das Thema Anonymität verwiesen. Von mehreren Beratungsstellen wurde auf Anfrage nochmals bestätigt, dass die Anonymität für die Hilfesuchenden, insbesondere auch im ländlichen Raum, eine erhebliche Rolle spielt. Indiz dafür ist auch die durch das Bundeskinderschutzgesetz erfolgte Änderung des § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz, in welchem nunmehr auch ausdrücklich eine auf Wunsch anonyme Information und Beratung vorgesehen ist. Damit erübrigt sich auch die Fragestellung, inwieweit Meerbuscher Hilfesuchende von einer der oben genannten Beratungsstellen abgewiesen werden können, da der Wohnort gar nicht mehr benannt werden muss. Auch die steigende Anzahl an sogenannten Internetberatungen via E-Mail, Chats oder Diskussionsforen, machen eine Beratung vor Ort entbehrlicher. Es gibt derzeit keinerlei Hinweise dafür, dass die Versorgung der aktuell in Meerbusch betreuten Hilfesuchenden nicht innerhalb des vertretbaren Umkreises von 10 Kilometern erfolgen kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine Verteilung auf die verschiedenen Träger entsprechend deren individuellem Selbstverständnis und den jeweiligen Beratungsschwerpunkten erfolgen wird.


Die Verwaltung hält daher die Beschlussempfehlung der Beratungsvorlage vom 30. Januar 2012 aufrecht, sich aus der Sonderförderung der Schwangerschaftskonfliktberatung für die Diakonie Krefeld & Viersen sowie dem Verein Frauen beraten /donum vitae Krefeld zum 31.12.2012 zurückzuziehen, da eine bedarfsgerechte Versorgung mit Mitteln des Landes und des Rhein-Kreis Neuss verantwortllich sichergestellt werden kann.

 

 


In Vertretung

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete