Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, für die Flächen zwischen
der Stratumer Straße und der Straße Am Oberen Feld das Bauleitplanverfahren
vorzubereiten und in Zusammenarbeit mit einem Investor einen städtebaulichen
Wettbewerb durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch den Beschluss entstehen zunächst keine
finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Finanzierung des Wettbewerbs
ist durch einen Investor gesichert.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter
Alternativen:
Keine Entwicklung der
Flächen
Sachverhalt:
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,1 ha und liegt zwischen der Stratumer Straße und der Straße Am Oberen Feld. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe des Ortskerns sowie des Landschaftsraums, der den Ortsteil umgibt. Die Entfernung zum nächst gelegenen Versorgungszentrum Meerbusch-Lank-Latum bzw. dem Ortsmittelpunkt (Hauptstraße) beträgt ca. 2,5 km.
Das Plangebiet wird zum jetzigen Zeitpunkt gemäß § 34 und § 35 BauGB beurteilt. Aufgrund fehlender Erschließung und Prägung können weite Teile des Plangebietes trotz integrierter Lage deshalb derzeit nicht bebaut werden. Die Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts mit anschließendem Bauleitplanverfahren würde eine Erschließung und Bebauung ermöglichen.
Um
eine nachhaltige und geordnete, städtebaulich hochwertige Entwicklung des
Gebietes zu erreichen, schlägt die Verwaltung die Durchführung eines
Wettbewerbsverfahrens vor. Durch die zu erwartende Vielfalt und Qualität der
Entwürfe, unter Einbeziehung der Politik und Bürgerschaft, kann ein für alle
Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Es ist neben einer
standortverträglichen, zukunftsfähigen und demographifesten Wohnbebauung eine
geordnete und funktionsfähige Erschließung zu entwerfen, die den dörflichen
Charakter der Umgebung aufnimmt und neben der verkehrlichen Funktion auch
Aufenthaltsqualität besitzt. Zudem sind Vorstellungen für eine zeitgemäße und
verträgliche dörfliche Nutzungsmischung unter Beibehaltung der Pferdehaltung zu
entwickeln.
Das Konzept zur „Wohnbaulandentwicklung Meerbusch 2030“, das durch den Rat der Stadt beschlossen wurde, sieht vor, dass die Fläche Meerbusch-Nierst, Am Oberen Feld kurz- bis mittelfristig entwickelt wird und eine Aufsiedlung der Flächen ab 2026 stattfindet. Unter der Annahme, dass die Durchführung eines Wettbewerbs, die Erstellung von notwendigen Gutachten und das Bebauungsplanverfahren, sowie die Gebäudeerrichtung insgesamt ca. 5-6 Jahre Zeit in Anspruch nimmt, ist es sinnvoll, nun mit den Vorarbeiten und der Durchführung des Wettbewerbs zu beginnen.
Die
Verwaltung möchte zudem mit allen betroffenen Eigentümern frühzeitig Gespräche
führen, in deren Rahmen die Planungsabsichten und die Möglichkeiten zur
Bodenordnung vorgestellt und diskutiert werden.