Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch die anliegende
VI. Änderungssatzung zur Satzung über die Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege vom
10. Juli 2013 zu beschließen.
Sachverhalt:
In
der Sitzung des JHA am 25.06.2019 ist dieser dem Antrag des Vereins Tagemütter
e. V. vom 05.02.2019 gefolgt, wonach die Eingewöhnungszeit in der
Kindertagepflege im Zuge der Gleichstellung von Kindertagespflege und Betreuung
in einer Kindertageseinrichtung als gleichwertiges Betreuungsangebot mit
Förderauftrag bereits mit dem ersten Eingewöhnungstag mit der vollen
Geldleistungspauschale – ebenso wie in den Kindertageseinrichtungen – vergütet
werden soll. Diese Regelung soll mit Wirkung ab 01.08.2019 in Kraft treten. Da
eine Finanzierung für das Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des eingeplanten
Haushaltsbudgets bisher nicht gegeben ist, sind diese unterjährigen
zusätzlichen Mittel aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren.
Bislang erhalten
Tagespflegepersonen für die Betreuung von Tageskindern während der
Eingewöhnungsphase, welche in der Regel die ersten vier Wochen der Betreuung
umfasst, eine reduzierte Pauschale in Höhe von ca. 62,5 % der für die
Folgemonate vereinbarten Betreuungszeit. Die Eingewöhnungszeit richtet sich
jeweils nach den Bedürfnissen des Kindes und wird nach anfänglicher
stundenweiser Kontaktaufnahme individuell ausgeweitet, bis das Kind dann in der
Regel ab dem zweiten Monat im Umfang des tatsächlichen Bedarfes betreut wird.
Die Sorgeberechtigten werden analog zu dieser Vorgehensweise im
Eingewöhnungsmonat geringer belastet, da diese während der Eingewöhnungszeit noch
nicht die volle Betreuungsleistung in Anspruch nehmen und die Stadt den
geringeren Geldleistungssatz an die Tagespflegepersonen auszahlt.
Diese Regelung wurde mit der IV.
Änderungssatzung vom 27.04.2018 zur Satzung der Stadt Meerbusch über die
Förderung von Kindern in der Kindertagespflege aufgenommen und ist zum
01.05.2018 in Kraft getreten.
Der Verein Tagesmütter e. V. hat in seinem Bürgerantrag vom 05.02.2019 unter anderem die Vergütung der Eingewöhnungszeit in der Kindertagespflege mit dem vollen Monatsbetrag beantragt und auf die gängige Praxis in den Nachbarkommunen verwiesen.
Das Vorgehen in den
Nachbarkommunen variiert zum Teil sehr stark. Während die Städte Düsseldorf,
Dormagen, Kaarst und Mönchengladbach entweder bereits ab dem ersten tatsächlichen
Betreuungstag (also mit Beginn der Eingewöhnungszeit) die volle Geldleistung
zahlen oder eine entsprechende Änderung zum neuen Kindergartenjahr planen,
gehen die Städte Neuss, Willich, sowie der Rhein-Kreis Neuss – ähnlich wie es
auch in Meerbusch aktuell praktiziert wird – während der Eingewöhnungsphase von
einer geringeren Betreuungszeit aus und vergüten diese entsprechend. Die Stadt
Krefeld zahlt Tagespflegepersonen im Eingewöhnungsmonat pauschal ¼ der
laufenden Geldleistung im ersten Betreuungsmonat.
Die vom JHA vorgeschlagene Änderung des Vergütungsmodells während der Eingewöhnungszeit hätte zur Folge, dass auch die Familien stärker belastet werden, welche bereits während der Eingewöhnungsphase zum vollen Elternbeitrag, wie bei einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, herangezogen würden.
Auf
Grund der Praxiserfahrung ergibt sich darüber hinaus folgende redaktionelle
Satzungsänderung:
In
§ 3 Abs. (4) Buchstabe b)
wird der letzte Satz „Die Fortzahlung der Geldleistung bei Abwesenheit der
Tagespflegeperson erfolgt nur, wenn kein anderes kostenpflichtiges
Betreuungsangebot in Anspruch genommen wird.“ gestrichen, da
Tagespflegepersonen nach Auffassung der Verwaltung nicht benachteiligt werden
können, wenn Sorgeberechtigte rechtzeitig über planbare Abwesenheiten
informiert werden und diesen zustimmen, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch z.
B. auf Grund eines Arbeitgeberwechsels o. ä. feststellen, dass sie diese
geplanten Abwesenheiten doch nicht selbst abdecken können, sondern eine
kostenpflichtige Vertretung benötigen. Voraussetzung für die Fortzahlung im
Abwesenheitsfall ist dabei grundsätzlich, dass zumindest an einem Tag eine
tatsächliche Betreuung stattgefunden hat, Abwesenheiten rechtzeitig und
verbindlich abgestimmt werden und darüber hinaus hierüber eine schriftliche
Mitteilung an das Jugendamt erfolgt ist.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Durch die Zahlung der vollen Geldleistungspauschale an die Tagespflegepersonen während der Eingewöhnungszeit von 120-140 Kinder ergibt sich, bei Kalkulation von 120 Neuaufnahmen pro Jahr ein Mehraufwand des städt. Haushaltes gegenüber dem derzeitigen Haushaltsansatz von rd. 36.500 €. Bei Kalkulation mit 140 Neuaufnahmen erhöht sich der Mehraufwand auf rd. 42.600 €. Für die Elternbeiträge errechnen sich – bei analoger Hochrechnung auf 120 Fälle – demgegenüber Mehreinnahmen in Höhe von rd. 12.000 € bzw. 14.000 € pro Jahr.